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Hundert Mal probiert – einmal normiert 
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Brauchen wir die Rechtschreibreform? Vorher gab es doch auch schon Rechtschreibregeln - oder vielleicht doch nicht? Eine Antwort darauf findet man - wie so häufig - im Beginn des Ganzen. Kerstin Güthert gibt Aufschluss darüber, was der Anlass für eine Rechtschreibreform war.

Die Geschichte der deutschen Rechtschreibung lässt sich grob in zwei Zeiträume untergliedern: in eine Phase der allmählichen Herausbildung und in eine Phase der zunehmenden Normierung. Das entscheidende Datum, das die beiden Phasen voneinander trennt, ist das Jahr 1855. In diesem Jahr wurde erstmals in einem deutschen Bundesland  - im damaligen Königreich Hannover - eine amtliche Regelung der Rechtschreibung erlassen. Amtlich meint, dass für alle Schulen (und Behörden) des betreffenden Landes dieselben Rechtschreibregeln verbindlich sind. Dieses Vorgehen erschien notwendig, da die Variabilität in der Rechtschreibung Mitte des 19. Jahrhunderts noch beträchtlich war, so bestanden z. B. nebeneinander die Schreibungen "Brod", "Brodt" und "Brot", "Dinte" und "Tinte", "Morgens" und "morgens" oder auch "Theil nehmen" und "theilnehmen".

Dem Beispiel des Königreichs Hannover - das damit eine Vorreiterrolle eingenommen hatte - folgten alsbald die anderen deutschen Bundesländer. Allerdings waren ihre Festlegungen nicht einheitlich, sodass nach der Gründung des Deutschen Reiches 1871 in rechtschreiblicher Hinsicht noch keine Einheit erzielt war. Dies gelang erst - in einem zweiten Anlauf - 1901, als auf der nachher so genannten II. Orthographischen Konferenz zu Berlin eine einheitliche Rechtschreibung für das gesamte deutsche Staatsgebiet vereinbart wurde. Diese Regelung wurde von Österreich und der Schweiz übernommen und galt bis 1998.

Die Schwächen der unter Einigungsdruck ausgehandelten Regelung wurden im Laufe der Jahre immer sichtbarer: zum Bereich der Fremdwortschreibung gab es nur wenige, zu den Bereichen Zeichensetzung und Getrennt- und Zusammenschreibung überhaupt keine Regeln. Was sich herausbildete und in den Wörterbüchern festgeschrieben wurde, war ein uneinheitlicher Gebrauch, der nur bedingt erlernt werden konnte. So wurden Rufe nach einer Reform laut. Doch erst nach gut 100 Vorschlägen verständigten sich 1996 die Vertreter von Deutschland, Österreich und der Schweiz auf eine Reform der deutschen Orthographie.
Diese sog. Rechtschreibreform enthält erstmals in der Geschichte der deutschen Orthographie einen vollständigen Regelapparat. Doch sie blieb nicht unkritisiert. Gerade in den Bereichen Getrennt- und Zusammenschreibung und Zeichensetzung werden die Regeln von vielen als zu formal betrachtet.
Es liegt nun an dem Rat für deutsche Rechtschreibung, der sich im vergangenen Dezember konstituierte und dem Mitglieder aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Südtirol angehören, diese Bereiche kritisch durchzusehen und Änderungsvorschläge auszuarbeiten. Langfristig aber ist es seine Aufgabe, den Schreibgebrauch zu beobachten und das Regelwerk jeweils daran anzupassen. Letzten Endes ist der Rechtschreibrat also die logische Konsequenz einer normierten Rechtschreibung - er soll die Regeln weiterentwickeln und damit einen "Reformstau" vermeiden. Im Rückblick wäre es gewiss gut gewesen, wenn bereits 1901 ein derartiges Gremium eingesetzt worden wäre.

Kerstin Güthert


 
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