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Jenseits der EU-Richtlinien 
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Selbst die Europäische Kommission kommt nicht ohne schwarze Listen aus. Eine der wichtigsten schwarzen Listen heißt Rapex und erfasst Produkte, die nicht den EU Standards für Produktsicherheit entsprechen. In den ersten acht Wochen des Jahres 2008 fanden sich bereits 36 Produkte in dieser schwarzen Liste – von der Bombentüte bis zur Zahnpasta.

Dass eine Bombentüte nicht ganz ungefährlich sein kann, liegt in der Natur der Sache. Dass es sich bei der Bombentüte mit dem sinnigen Namen „Bomb-Bag" um ein Spielzeug handelt, stimmt bereits nachdenklich und es verwundert nicht, dass der Gag bei dieser Bombentüte darin besteht, dass sie mit einem Geräuschpegel von über 135 Dezibel explodiert. Das entspricht dem Knall eines Gewehrs. „Die kleine ‚Bomb-Bag für den angehenden Terroristen", witzelte die Süddeutsche Zeitung über das Spielzeug aus China, das laut Rapex  „ernsthafte Gehörschädigungen" bei Kindern – und vermutlich auch bei den Eltern, denen die Anschläge gelten - hervorrufen kann. Kaufen, begutachten und explodieren lassen, konnte man die „Bomb-Bag" übrigens auf der Nürnberger Spielzeugmesse im Februar, wo das makabere Spielzeug von Kontrolleuren des Gewerbeaufsichtsamtes aus dem Verkehr gezogen wurde.

Aber nicht nur Spielzeug-Bombentaschen aus China stehen auf der schwarzen Liste der EU. Wer käme schon auf die Idee, dass eine Zahncreme Diethylen Glykol enthält und deshalb Vergiftunsgefahr beim Zähneputzen besteht oder der Kauf eines Schals in Knitteroptik das Krebsrisiko erhöht? Richtig gelesen: in den Fasern des Schals aus Indien fand sich Amin Benzidin in einer Konzentration von über 200 mg pro Kilo. Amin Benzidin ist ein krebserregender Stoff. Diese Liste ließe sich fortsetzen mit Wasserkochern, die in Flammen aufgehen, Toastern, die Stromschläge verursachen oder Gesichtslotionen, die eine Reihe ernsthafter Erkrankungen hervorrufen können, weil sie Bakterien enthalten, die in Lotionen nun wirklich überhaupt nichts verloren haben. Beunruhigend für den Verbraucher ist vor allem die Tatsache, dass die von Rapex beanstandeten Produkte nicht nur aus China und Indien stammen, sondern unter anderem auch in Deutschland und Österreich produziert werden.

Produktsicherheit tut also Not und sowohl der Gesetzgeber, als auch der Konsument stehen vor dem Problem geeignete Kontrollmechanismen für Produkte zu entwickeln und diese auch effektiv anzuwenden. Dem Verbraucher bleibt im Grunde nicht viel anderes übrig, als sich ausführlich über die Qualität von Produkten vor dem Kauf zu informieren. Die EU reagierte erstmals im Jahr 2001 mit einer Richtlinie zur Produktsicherheit des Europäischen Parlamentes. Die darin enthaltenen Vorschriften sollen sicherstellen, dass im Europäischen Raum Produkte für den Verbraucher sicher sind. In über 20 Artikeln wird dann definiert, was ein Produkt „sicher" macht. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind verpflichtet, die erforderlichen nationalen Vorschriften umzusetzen. In Deutschland wurde daraufhin ein Geräte- und Produktssicherheitsgesetz im Jahr 2004 erlassen, in Österreich wurde im gleichen Jahr das zehn Jahre alte Produktsicherheitsgesetz aktualisiert. Italien brauchte ein Jahr länger. Im Jahr 2005 trat der Konsumentenkodex in Kraft.

Verbraucherschützer verweisen aber darauf, dass letztlich der Verbraucher selbst in die Pflicht genommen ist die Sicherheit von Produkten „auf Herz und Nieren" zu testen. Oder würden Sie Ihrem Kind, Enkelkind oder Patenkind eine Bombentasche für „den angehenden Terroristen schenken", wenn der Lärmpegel der Explosion den gesetzlich definierten EU-Normen entsprechen würde? Wahrscheinlich nicht. Produktsicherheit kann also – wie dieses Beispiel zeigt – nicht nur eine technische, sondern auch eine moralische Dimension besitzen; und Moral liegt leider noch jenseits von EU-Richtlinien.

17.03.08

Heiko Schoberwalter


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