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AGRALP-Entwicklung von Berggebieten 
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Ansatz

Den Ausgangspunkt für das Projekt stellen die von den nationalen Statistikämtern der Alpenstaaten nach dem 2.Weltkrieg durchgeführten offiziellen Landwirtschaftszählungen dar. Diese finden in der Regel im 10-Jahres-Rhythmus (1950, 1960, 1970, 1980, 1990, 2000) statt. Die Ergebnisse des Projektes basieren auf den Gemeindedaten dieser Zählungen (NUTS 5).
Für die alpenweite Analyse der Agrarstrukturen werden zunächst aussagekräftige Indikatoren bestimmt und betrachtet:

  •  Betriebsstruktur (Zahl der Betriebe, Hofaufgaberate, Haupt- un Nebenerwerb),
  •  Bodennutzung (genutzte Flächen nach Kulturarten) sowie
  •  Viehbestand (Zahl nach Tierarten, Viehdichte).

Um die in den Alpenländern erhobenen Daten sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene wissenschaftlich korrekt vergleichen zu können, müssen die vorliegenden Daten harmonisiert werden. Hierfür werden die nationalen Definitionen der Indikatoren untersucht, um bestehende Unterschiede zu bestimmen. 

Beispiel: Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe. Diese werden in den Alpenstaaten nach unterschiedlichen Untergrenzen erfasst. Darüber hinaus änderten sich in einzelnen Alpenstaaten die Untergrenzen. In den meisten EU-Ländern werden die landwirtschaftlichen Betriebe gemäß einer EU-Definition ab 1 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche (LNF) erfasst. Diese Grenze gilt in FR/AT/CH/LI/SLO. In DE werden seit 1999 Betriebe mit 2 ha LNF erfasst, in IT existiert keine Untergrenze. In IT wurden deshalb nur die Betriebe ab 1 ha LNF betrachtet. Zielführend ist es deshalb, die Betriebszahlen entsprechend der EU-Grenze zu harmonisieren und die Differenzen, wenn möglich, rechnerisch auszugleichen.

1999 wurde in DE die seit 1971 geltende Erfassungsgrenze für Betriebe von 1 ha LNF auf 2 ha angehoben. Deshalb wurden für den korrekten nationalen zeitlichen Vergleich 1980 und 2000 nur Betriebe ab 2 ha LNF betrachtet. Durch diese Anhebung wird 1980 und 2000 eine bestimmte Zahl an Betrieben zwischen 1 und 2 ha LNF im deutschen Konventionsgebiet nicht mehr erfasst. Diese Betriebe "fehlen" somit im internationalen Vergleich. Auch in AT fand im Zuge des EU-Beitritts 1995 eine Umstellung der Erfassungsgrenze von 1 ha Gesamtfläche auf 1 ha LNF statt. Österreichweit wurden deshalb nach Angaben der Statistik Austria rd. 24.000 Betriebe nicht mehr erfasst.

Ist eine rechnerische Angleichung aufgrund der Datenlage bzw. zu großer definitorischer Unterschiede nicht möglich, werden möglichst genaue quantitative Angaben zu den bestehenden Differenzen angegeben. Darüber hinaus existieren noch weitere Aspekte, die eine Harmonisierung notwenig machen. Zusammenfassend ist eine Angleichung der Daten wichtig wegen:

a.) Den unterschiedlichen nationalen Definitionen der in den Großzählungen erhobenen Indikatoren.
Beispiel: unterschiedliche Untergrenzen bei der Erfassung der Betriebe: DE: 2 ha LNF, FR/AT/CH/LI/SLO: 1 ha LNF, IT: keine Untergrenze.

b.) Der verschiedenen Größen der erfassten Merkmale der Betriebe.
Beispiel: Angabe der Daten in Ar und Hektar.

c.) Den Änderungen der Definitionen zwischen den Zählungen.
Beispiel: Anhebung der Untergrenze der erfassten Betriebe in DE von 1 ha LNF auf 2 ha, in AT von 1 ha Gesamtfläche auf 1 ha LNF.

d.) Den Änderungen in der Verwaltungsgliederung (Gemeindeveränderungen)/Anpassung der Gemeindedaten auf den Stand des Jahres 2000.
Beispiel: In IT Neubildung 1992 der 3 italienischen Provinzen Verbania-Cusio-Ossola, Biella, Lecco.

Einen besonderen Sachverhalt stellt das statistische Geheimnis dar. In FR werden aggregierte Gemeindedaten nur angegeben, wenn mindestens 3 Landwirtschaftsbetriebe in der Gemeinde existieren. Ähnliches gilt für Bayern, wo bestimmte Zahlenwerte als unbekannt oder als geheimzuhalten definiert werden.

Die aufbereiteten Daten ermöglichen in einem weiteren Schritt statistische Analysen sowie die kartographische Darstellung der Indikatoren. Die kartographische Darstellung erfolgt mit dem Geographischen Informationssystem (GIS); die statistischen Auswertungen werden unter Zuhilfenahme des Statistikprogramms SPSS ausgeführt

Integration zusätzlicher Daten

Durch die enge Abhängigkeit der Landwirtschaft von ökologischen, sozialen und ökonomischen Rahmenbedingungen kann ihre Entwicklung nicht isoliert vom jeweiligen Umfeld betrachtet werden. Um die landwirtschaftlichen Entwicklungen zu verstehen, müssen folglich die standörtlichen Voraussetzungen und die Entwicklung der restlichen Wirtschaft sowie der Aspekt der Förderungen für die Landwirtschaft in die Analysen mit einbezogen werden. Ergänzt werden die Agrardaten deshalb mit demographischen Gemeindedaten aus den Volkszählungen, sozioökonomischen Daten, Tourismusdaten und Daten zu zentralen Infrastrukturen (Straßen, Eisenbahn, Industriegebiete) und Einrichtungen (Krankenhäuser, Schulen) im Alpenraum. Informationen über Ausgleichszahlungen, Agrarumweltmaßnahmen und sonstige Unterstützungen werden integriert. Dies erlaubt eine umfassende Interpretation des Agrarstrukturwandels und der Untersuchung der auf ihn wirkenden Faktoren. Ferner ermöglicht eine Verknüpfung der agrarstrukturellen Daten mit dem alpenweiten, digitalen Geländemodell und den Corine Land Cover Daten darüber hinaus weitere Struktur-, Regional- und Raumanalysen.


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 Thomas 
    Streifeneder

 Christian Hoffmann
 Flavio V. Ruffini

 

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