Regionaler Focal Point Alpenkonvention
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Ausarbeitung Konventionsperimeter der Alpenkonvention
Alpenkonvention: Ausarbeitung des Konventionsperimeters auf Gemeindeebene
Die Alpenkonvention
1991 wurde von den acht Alpenstaaten und der EU die Konvention zum Schutz der Alpen unterzeichnet. Die Konvention ist ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag, der die Signatarstaaten verpflichtet, Maßnahmen für ein umweltverträgliches Wirtschaften im Alpenraum zu ergreifen. Die Alpenkonvention gliedert sich in:
- eine Rahmenkonvention, die Bestimmungen über die allgemeine Vorgehensweise enthält,
- Fachprotokolle, die das eigentliche Herzstück der Konvention bilden. Darin sind für definierte Themenbereiche (Bergwald, Berglandwirtschaft, Energie, Naturschutz und Landschaftspflege usw.) inhaltliche Ziele und Maßnahmen formuliert.
Die einzelnen Signatarstaaten konnten selbst jenen Anteil am eigenen Alpenbogen vorschlagen, den sie der Konvention zuordnen wollten. Die Alpenstaaten gingen bei der Ausarbeitung der Vorschläge unterschiedlich vor und wiesen das Konventionsgebiet auf einer unterschiedlichen Verwaltungsebene aus. So definierten nicht alle Staaten ihr Konventionsgebiet auf Gemeindeebene (Bundesgesetzblatt (BGBl.) Nr. 477 der Republik Österreich vom 21.07.1995).
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Land |
Unterste Verwaltungseinheit |
Nuts-Ebene |
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Österreich |
Gemeinde |
LAU 2 |
| Schweiz |
Gemeinde |
LAU 2 |
| Deutschland |
Kreisfreie Städte, Landkreise |
LAU 1 |
|
Frankreich |
Départements, als Berggebiet klassifizierte Kantone und Arrondissements |
NUTS 3, LAU 2 |
|
Italien |
Provinzen |
NUTS 3 |
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Slowenien |
Lokalgemeinschaften in Gemeinden |
LAU 2 |
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Fürstentum Monaco |
Gemeinden (gesamtes Gebiet) |
LAU 2 |
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Fürstentum Liechtenstein |
Gemeinden (gesamtes Gebiet) |
LAU 2 | Tab. 1: Die Verwaltungseinheiten, auf welchen die Mitgliedstaaten (laut BGBl. für die Republik Österreich Nr. 477, 21.07.1995) ihre Abgrenzung vornahmen.
Um eine Orientierung zu ermöglichen, wurde ferner eine Übersichtskarte (M1:2.500.000) mit der Abgrenzung des Konventionsperimeters ausgearbeitet (Abb. 1). (Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie, Wien, 1996, Entwurf: Umweltbundesamt, Kartographie: Heinz Krottendorfer). Der kleine Maßstab der Karte lässt keine genaue Lokalisierung der Konventionsgrenzen zu.
 Abb. 1: Die offizielle Karte des Anwendungsbereiches der Alpenkonvention.
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