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Die Alpenkonvention
Was ist die Alpenkonvention?
Die Alpenkonvention ist ein internationales Übereinkommen zum Schutz des Naturraums und zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung in den Alpen. Die Konvention legt dabei großes Augenmerk auf die Sicherung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der einheimischen Bevölkerung. Die Alpenstaaten sowie die Europäische Union haben am 7. November 1991 in Salzburg das Übereinkommen zum Schutz der Alpen unterzeichnet.
Was verbirgt sich hinter der Arbeitsgruppe "Bevölkerung und Kultur"?
Um die Ziele der Alpenkonvention zu verwirklichen, sind die Vertragsparteien aufgefordert geeignete Maßnahmen in verschiedenen Bereichen zu ergreifen. Diese Bereiche sind in Art. 2, Abs. 2 der Konvention festgelegt (z. B. Berglandwirtschaft, Bergwald, Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, Naturschutz und Landschaftspflege, Tourismus und Freizeit usw.). Für diese Bereiche wurden bzw. werden eigene Zusatzprotokolle zur Konvention mit konkreten Zielen und Maßnahmen ausgearbeitet.
Ein solcher Schwerpunkt betrifft auch den Bereich „Bevölkerung und Kultur", welcher das grundlegende Ziel der Achtung, Erhaltung und Förderung der kulturellen und gesellschaftlichen Eigenständigkeit der ansässigen Bevölkerung und der Sicherstellung ihrer Lebensgrundlagen verfolgt. Derzeit erarbeitet eine spezielle Arbeitsgruppe unter italienischem Vorsitz Grundlagen über den Zweck und mögliche Inhalte eines solchen Protokolls.
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