ALPENKONVENTION
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"Alpine Convention - International Mountain Agreement" Co-ordination Unit |
Alpenkonvention
Die Alpenkonvention ist das erste internationale Übereinkommen zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung einer grenzüberschreitenden Bergregion. Ihre Ziele sind der Schutz des natürlichen Ökosystems und die Förderung der nachhaltigen Entwicklung in den Alpen mit einem besonderen Augenmerk auf die Sicherung der wirtschaftlichen und kulturellen Interessen der einheimischen Bevölkerung in den Unterzeichnerstaaten.
Die vom 9. bis 11. Oktober 1989 in Berchtesgaden zusammengekommenen Alpenländer beschlossen die Unterzeichnung der Alpenkonvention, um das Ökosystem in den Alpen zu schützen und gleichzeitig diesem Gebiet eine angemessene sozioökonomische Entwicklung zu gewährleisten. Die Alpenkonvention wurde am 7. November 1991 in Salzburg von den Vertragsstaaten unterzeichnet und trat am 6. März offiziell in Kraft. Der Konvention gehören Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien, Monaco, Liechtenstein, Schweiz, Slowenien und die Europäische Gemeinschaft an.
Die Alpenkonvention legt als Rahmenkonvention die allgemeinen Prinzipien fest. Wie die Konvention im einzelnen umzusetzen ist, ist hingegen in den Protokollen dargelegt, die zu einem späteren Zeitpunkt von den Vertragsparteien verabschiedet wurden. Sie betreffen folgende Bereiche: • Raumplanung und nachhaltige Entwicklung • Naturschutz und Landschaftspflege • Berglandwirtschaft • Bergwald • Bodenschutz • Tourismus und Freizeit • Energie • Verkehr • Streitbeilegung
Außerdem sollen künftig weitere Protokolle zu folgenden Sachbereichen erarbeitet werden: • Wasserhaushalt • Luftreinhaltung • Abfallwirtschaft
Italien hat die Alpenkonvention mit dem Gesetz 403 vom 14. Oktober 1999 ratifiziert. Gemäß dieser gesetzlichen Regelung hat das Ministerium für Umwelt und Landschaftsschutz den Auftrag, die Konvention gemeinsam mit den von den einzelnen Protokollen betroffenen Ministerien und dem Beirat Italien-Alpenregionen umzusetzen. Dieser Beirat ermöglicht die erforderliche Koordinierung mit den von der Alpenkonvention betroffenen regionalen und unterregionalen Gebietskörperschaften.
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