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EU-UMWELTRICHTLINIEN IN DEN NATIONALEN GESETZGEBUNGEN: KONFORMITÄTSPRÜFUNG
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Konformitätsprüfung Umweltrichtlinien
Seit 2005 nimmt die EURAC zusammen mit dem Regional Environmental Center (REC) als Lead Partner an Ausschreibungen der Europäischen Kommission teil. Aufgrund dieser Ausschreibungen werden Verträge für die Überprüfung der EU-Mitgliedsstaaten vergeben. Kontrolliert wird dabei, ob die Maßnahmen, mit denen die einzelnen Staaten die Umweltrichtlinien der Europäischen Union in ihre nationalen Gesetzgebungen aufnehmen, übereinstimmen.
Die EURAC hat den Zuschlag für die Überprüfung Sloweniens und der Slowakischen Republik erhalten.
In diesen Ländern prüft die Koordinierungsstelle derzeit zusammen mit REC die korrekte Umsetzung einiger Richtlinien, insbesondere der Richtlinie 2000/76 über die Abfallverbrennung, der Richtlinie 1980/68 über den Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und der Richtlinie 2000/69 über die Grenzwerte von Benzol und Kohlenmonoxid in der Umwelt.
Die Ergebnisse der Analysen werden in einem Endbericht präsentiert, der der Europäischen Kommission vorgelegt wird. Dieser gibt Auskunft darüber, inwieweit die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften mit den Gemeinschaftsbestimmungen übereinstimmen.
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