Die Aufnahmeprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung (ca. 15-20 Minuten): Es werden sowohl die Kenntnisse der italienischen und deutschen Sprache, als auch die Motivation der KursanwärterInnen überprüft.
Das Gespräch wird in beiden Sprachen abgewickelt und besteht vor allem in Fragen zum Textverständnis (juristisch-allgemeinsprachlicher Text in der Fremdsprache) und Erklärung von Schlüsselwörtern.
Bei der Bewertung werden folgende Aspekte berücksichtigt:
Sprachkenntnisse in der Muttersprache (mündliche Kompetenz),
Sprachkenntnisse in der Fremdsprache (mündliche Kompetenz + Verständnis),