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Der Hintergrund 
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EURAC'S ENGAGEMENT AUF DIESEM GEBIET

Die Europäische Akademie - gegründet kurz bevor der Europäische Rat den Minderheitenschutz als Kriterium für den EU-Beitritt festgelegt hat - ist von Anfang an auf dem Gebiet der EU-Integration und des Minderheitenschutzes aktiv. Vor allem in den letzten Jahren haben Wechselbeziehungen und Wechselwirkungen zwischen diesen beiden Phänomenen unseren think tank beschäftigt - sowohl im Bereich der Forschung als auch in jenem der Politik-Beratung.

Im letzten Jahrzehnt haben wir miterlebt wie die Achtung der Minderheiten und deren Schutz als von der EU auferlegte Copenhagen-Kriterien, welche die Kandidatenländer zu erfüllen hatten, unerwartet hohe Bedeutung gewann. Während der Beitrittsverhandlungen wurde mittels verschiedener Instrumente die "Gesinnung" der Kandidaten gegenüber deren Minderheiten ergründet. Innerhalb der EU hingegen wurde und wird dieses Problem jedoch niemals richtig thematisiert.

Schon 1998 präsentierte die EURAC der Europäischen Kommission ein Bündel an rechtlichen Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung Europa's kultureller und sprachlicher Vielfalt: das sog. "Paket für Europa".

Das "Paket für Europa" strebt durch die Stärkung von

  • Minderheitenschutz, Menschen- und Nicht-Diskriminierungsrechten;
  • europäischer kultureller Vielfalt;
  • wirtschaftlichem und sozialem Zusammenhalt durch interkulturelle Zusammenarbeit;

die Erhaltung eines facettenreichen, nicht ausgrenzenden und toleranten erweiterten Europa an, dank einer Kombination sich ergänzender rechtlicher Maßnahmen, die sich in Form, Inhalt und Bindungswirkung voneinander unterscheiden.
 


Einige dieser Vorschläge sind überholt (wie z.B. die Direktive gegen Rassendiskriminierung), die meisten hingegen warten weiterhin auf Verwirklichung.
 
Ende 2000 beschrieb der Europäische Rat in der Erklärung von Laeken die Europäische Idee und Europa selbst als den "Kontinent der Freiheit, der Solidarität, vor allem der Vielfalt, was auch die Achtung der Sprachen, Kulturen und Traditionen anderer einschließt". Des weiteren unterstrich der Rat, dass "die Union nur Ländern offen steht, die ihre Grundwerte, wie freie Wahlen, Achtung der Minderheiten und der Rechtsstaatlichkeit, teilen". Auf der anderen Seite räumen die Staats- und Regierungsoberhäupter in dieser Erklärung ein, dass "religiöser Fanatismus, ethnischer Nationalismus, Rassismus und Terrorismus auf dem Vormarsch sind und regionale Konflikte, Armut und Unterentwicklung dafür nach wie vor ein Nährboden sind".

Diese Einschätzung trifft noch immer zu, weshalb wir die dringende Notwendigkeit feststellen

  • sich der spirituellen und ethischen Werte zu entsinnen, auf denen die europäische Integration aufbaut,
  • zu diskutieren, welche Art europäischer Governance die besten Garantien für das Subsidiaritätsprinzip sowie für eine aktives und teilnehmendes Bürgerrecht - die weniger dominanten Gruppen und Kulturen mit eingeschlossen - liefert,
  • angemessene Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt des erweiterten Europa vorschlagen,
  • diese Kräfte der bürgerlichen Gesellschaft, die für ein teilnehmendes Europa stehen, das auf tolerante, umfassende, aber diverse europäische Gesellschaften aufbaut, zu bündeln.


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