Europarecht und Vielfalt
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Seit 1993 ist der Schutz von Minderheiten ein Aufnahmekriterium der Europäischen Union. Die EU-Charta der Grundrechte beschwört die Wahrung der kulturellen, religiösen und sprachlichen Vielfalt. Insgesamt hat das letzte Jahrzehnt Fragen der Antidiskriminierungspolitik, der Immigration und der Integration in den Vordergrund der EU-Politik gerückt.
Nichtsdestotrotz blieben viele Fragen offen. Welche Vielfalt soll Europa schützen? Die zwischen den Staaten oder auch jene innerhalb der Staaten? Mit welchen Mitteln soll die Union dabei vorgehen? Gibt es bereits so etwas wie ein Europäisches Vielfaltsmanagement? Welche Rolle spielen hierbei die nationalen Identitäten? Wie steht es mit den Europäischen Menschenrechten? Fragen wie diesen geht dieser Forschungsschwerpunkt nach. Untenstehendes gewährt Einblicke in diese wissenschaftliche Baustelle.
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