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Lehrmaterial für den fachsprachlichen Unterricht

Einführung in die italienische Rechtssprache
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Einführung in die italienische Rechtssprache und Jens WoelkSendet Mail an Jens Woelk


Seit einigen Jahren bieten immer mehr Universitäten neben einer Grundausbildung in verschiedenen Sprachen auch weiterführende Fachsprachenkurse an. Besonders groß ist die Nachfrage nach einer derartigen Zusatzqualifikation im Bereich Wirtschaft und Recht. Auch Sprachen mit kleinerem Verbreitungsgebiet werden häufig in das Angebot einbezogen. Bisher fehlte allerdings spezifisches Lehr- und Unterrichtsmaterial. Mit der Reihe Rechtssprache des Auslands soll diese Lücke nun geschlossen werden. Nach einem Überblick über Ziele, Stand und Besonderheiten der Fachsprachenausbildung an (deutschen) Universitäten wird mit Einführung in die italienische Rechtssprache - Introduzione all'italiano giuridico der erste Band dieser Reihe vorgestellt.

Die Fachsprachenausbildung an den Universitäten

Neben einer soliden fachlichen Ausbildung werden Zusatzqualifikationen für das Eintreten in den bzw. Bestehen auf dem Arbeitsmarkt immer wichtiger. Eine besondere Rolle nehmen dabei im heutigen Berufsleben Sprachkenntnisse ein, vor allem aufgrund der ständig zunehmenden internationalen und grenzüberschreitenden Bezüge nahezu aller Tätigkeiten und Berufsbilder. Reichten vor einiger Zeit noch Englischkenntnisse im allgemeinen aus, werden heute vermehrt Kenntnisse in weiteren Fremdsprachen gefordert bzw. vorausgesetzt. Allgemeine Sprachkenntnisse allein reichen jedoch in der Regel nicht aus, um in internationalen Wirtschafts- und Geschäftsbeziehungen bestehen zu können. Neben ersten Kenntnissen in landesspezifischen Besonderheiten der fachlichen Materie sind vor allem auch interkulturelles Training und Wissen sowie Kenntnisse in der jeweiligen Fachsprache gefragt.

Das erklärt die ständig wachsende Nachfrage, die an den Universitäten im Hinblick auf die Ausbildung in Fremd- und Fachsprachen festzustellen ist. Zusätzlich genährt wird sie durch die vielfältigen Möglichkeiten, das eigene Sprach- und Kulturwissen während des Studiums durch Auslandsaufenthalte zu vertiefen, und den Wunsch, solche Aufenthalte gut vorzubereiten. Auf das erfolgreiche ERASMUS-Programm der EU ist mittlerweile SOKRATES gefolgt, mit AIESEC, El§a, etc. gibt es darüber hinaus viele Organisationen, die der Förderung internationaler Zusammenarbeit und dem (fachlichen wie personellen) Austausch verpflichtet sind.

Die Universitäten haben auf dieses Phänomen allgemein mit einem vermehrten Angebot von Kursen in verschiedenen Fremdsprachen und Landeskunde sowie der Einrichtung spezieller Fremdsprachenzentren und der organisatorischen Abstimmung der Sprachveranstaltungen auf das restliche Vorlesungsangebot reagiert. Aufbauend auf die zunächst überwiegend allgemeinsprachliche Kenntnisse vermittelnden Sprachkurse, zeichnet sich darüber hinaus seit Ende der 80er Jahre insbesondere in den Fächern Wirtschaft und Recht eine Tendenz ab, Fachsprachenkurse (sowie im Bereich Recht auch Einführungskurse in die entsprechenden ausländischen Rechtsordnungen) anzubieten, um so die sprachliche Qualifikation gezielt auf die fachlichen Erfordernisse vorzubereiten und abzustimmen.

Ein großes Problem stellen dabei jedoch qualifizierte Lehrkräfte dar. Für die Gruppe der muttersprachlichen Lektoren stellt der Fachsprachenunterricht, in dem die Interdisziplinarität zwischen Sprache und Fach ein wichtiges und tragendes Element darstellt, zunächst ungewohntes Neuland dar, zumal er auf dem klassischen Sprachunterricht und Grundkenntnissen der Lernenden weiterführend aufbauen soll. Ausländische Doktoranden und Assistenten, welche häufig einführende Kurse in die jeweilige Wirtschafts- oder Rechtsordnung übernehmen, verfügen hingegen in der Regel kaum über Grundlagen in der Fremdsprachendidaktik.

Erschwerend kam bisher hinzu, daß für diese Kurse in der Fremd- und Fachsprache (von Englisch und Französisch abgesehen) kein Lehr- und Unterrichtsmaterial vorhanden war, was sich - gerade mit Blick auf die kleineren Sprachen wie z.B. auch Italienisch - auch mit der, zumindest im Vergleich zu klassischen Sprachkursen, relativ kleinen Zielgruppe der Lernenden erklären läßt.

Diese Lücke versucht nun im Bereich Rechtswissenschaften der C.H.Beck-Verlag - in einer Verlagskooperation gemeinsam mit Manz (Österreich) und Stämpfli (Schweiz) - mit seiner Reihe "Rechtssprache des Auslands", in der Introduzione all'italiano giuridico als erster Band erschienen ist, zu schließen. Ziel der Reihe ist es, den Lernenden über die Beschäftigung mit der Fremd(fach)sprache "Recht" sowie einem ersten Kennenlernen der (Grundzüge der) ausländischen Rechtsordnung Orientierungshilfen für eine weitere, selbständige Vertiefung dieser Kenntnisse zu vermitteln, beispielsweise durch einen Auslandsaufenthalt, eine Seminar- oder Forschungsarbeit oder späteren beruflichen Kontakt. Vor allem aber soll den Unterrichtenden Lehrmaterial zur Verfügung gestellt werden, das ihnen ermöglicht, sich (unabhängig von ihrer Qualifikation als Sprach- oder Rechtswissenschaftler) gegenüber den neuen Anforderungen der Fachsprachendidaktik erfolgreich zu behaupten.

Besonderheiten der Fachsprachendidaktik

Die grundlegende Besonderheit der Fachsprachendidaktik liegt in der notwendigen interdisziplinären Ergänzung der üblichen Unterrichtssituation durch die Zusammenarbeit von Sprach- und Fachwissenschaft. Der Lehrende hat in seiner Eigenschaft als Experte für sprachliche Fragen dem Lernenden (und Experten in rechtlichen Fragen) vor allem die Rahmenbedingungen zum Erwerb des fachsprachlichen Wissens zu garantieren. Die notwendige Ergänzung und Kooperation beider Seiten stellt damit einerseits gegenüber der klassischen Situation von Sprachkursen neue Anforderungen, führt aber andererseits zu einer deutlich höheren Autonomie und Motivation der Lernenden, auf die hervorragend aufgebaut werden kann.

Daher muß fachsprachliches Lehrmaterial den Unterrichtenden in erster Linie als Berater, vor allem in sprachlichen Fragen verstehen. Gerade für das Unterrichten von Kursen in der Fachsprache "Recht" dürfen rechtliche Kenntnisse nicht unbedingt vorausgesetzt werden, da die Unterrichtenden häufig Sprachwissenschaftler und nicht Juristen sein werden. Den Lernenden, die (angehende) Juristen sind, müssen jedoch neben den Besonderheiten der jeweiligen Fachsprache auch Grundkenntnisse und Orientierungshilfen in der ausländischen Rechtsordnung angeboten werden, was durch einen überblicksartigen Querschnitt der verschiedenen Rechtsgebiete sowie der Auswahl verschiedener Textsorten erreicht werden kann. Das Unterrichten selbst wird erfahrungsgemäß in erheblichem Maße erleichtert, wenn die Lernenden ihre eigenen Rechtskenntnisse (vergleichend) einbringen können, was bei der Konzeption des Lehrmaterials ebenfalls zu berücksichtigen ist (z.B. durch vergleichende Fragen zum Textverständnis).

Das Konzept von "Introduzione all'italiano giuridico"

Die Lernenden sollen sich anhand des Buches vor allem Strategien erarbeiten, mit deren Hilfe sie später eigenständig Fachtexte auffinden, lesen und bearbeiten können. Im Mittelpunkt stehen folglich die Schulung der passiven Sprachkompetenz sowie der Auf- bzw. Ausbau eines Fachwortschatzes, der später selbständig erweitert werden kann.

Dieser Zielsetzung entsprechend steht die Arbeit am und mit dem Text im Vordergrund, daneben sollen auf diese Weise ein Grundbestand juristischer Termini vermittelt und das Interesse an einer vertieften Beschäftigung mit dem italienischen Recht gefördert werden.

Als Einführung in die italienische Rechtssprache und Material für die Gestaltung des fachsprachlichen Unterrichts kann Introduzione all'italiano giuridico keine grundlegende oder umfassende Einführung in das italienische Recht sein. Es soll vielmehr einen Überblick über die fremde Rechtsordnung sowie einige nützliche Einblicke ermöglichen, die - bei entsprechendem Interesse - später vertieft werden können. Daher orientiert es sich in Aufbau und Inhalten an den wichtigsten Rechtsgebieten, auch wenn die rechtlichen Inhalte naturgemäß nur punktuell und ausschnittsweise anhand der ausgewählten Texte behandelt werden können (der Ergänzung dienen jedoch zahlreiche bibliographische Hinweise).

Adressaten und Benutzer

Das Buch ist in erster Linie für die oben beschriebene Ausbildung an Universitäten konzipiert; es wendet sich daher vor allem an Studenten und Dozenten der Rechtswissenschaft. Es ist darüber hinaus aber auch für praktizierende Juristen, für deren berufliche Tätigkeit Kenntnisse der italienischen Fachsprache wichtig sind, und für Referendare geeignet (z.B. als Vorbereitung für eine Auslandswahlstation in Italien). Weiter kommen als Adressaten und Benutzer Lernende und Lehrende an Dolmetscher- und Übersetzerinstituten in Betracht sowie alle, die sich mit den Eigenheiten der italienischen Rechtssprache und ihrer spezifischen Terminologie vertraut machen möchten. Voraussetzung sind Italienischkenntnisse, die etwa drei bis vier Semestern an der Universität entsprechen. Zusätzlich sind juristische Grundkenntnisse erforderlich.

Struktur und Aufbau des Kurses

Die 6 Einheiten (unità), die jeweils in mehrere Kapitel (capitoli) unterteilt sind, entsprechen inhaltlich den verschiedenen Rechtsgebieten und geben so einen (wenn auch notwendigerweise nicht vollständigen) Überblick über die italienische Rechtsordnung. Dabei steht - entsprechend der Zielgruppe - vor allem das materielle Recht im Mittelpunkt. Bei der Textauswahl standen Kriterien wie inhaltliche Bedeutung (Parallelen und Unterschiede zur deutschen Rechtsordnung), unterschiedliche Textsorten und verschiedene Schwierigkeitsgrade der Texte im Vordergrund.

Die einzelnen Kapitel enthalten jeweils einen abgeschlossenen Themenschwerpunkt und stellen daher eine eigenständige Unterrichtseinheit (ca. 2 x 90 min.) dar. Insgesamt ergibt sich daraus bei Bearbeitung aller vorgeschlagenen Texte und Übungen eine Kursdauer von 2 - 3 Semestern (bei zwei Semesterwochenstunden - und Hausarbeit).

Jede unità schließt mit einem Kapitel ab, welches zusätzliches Material zur Übersetzung und Textbearbeitung umfaßt (Materiale aggiuntivo). Dieses Material kann als ergänzende Unterrichtseinheit, aber auch als Klausur Verwendung finden sowie zur Vertiefung der behandelten Themen zur Allein- oder Hausarbeit der Lernenden eingesetzt werden.

Jedes Kapitel (Unterrichtseinheit) enthält grundsätzlich folgende Elemente:

kurze Einführung, die entweder das zum Textverständnis nötige Vorwissen vermitteln oder einfach zum Gespräch über das jeweilige Thema anregen soll;

ein oder mehrere authentische Texte (unterschiedliche Textsorten: z.B. juristisches Lehrbuch, Gesetzeskommentar, Gesetze, Verträge, Gerichtsurteile) mit:

  • Übungen und Fragen zum Textverständnis (Lavorare sul testo/Domande);
  • Thesen und Fragen zur Diskussion in der Gruppe, die den Rechtsvergleich zum Gegenstand haben, und damit das eben Gelernte in Bezug zum heimischen System setzen; Erläuterung der wichtigsten Vokabeln und Begriffe (Lessico fondamentale);
  • Übung zur Wiederholung ausgewählter Themen der Grammatik (Aspetti linguistici);


weiterführende bibliographische Hinweise (Indicazioni bibliografiche).

Der Anhang enthält ein Glossar der verwendeten juristischen Terminologie (in ihrer Verwendung in der deutschen und italienischen Rechtsordnung), das in Form eines alphabetisches Gesamtverzeichnisses der wichtigsten Begriffe gleichzeitig als Sachindex dient.

Die Arbeit mit "Introduzione all'italiano giuridico"

Ausgangspunkt ist die Arbeit mit dem Text, da dies die alltägliche Situation aller juristischen Tätigkeiten darstellt. Dabei wird auf den vorhandenenen Sprachkenntnissen aufgebaut. Ziel ist das eigenständige (Weiter-)Arbeiten der Lernenden mit fachsprachlichen Texten in allen Rechtsgebieten. Die Kommunikation in der Fachsprache spielt demgegenüber eine eher untergeordnete Rolle: Das Verstehen eines geschriebenen Textes ist im Vergleich zu kommunikativen Situationen für die tägliche Arbeit oder das Studium ungleich wichtiger. Dagegen kommt der Kommunikation im Kurs große Bedeutung zu: Die Lernenden können bei der Wiedergabe des Gelesenen bzw. im Rahmen der Übungen zum Textverständnis auch ihre aktive Sprachfähigkeit üben. Darüber hinaus ist der Austausch zwischen ihnen nicht zuletzt für das Ausnutzen vorhandener fachlicher Kenntnisse der Lernenden entscheidend. Bei den ausgewählten Texten handelt es sich um authentische Rechtstexte, die - auch für einen italienischen Muttersprachler ohne juristische Ausbildung - in aller Regel nicht leicht zu verstehen sind. Für die Arbeit mit diesen Texten ist es daher vor allem wichtig, nicht (sofort) jedes Wort verstehen zu wollen, sondern (zunächst) den Gesamtsinn zu erfassen. Dies soll mit den verschiedenen, in den Arbeitsanweisungen zu den Texten enthaltenen, Lesestrategien trainiert werden. Aus Gründen der geringeren Ablenkung sind die wichtigsten Vokabeln, nach ihrem Auftreten im Text geordnet, nicht im Anschluß an den Text selbst abgedruckt, sondern im Anschluß an die Übungen und Fragen zum Textverständnis sowie im alphabetischen Gesamtglossar im Anhang des Buches abgedruckt. Die Übungen und Fragen zum Textverständnis dienen der Konzentration auf einzelne inhaltliche Aspekte, der Zusammenfassung und Interpretation des Gelesenen, der Wiedergabe des Textes in eigenen Worten sowie seiner Umsetzung in Schemata etc. Eine Übersetzung von Textteilen sollte nicht der Regelfall sein, sondern nur zu besonderen didaktischen Zwecken (z.B. Erkennen und Umsetzen typischer Strukturen in die eigene Muttersprache) und am besten in Hausarbeit sowie ggf. als Klausur erfolgen. Es werden keine Grundkenntnisse der italienischen Grammatik vermittelt, sondern auf ihnen wird aufgebaut. Die in der Regel textbezogenen Übungen zur Grammatik enthalten daher lediglich kurze Wiederholungen der im Zusammenhang mit der italienischen Schriftsprache und der juristischen Fachsprache charakteristischen Probleme (z.B. Passiv, Gerundium, Partizipialkonstruktionen, unpersönliche Formen, etc.). Die grammatikalische Arbeit kann - nach Ermessen des Unterrichtenden und entsprechend dem Wissensstand der Lernenden - durch Übungen aus ein- oder zweisprachigen Grammatiken ergänzt werden.

Gerade am Fall dieser (rein) sprachlichen Unterrichtskomponente Grammatik wird die unterstützende Bedeutung der Fachsprachendidaktik deutlich. Die praktische Erfahrung in der Lehrtätigkeit hat gezeigt, daß ein Ausbalancieren der Elemente Recht und Sprache für den Erfolg des Kurses notwendig ist. Einen Vorschlag für ein derartiges - spezifisch auf Interessen und Bedürfnisse der jeweiligen Lerngruppe abzustimmendes - Gleichgewicht stellt Introduzione all'italiano giuridico dar, das in fachübergreifender Zusammenarbeit entstanden ist. Am Ende des Kurses, mit seiner ersten Orientierung in der italienischen Rechtsordnung, dem Erlernen und der Anwendung verschiedener Lesetechniken und Textbearbeitungsstrategien sowie der Erweiterung des fachsprachlichen Wortschatzes, sollten die Lernenden für die weitere Beschäftigung mit dem italienischen Recht in der Lage sein, sich allein und eigenständig italienische Rechtstexte zu erschließen. Nachdem Sprachgrenzen mehr und mehr überwunden werden, soll so ein Beitrag dazu geleistet werden, die Barrieren unterschiedlichen nationalen Rechts durch (fachliche und sprachliche) Verständigung der beteiligten Juristen durchlässiger zu machen.

Dr. phil. Stefania Cavagnoli, ricercatrice dell'area scientifica "Lingua e diritto"

Ass.jur. Jens Woelk, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Fachbereich "Minderheiten und regionale Autonomien"


S. Cavagnoli, J. Woelk
Einführung in die italienische Rechtssprache - Introduzione all'italiano giuridico
C. H. Beck, Manz, Stämpfli
München 1997
ISBN 3-406-42665-4

Abstract :
Einführung in die italienische Rechtssprache - Introduzione all'italiano giuridico

Da alcuni anni sempre più università offrono, accanto ad una formazione linguistica generale, anche corsi di linguaggi specialistici. L'offerta è particolarmente ampia in ambito economico e giuridico. Oggetto di questi corsi sono le lingue più diffuse, ma anche quelle cosiddette minori, come nel caso dell'italiano: le difficoltà, finora, erano però quella della ricerca di insegnanti preparati ad un compito nuovo e soprattutto quella della mancanza di materiale adatto. Con la collana Rechtssprache des Auslands si cerca di colmare questa lacuna. Dopo una panoramica sugli obiettivi, sulla situazione e le particolarità della formazione linguistica in ambito specialistico presso le università (con particolare riferimento a quelle tedesche), viene presentato il primo volume di questa collana dal titolo Einführung in die italienische Rechtssprache - Introduzione all'italiano giuridico.


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