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"Europaregion" und "Verfassungsreform"



In zwei Veröffentlichungen untersucht der Fachbereich "Minderheiten und regionale Autonomien" aktuelle rechtliche Fragen, die vor dem Hintergrund neuer Entwicklungstendenzen des Regionalismus in Europa (im allgemeinen) und in Italien (im besonderen) die Gestaltung der Zukunft auch des Südtiroler Umfeldes, möglicherweise sogar in institutioneller Hinsicht, betreffen.

Rechtliche Voraussetzungen und Schranken einer Institutionalisierung der Europaregion Tirol

Unter diesem Titel veranstaltete der Fachbereich "Minderheiten und regionale Autonomien" am 22. November 1996 ein Expertengespräch, das von Prof. Pernthaler und Prof. Ortino geleitet und von der Autonomen Region Trentino-Südtirol unterstützt wurde.
Im Mittelpunkt stand die Diskussion über den von Prof. Toniatti verfaßten und vom "Runden Tisch" der beteiligten Regionen beschlossene Entwurf eines Statutes für eine "Europaregion Tirol" und die dazu vom Verfassungsdienst des österreichischen Bundeskanzleramtes sowie vom Völkerrechtsbüro des Außenministeriums geäußerten rechtlichen Bedenken. Neben Prof. Toniatti, Vertretern des österreichischen Bundeskanzleramtes und des Außenministeriums nahmen daher vorwiegend österreichische Völker- und Verfassungsrechtler sowie der zuständige Referent des Amtes der Tiroler Landesregierung (als derzeitiger Vorsitzender des "Runden Tisches") am Gespräch teil. Die italienische Sicht wurde von Prof. Conetti und Prof. Ortino vertreten.
Die Beiträge kreisten vor allem um die rechtlichen Schwierigkeiten, institutionalisierte Formen grenzüberschreitender Zusammenarbeit zwischen regionalen Gebietskörperschaften ins Leben zu rufen. Die Hauptprobleme liegen dabei vor allem in deren Zuordnung zu einer Rechtsordnung, d.h. zum (staatlichen) öffentlichen Recht oder zum Völkerrecht, in der Frage der Rechtsqualität der abgeschlossenen Vereinbarungen sowie der Zurechnung eventueller Rechtshandlungen einer derartigen grenzüberschreitenden Organisation.
Den völkerrechtlichen Rahmen bilden im Falle der Europaregion Tirol das Madrider Abkommen von 1980, das mittlerweile u.a. auch von Italien und Österreich ratifiziert wurde (ein Zusatzprotokoll, welches explizit grenzüberschreitende öffentlich-rechtliche Körperschaften vorsieht, liegt zwar seit 1995 vor, ist jedoch bisher nicht ratifiziert worden) sowie das Rahmenabkommen zwischen Österreich und Italien über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften, das im Januar 1993 in Wien unterzeichnet wurde. Im Mai desselben Jahres empfahl der "Vierer Landtag" (Tirol, Vorarlberg, Südtirol und Trentino) Modellvereinbarungen zur Schaffung einer europäischen Region. Alle Abkommen verweisen aber auf die nationalen Verfassungsordnungen, so daß auch deren Einrichtungen und Schranken zu beachten sind. Auf dieser überaus komplexen rechtlichen Grundlage wurde 1995 im Auftrag der Landesregierungen von Prof. Toniatti ein Modellstatut ausgearbeitet, das in der Folge auch vom "Runden Tisch" der beteiligten Regionen akzeptiert wurde und an die jeweiligen zentralen Regierungsstellen gelangt ist. Offizielle Reaktionen dieser Stellen erfolgten bisher nicht. Allerdings wurde von österreichischer Seite in Pressemeldungen mehrmals auf "interne" kritische Stellungnahmen des österreichischen Bundeskanzleramtes und Außenministeriums verwiesen, welche in dieser Studie erstmals allgemein zugänglich gemacht werden.
Mit dieser völker- und verfassungsrechtlichen Diskussion über Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit über den Brenner hinweg soll eine fachlich interessierte Öffentlichkeit näher informiert werden; gleichzeitig stehen den politischen Entscheidungsträgern damit weitere Anregungen aus rechtlicher Sicht zur Verfügung.

Verfassungsreform in Richtung Föderalismus. Der Standpunkt der autonomen Regionen und Provinzen

Zwei Wochen später, am 6. Dezember 1996, stand die Untersuchung der von den autonomen Regionen und Provinzen des Alpenbogens (Trentino-Südtirol, Aostatal, Friaul-Julisch Venetien) vorgeschlagenen Entwürfe für eine Verfassungsreform im Mittelpunkt eines weiteren Expertengespräches, zu dem Prof. Ortino und Pernthaler eingeladen hatten.
Unter den zahlreichen Vorschlägen für eine Reform der italienischen Verfassung in Richtung Föderalismus sind gerade die der autonomen Regionen von besonderem Interesse.
Der Grund dafür liegt in der langen und konkreten Erfahrung dieser Regionen mit der Autonomie seit den Anfängen des italienischen Staates, aber auch in ihrer Vorbildfunktion bei der Einführung der Regionen mit Normalstatut in den siebziger Jahren. Ihre Besonderheiten in sprachlicher und rechtlicher Hinsicht sowie in den Bereichen Umwelt und Verwaltung, welche die verschiedenen Institutionen von Politik und Verwaltung prägen, zeugen von einer intensiven und lebendigen Autonomie, die auch in einem zukünftigen italienischen Bundesstaat erhalten werden muß.
Auf eine allgemeine Einordnung der Thematik, in welcher sowohl die aktuellen Grundfragen der Besonderheit der autonomen Regionen als auch deren zukünftige Perspektiven behandelt wurden, folgte die Untersuchung der einzelnen Vorschläge, auch im Hinblick auf einige spezifische Fragestellungen. Die Beiträge unterstreichen die Bedeutung der Anregungen, die von den autonomen Regionen und Provinzen auf den Reformprozeß ausgehen können, auch wenn dies bisher häufig zu wenig wahrgenommen wurde. Die während der Veranstaltung geführte Diskussion kann in dieser Hinsicht auch als ein Anfang betrachtet werden, eine bestehende Lücke in Untersuchungen zum italienischen Regionalismus zu füllen. Aus diesem Grund nahmen an dem Gespräch vorwiegend italienische Verfassungsrechtler (vor allem aus den betreffenden Regionen) teil. Zusätzlich war der gerade im Hinblick auf die Diskussion über die Verfassungsreform wichtige, vergleichende Aspekt, insbesondere durch Beiträge aus dem deutschen Sprachraum, vertreten. Damit stellt die Veranstaltung eine interessante Momentaufnahme der verfassungsrechtlichen Analyse der verschiedenen Vorschläge und, allgemeiner, den Versuch eines neuen Verständnisses des Wandlungsprozesses dar, in dem der italienische Staat mittlerweile begriffen zu sein scheint.

Eine Kurzfassung der meisten Beiträge ist in italienischer Sprache in der Zeitschrift "Rassegna Parlamentare" (2/97, S. 169 ff.) erschienen, um auch auf nationaler Ebene - gerade im Zuge der Beratungen der Zweikammer-Kommission - den Standpunkt der autonomen Regionen zur Geltung zu bringen. Die vorliegende, zweisprachige Ausgabe aller Beiträge sowie der einzelnen Vorschläge (im Dokumententeil) soll die Inhalte der Diskussion einer breiteren Öffentlichkeit vorstellen und damit auch in unserer Region zur Diskussion anregen.


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