Der Friedensprozeß in Guatemala
Bericht von Peter Pernthaler
Auf Einladung der (Katholischen) Privatuniversität "Rafael Landivar" in Ciudad de Guatemala, habe ich an dieser Universität im Februar mit Professoren der Rechtswissenschaft zahlreiche Gespräche geführt und an Ort und Stelle Literatur, Dokumente und Gerichtsurteile zum Friedensprozeß studiert.
Neben meinen Studien an der Universität habe ich Erhebungen bei der "MINUGUA" Guatemala (Misión de Verificación de las Naciones Unidas en Guatemala, UN-Überwachungskommission) durchgeführt. Ab März wurde der französische Diplomat Jean Arnault als neuer Leiter der Überwachungskommission bestellt, der besonders erfolgreich in zahlreichen Vermittlungsmissionen zwischen der Regierung und der URNG (Unidad Revolucionaria Nacional Guatemateca) tätig war. Als weitere wichtige Einrichtung im Friedensprozeß besuchte ich die "Comision de la Verdad" (offizieller Name: Comisìón de Eclarecimiento del Pasado), welche die Aufgabe hat, Menschenrechtsverletzungen auf beiden Seiten der ehemaligen Kriegsparteien aufzuklären. Zum neuen Vorsitzenden dieser "Wahrheitskommission" soll der deutsche Völkerrechtsprofessor Christian Tomuschat bestellt werden, der jahrelang als UNO-Experte für Menschenrechte in Guatemala tätig war.
Schließlich besuchte ich auch die Dienststellen des UNO-Hochkommissärs für Flüchtlinge in Guatemala (ACNUR), denen, im Zusammenhang mit der Rückführung und Integration der ca 150.000 Flüchtlinge (hauptsächlich in Mexiko), große Bedeutung zukommt.
Als Ergebnis meiner Erhebungen sehe ich folgende Hauptprobleme bei der Umsetzung und Verwirklichung des Friedensabkommens vom 29. Dezember 1996:
Im Friedensübereinkommen ist eine Entwaffnung der Guerilla und eine drastische Reduzierung der bewaffneten Macht des Staates vorgesehen. Beides wird von der MINUGUA überwacht. Während die Entwaffnung der Ex-Aufständischen zügig vorangeht, weil ihnen großzügige finanzielle Umstellungshilfe (ca. 17.000 $ pro Mann) von internationaler Seite gewährt wird, wirft die Entwaffnung der Streitkräfte große soziale und menschliche Probleme auf. Die bisherige "Guardia de hacienda" (Miliz) soll aufgelöst bzw. in die Zivile Nationalpolizei ("PNC") übergeführt werden; die bisherige "Policia Militar Ambulante" (MPA) - ein Teil des Heeres - soll ersatzlos demobilisiert werden. Dies rief einen militanten Streik dieses Truppenteiles hervor, der in letzter Minute friedlich beendet werden konnte, und nun zu ausgedehnten militärgerichtlichen Strafmaßnahmen führte. Bezeichnenderweise wird die Entmilitarisierung nur durch Entlassung einfacher Soldaten durchgeführt; kein einziger Offizier soll entlassen werden, weil das Offizierskorps ohnedies "unterbesetzt" sei. Eine staatliche Entlassungshilfe ist beim Militär nicht vorgesehen.
Die Entlassung vieler Soldaten, Polizisten und Guerillas führt einerseits zu großen sozialen Problemen, andererseits zu einem dramatischen Ansteigen der Gewaltverbrechen im ganzen Land. Weder in den Städten, noch in den Dörfern, noch im Urwald ist man vor den zahlreichen bewaffneten Banden sicher. Die Gewaltspirale - auch eine Folge des dreißigjährigen Bürgerkrieges und der brutalen Menschenrechtsverletzungen auf beiden Seiten - ist trotz offizieller Regierungsmeldungen über eine "Reduktion der Gewaltverbrechen" noch ständig im Steigen.
Nach Zeitungsmeldungen ist ein Grund dafür auch der Rückhalt, den einzelne dieser Banden in der Polizei und in der höheren Verwaltung (Justiz) haben, die selbst an Verbrechen beteiligt seien. Aus eigener Beobachtung kann ich bestätigen, daß die Polizei bei Gewaltverbrechen in den Straßen und Geschäften kaum einschreitet.
In der Polizei ist vor allem das Problem der fast durchgehenden Korruption zu lösen - derzeit gibt es über 2.000 Anzeigen wegen "Mißbrauch" und einige Dutzend laufende Gerichtsverfahren wegen Bestechung, aber auch Entführung, Mord u.ä. Diese Situation führt dazu, daß nur wenige Gewaltverbrechen angezeigt und verfolgt werden, weil die Anzeiger und (nicht korrupten) Beamten um ihr Leben fürchten müssen und nicht auf Polizeischutz vertrauen können. Banken, Geschäftsleute und Private bedienen sich daher vor allem nichtstaatlicher Sicherheitsorgane, die mit modernsten (z.T. schweren) Waffen ausgerüstet sind. Die "Reinigung der Justiz" betrifft vor allem höhere Funktionäre, die mit dem früheren Gewaltregime verbunden sind und daher der Rückkehr der Guerillas juristische Schwierigkeiten machen: In einer Reihe von Fällen drohen ihnen - entgegen dem Friedensabkommen - Prozesse wegen "gemeiner Verbrechen", die nicht im Zusammenhang mit der ehemaligen Kriegsführung stehen sollen.
Zwar hat Guatemala seit wenigen Jahren einen Prozeß der Demokratisierung und der Sicherung der Menschenrechte in Gang gesetzt, der schon beachtliche Erfolge aufweist, dennoch bergen die zuvor geschilderte Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft und die Situation in der Polizei und Justiz auch Gefahren für das politische System: Eine Reihe (oppositioneller) Abgeordneter erhalten laufend Morddrohungen, die sie um so ernster nehmen als jüngst ein Abgeordneter erschossen wurde. Diese Situation wird sich verschärfen, weil die URNG (Revolutionsfront) schon angekündigt hat, daß sie ihren Kampf nunmehr mit "politischen Mitteln" fortsetzen wird.
Guatemala hat zwar schon in der Verfassung von 1985 ausdrücklich eine Kommission (des Kongresses) für Menschenrechte und einen Prokurator für Menschenrechte eingerichtet (Art 273 - 275); erst in den letzten beiden Jahren ist es aber mit Hilfe deutscher Unterstützung gelungen, ein landesweites Netz von Außenstellen des "Prokurators" aufzubauen und seine Wirksamkeit enorm zu steigern. Heute ist das Bewußtsein der Menschenrechte auf Grund eines gezielten und vom Ausland materiell unterstützten Informations- und Erziehungsprozesses - und auf Grund der Wirksamkeit von NGOs der Menschenrechtsbewegung auch bei den Indianern und Bauern, wo die meisten Menschenrechtsverletzungen vorkommen - ständig im Steigen, sodaß die "Außenstellen" stark frequentiert werden. Die Erfolgsquote der Vermittlungs- und Untersuchungstätigkeit des "Prokurators" und seiner Dienststellen sei beachtlich hoch.
Ein bisher ungelöstes Menschenrechtsproblem ist der Minderheitenschutz der über dreißig verschiedenen Ethnien und Sprachen des Landes: Es gibt weder einen Sprachenschutz, noch ein eigenes Erziehungssystem, noch nennenswerte kulturelle Förderungen und schon gar nicht irgendwelche Ansätze einer politischen Autonomie für die Indianergemeinschaften.
Das entscheidende Kriterium für den Erfolg des Friedensprozesses wird die Erneuerung der Gesellschaft und Wirtschaft des Landes werden: Es gilt nicht nur die große Zahl von Ex-Guerilleros ins zivile Leben zu integrieren, sondern auch die völlig desolate wirtschaftliche und soziale Situation neu zu beleben. Das Erziehungssystem auf dem Lande ist weitgehend zusammengebrochen: 260.000 Kinder haben nie eine Schulbildung erhalten; dörfliche Gemeinschaften und landwirtschaftliche Produktion müssen neu aufgebaut werden, wobei die Flüchtlinge durchwegs rückkehrwillig sind. Leider ist die Landreform aus dem Friedensprozeß ausgeklammert worden, sodaß die frühere Kleinpächter-Struktur bis auf weiteres erhalten bleibt.
Drastisch ist die derzeitige Abhängigkeit Guatemalas von ausländischer Unterstützung: Neben der bekannten Abhängigkeit der Landwirtschaft von amerikanischen Firmen und Saatgutlieferanten gibt es bedeutende internationale Wiederaufbauprogramme, die 1997 $ 350 Mill. umfassen sollen. Zusätzlich gibt es einige nationale Sozial- und Kreditprogramme (in bescheidener Höhe) und Begünstigungen für ausländische Investitionen.
Ausschlaggebend für den Erfolg dieser Investitions- und Aufbauprogramme wird die Beherrschung der zunehmenden Gewaltspirale sein: Gelingt es nicht, die Sicherheit im Lande entscheidend zu verbessern, wird der Niedergang der Wirtschaft - insbesondere auch des in Guatemala noch immer sehr bedeutenden Fremdenverkehrs (derzeit ca 850.000 Gäste im Jahr) - nicht entscheidend umzukehren sein. Ohne wirtschaftlichen Aufschwung kann aber auch der komplizierte gesellschaftliche und politische Wiederaufbau Guatemalas nach dem 30jährigen, überaus blutigen Bürgerkrieg nicht gelingen.
Prof. Dr. Peter Pernthaler, Leiter des Fachbereichs "Minderheiten und regionale Autonomien" ·
Nel mese di febbraio il prof. Peter Pernthaler, direttore dell'area scientifica "Minoranze ed autonomie regionali", è stato invitato a visitare l'Università privata "Rafael Landivar" di "Ciudad de Guatemala" per studiare in modo approfondito le principali problematiche del processo di pace in corso in Guatemala. In questo suo breve rapporto il prof. Pernthaler delinea le difficoltà che ostacolano la realizzazione dell'accordo di pace, ratificato il 29 dicembre 1996 dopo ben trent'anni di guerra civile: il problema del disarmo, la questione della sicurezza, la "pulizia" nella giustizia e nell'apparato di polizia, la ricostruzione della vita sociale ed economica.