|
Academia 12
Home |
Press |
Academia |
12 |
artikel3
Umweltmanagement für Dienstleistungsunternehmen
von Stephan Ortner und Jörn Peter
Für Unternehmen, die sich im Umweltschutz verbessern wollen, hat die Europäische Union 1993 die Öko-Audit Verordnung verabschiedet. Diese bietet Betrieben die besondere Chance, sowohl den Kunden als auch der Öffentlichkeit glaubhaft darzustellen, daß ihr Produkt umweltverträglich hergestellt wird. Ziel der EU-Verordnung ist es, keine neuen Auflagen und Grenzwerte zu schaffen, sondern der Firmenleitung ein Managementsystem anzubieten, das es ihr ermöglicht, die umweltrelevanten Aspekte ihrer Tätigkeit zu kontrollieren und zu verbessern. Die Teilnahme am Öko-Audit-System ist freiwillig. Das abschließende Zertifikat, das von einem unabhängigen Umweltgutachter vergeben wird, dürfen allerdings nur Produktionsunternehmen führen; in der Verordnung heißt es nämlich: "An dem System können sich alle Unternehmen beteiligen, die an einem oder mehreren Standorten eine gewerbliche Tätigkeit ausüben."(1) Im Artikel 14 der Verordnung wird den EU-Staaten jedoch die Möglichkeit eingeräumt, den Anwendungsbereich auf weitere Sektoren auszuweiten. Auf dieser Grundlage haben einige EU-Staaten in den letzten Monaten auch spezielle Dienstleistungsbranchen mit einbezogen, z.B. die Bereiche Transport/Verkehr und Bankwesen in Österreich. In Deutschland ist derzeit ein Entwurf einer Erweiterungsverordnung in der Diskussion, nach dem in Zukunft z.B. Verkehrsbetriebe, Banken, kommunale Verwaltungen sowie der Versandhandel nach der Öko-Audit-Verordnung validiert werden können. In Großbritannien wurde die Verordnung schon auf kommunale Verwaltungen ausgeweitet. Neben der Öko-Audit-Verordnung bietet auch die weltweit gültige Norm ISO 14000 für Umweltmanagementsysteme Unternehmen die Möglichkeit, ihr Umweltmanagementsystem zertifizieren zu lassen. Die wesentliche Differenz zum Öko-Audit besteht in der geringeren Beteiligung der Öffentlichkeit an dem System. Im Unterschied zum Öko-Audit ist die ISO 14000 Norm allerdings für alle Organisationen, unabhängig von der Branche, offen. Wegen der zögerlichen Öffnung der Öko-Audit-Verordnung für nicht gewerbliche Betriebe streben derzeit viele Dienstleistungsunternehmen z.B. aus den Bereichen Tourismus und Verkehr eine Zertifizierung nach der internationalen ISO 14000 Norm an. Nachdem also die Möglichkeit für Dienstleistungsunternehmen zur Zertifizierung / Validierung ihrer Umweltmanagementsysteme geschaffen wurde, muß nun überprüft werden, wie Umweltmanagementsysteme für Dienstleister gestaltet werden müssen, um den Spezifika dieses Sektors gerecht zu werden.
Hierzu sollen zunächst die Besonderheiten des Dienstleistungsbereichs kurz skizziert werden. Ein Dienstleistungsbetrieb produziert keine Sachleistung sondern eine Dienstleistung(2). Die Besonderheit bei Dienstleistungen in Abgrenzung zu Sachleistungen liegt zum einen im Angebot: Das Angebot ist für den Nachfrager nicht greifbar, sondern immaterieller Natur; angeboten werden menschliche oder maschinelle Leistungsfähigkeiten(3). Das Ergebnis der Dienstleistungserstellung ist ebenfalls immaterieller Natur: beabsichtigtes Ergebnis sind Wirkungen im Sinne von Nutzenstiftung(4). Die Dominanz der Immaterialität sowohl beim Angebot als auch beim Ergebnis der Dienstleistung läßt vermuten, daß Dienstleistungen im Vergleich zu klassischen Herstellungstätigkeiten von Sachleistungen mit weniger Umweltbelastung hinsichtlich Ressourcenverbrauch und schädlichen Nebenwirkungen verbunden seien. Doch auch die Erstellung von Dienstleistungen kann schädliche Umwelteinflüsse haben. Diese fallen in kleinerem Maße als bei einem Produktionsbetrieb am Standort des Betriebes an, z.B. durch Energieverbrauch, Abfallerzeugung, Reinigungsmittel usw.(5) Der gravierende Anteil der Umweltauswirkungen bei Dienstleistungsunternehmen wird allerdings nicht am Standort sondern außerhalb des Betriebsgeländes bewirkt, bspw. durch Entscheidungen über Anlagemöglichkeiten einer Bank oder den induzierten Verkehr eines Tourismusunternehmens. Bei einem umfassenden Umweltmanagementsystem müssen auch diese Wirkungen erfaßt und mögliche Verbesserungen kontinuierlich gesucht werden.
Schon beim ersten Schritt der Systematik des Öko-Audits, der Festlegung des Untersuchungsrahmens, finden die entscheidenden Weichenstellungen für einen Dienstleistungsbetrieb statt. Während bei Produktionsbetrieben gemäß Öko-Audit-Verordnung in erster Linie der Standort betrachtet wird, muß sich die Untersuchung bei Dienstleistern auch auf die von ihnen beeinflußten Bereiche, wie die Kreditvergabe bei Banken oder die Verwaltungsentscheidungen bei kommunalen Verwaltungen, erstrecken. Bei touristischen Einrichtungen wie der Bayerischen Zugspitzbahn muß über die standortbezogene Betrachtung hinaus auch die Verantwortung der Bahn für das Verhalten ihrer Besucher in denen durch die Bahn erschlossenen Gebieten betrachtet werden. Diese Aspekte müssen auch in der Zieldefinition in Form der Umweltpolitik enthalten sein. Mit der Umweltpolitik verpflichtet sich das Unternehmen gegenüber seinen Mitarbeitern und der Öffentlichkeit, selbstdefinierte Umweltziele anzustreben. Die Umweltprüfung ist eine betriebsinterne Ist-Bestandsaufnahme aller ökologischen Auswirkungen des Betriebes, seiner Organisation in umweltrelevanten Bereichen und der umweltrechtlichen Basis. Aus ersterem geht die sogenannte Ökobilanz hervor. Das Verhalten der Besucher und auch die Akzeptanz evtl. Maßnahmen zur Besucherlenkung kann z.B. durch Befragungen erfaßt werden. Die Auswirkungen kommunaler Entscheidungen auf die Flächengestaltung kann durch Checklisten erhoben werden. Das Umweltprogramm hat zum Ziel, die während der Umweltprüfung erkannten Schwachstellen zu beseitigen und die Aussagen der Umweltpolitik in praktikable Maßnahmen umzusetzen. Maßnahmen zur Reduzierung bspw. der Umweltbelastungen durch den Verkehr bei einer Bergbahn können kombinierte Bahnarrangements sein; zur Reduzierung der Schadstoffemissionen bei Dienstreisen kann ein die Eisenbahn förderndes Abrechnungssytem ausgearbeitet werden. Für die Entscheidung über die Kreditvergaben können neben der klassischen Kreditwürdigkeitsprüfung auch ökologische Anforderungen an die unterstützten Partner oder Projekte gestellt werden. Um sowohl die Erhebung des Datenmaterials als auch die Erstellung und die Umsetzung der Maßnahmen langfristig zu organisieren, wird ein Umweltmanagementsystem aufgebaut. Im Umweltmanagementsystem werden umweltrelevante Tätigkeiten definiert und Verantwortliche für die Ausführung benannt. Bei Dienstleistungsbetrieben wie Banken, kommunalen Verwaltungen oder Forschungsinstituten sollte der Schwerpunkt des Umweltmanagementsystems nicht, wie im Produktionsbetrieb üblich, im Bereich Stoffstrommanagement (Energie, Wasser, Abfall, Gefahrstoffe) liegen. Bei einem Dienstleistungsunternehmen muß das Umweltmanagementsystem langfristig garantieren, daß und in welcher Weise bei allen Entscheidungen von der Projektauswahl bis zum Projektabschluß ökologische Kriterien mit berücksichtigt werden. Bei der Umweltbetriebsprüfung wird betriebsintern untersucht, ob die Organisation des Umweltschutzes langfristig funktioniert. Die umweltrelevanten Tätigkeiten und die Ergebnisse der Prüfung werden in der Umwelterklärung dokumentiert. Anschließend wird das System von einem externen Gutachter geprüft. Bei bestandener Prüfung wird der Standort registriert und das EU-Öko-Audit Zertifikat vergeben. Bei nicht nach Öko-Audit-Verordnung zertifizierbaren Betrieben erfolgt eine Zertifizierung nach DIN/ISO 14000. Mit der Erweiterung des Untersuchungsrahmens um die umweltrelevanten Aspekte bei Dienstleistern, die zumeist außerhalb des Standorts angesiedelt sind, und deren Berücksichtigung bei den folgenden Projektschritten ist ein Umweltmanagementsystem auch in diesem Bereich sehr geeignet, um zu einer kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes beizutragen.
- Corsten, H. (1990): Betriebswirtschaftslehre der Dienstleistungsunternehmen, 2. durchgesehene Aufl., München 1990.
- EG-VO Nr. 1836/93 (1993): Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L168/1 vom 10.7.1993.
- Grasmeier, Doris: Ansatzpunkte für die Umsetzung der EG-Verordnung zum Öko-Audit, Augsburg 1995.
(1) Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung, Art. 3, Abs. 1. (2)Vgl. Corsten, H. (1990), Betriebswirtschaftslehre der Dienstleistungsunternehmen, 2. Durchgesehene Aufl., München 1990. S. 90 (3)Vgl. Corsten, H. (1990), S. 18. (4)Vgl. Corsten, H. (1990), S. 20. (5)Vgl. Grasmeier, D. (1995), Ansatzpunkte für die Umsetzung der EG-Verordnung zum Öko-Audit, Augsburg 1995), S.33-35.
L'articolo è incentrato sulla tematica relativa alla realizzazione del management ambientale in imprese di servizio, di cui vengono descritte le principali caratteristiche. Nel 1993 l'Unione Europea ha varato il "Regolamento Comunitario sull'adesione volontaria delle imprese del settore industriale a un sistema comunitario di ecogestione ed audit Eco-Audit " per le imprese che si pongono l'obiettivo di migliorare la loro politica di salvaguardia dell'ambiente. Le imprese interessate possono aderire al sistema Eco-Audit sottoponendosi ad un "esame ambientale", che consiste nel segnalare ai propri clienti la fornitura di prodotti realizzati esclusivamente secondo criteri di massimo rispetto per l'ambiente. Scopo principale del Regolamento Comunitario è di offrire un sistema di management capace di controllare e migliorare il rispetto dell'ambiente nella produzione senza dover creare nuove condizioni e valori limite. Il certificato relativo al superamento dell'"esame ambientale" viene rilasciato da un perito ambientale "indipendente" soltanto ad imprese di produzione che comprendono comunque anche quelle di servizio.
|
|