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Artikel6
Wirtschaftsrecht an Fachhochschulen - Eine neuartige Juristenausbildung setzt sich durch
von Ralph Bernd Abel
Die Juristenausbildung in Deutschland steckt in der Krise. Bislang gilt nur derjenige als sogenannter "Volljurist", der ein Hochschulstudium mit dem sogenannten 1. Staatsexamen und danach eine zweijährige Referendarszeit mit dem sogenannten Großen Staatsexamen abgeschlossen hat. Diese Ausbildung ist im internationalen Vergleich viel zu lang. Ihre Inhalte sind zudem auf die Belange der Justiz abgestellt und entsprechen damit nicht mehr den Anforderungen des Arbeitsmarkts, der von anwaltlicher und wirtschaftsnaher Tätigkeit bestimmt wird. Der Ruf nach Reformen wird immer lauter. Erst kürzlich (in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 24. Oktober 1997) hat sich eine Gruppe namhafter Juristen aus Wissenschaft, Rechtsprechung, Rechtspraxis und Verwaltung öffentlich für eine grundlegende Reform dieses Systems ausgesprochen. Ob und wann die juristischen Fakultäten allerdings angesichts verkrusteter Strukturen, verbissen verteidigter Besitzstände und eines starren Beamtenrechts auf solche Forderungen zu reagieren vermögen, steht in den Sternen. Für die Absolventen ist dies von größtem Nachteil. Rund 135.000 Nachwuchsjuristen befinden sich in Deutschland zur Zeit in der Ausbildung. Weniger als 10 % von ihnen werden Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst finden können. Die Zahl der Rechtsanwälte hat mit etwa 90.000 bereits jetzt einen nie gekannten Höchststand erreicht. Dennoch sind die Nachwuchsjuristen auf den Arbeitsmarkt schlecht vorbereitet. Das liegt vor allem daran, daß die notwendigen ökonomischen Kenntnisse durchweg fehlen oder unzureichend sind. Es ist deshalb eine deutliche Tendenz der Unternehmen zu erkennen, anstelle von Juristen Betriebswirte mit einer juristischen Zusatzausbildung einzustellen.
Vor diesem Hintergrund - Misere der Juristenausbildung bei weitgehender Reformunfähigkeit der traditionellen juristischen Fakultäten - ist es bemerkenswert, daß an der Aliud-Struktur der Fachhochschulen seit einigen Jahren eine neuartige Juristenausbildung erprobt wird, die nicht auf ein Staatsexamen, nicht auf den Richter- oder Anwaltsberuf abzielt, sondern systematisch auf die Tätigkeitsfelder in der Wirtschaft vorbereitet. Ausgelöst durch ein Modellprojekt des Bundesforschungsministeriums wurde erstmalig an der FH Nordostniedersachsen in Lüneburg ein eigener Fachbereich Wirtschaftsrecht eingerichtet. Er nahm mit dem Wintersemester 94/95 den Lehrbetrieb auf und umfaßt derzeit rund 500 Studierende. Anlaß für das Projekt war die Einsicht, daß sich die Fachhochschulen, ihrem Wesen nach ein Aliud zu den herkömmlichen Universitäten, besonders gut für die Einführung neuer Formen einer zeitgemäßen Juristenausbildung eignen. Typisch für die Fachhochschulen ist eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis. Gearbeitet wird dank der im Vergleich zu Universitäten höheren Lehrverpflichtung der Professoren in überschaubaren Gruppen. Aufgrund der unterschiedlichen Berufungsvoraussetzungen handelt es sich bei den Lehrenden um Wissenschaftler mit meist langjähriger und oft hochqualifizierter Praxiserfahrung, beispielsweise Richter, Verwaltungsjuristen und Rechtsanwälte. Durch die bewußte Verbindung von Ökonomie und Rechtswissenschaft wird ein neues Profil geschaffen, das den aktuellen Bedürfnissen des Arbeitsmarkts, vor allem in der mittelständischen Wirtschaft, entspricht. Ergänzend kommt es auch auf sogenannte Schlüsselqualifikationen an, darunter Sozialkompetenz, Verhandlungsführung, Sprachkenntnisse (einschließlich Rechtssprache) und Erfahrungen im Umgang mit elektronischen Informations- und Kommunikationstechniken. Dieses ambitionierte Modell wurde von den "Nur-Juristen" zunächst belächelt, dann erbittert bekämpft. Das Mißtrauen galt vor allem den aussagekräftigen Bezeichnungen "Wirtschaftsrecht" und vor allem dem angestrebten Abschlußgrad eines "Diplom-Wirtschaftsjuristen (FH)". Die Justizminister der Länder faßten sogar eine Resolution, um diesen Titel zu verhindern, allerdings vergeblich.
Nachdem Ende 1994 durch die Einrichtung des neuen Studiengangs und die Anerkennung des Grades "Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH)" in Lüneburg der Durchbruch geschafft war, folgte die (erst 1991 neugegründete) Fachhochschule Schmalkalden/Thüringen ebenfalls mit einem eigenständigen Fachbereich Wirtschaftsrecht und dem Abschlußgrad eines "Diplom-Wirtschaftsjuristen (FH)". Es folgten die FHn Gelsenkirchen, Wismar, Pforzheim und Anhalt mit wirtschaftsrechtlichen Fachbereichen, freilich z.T. mit Abschlußgraden, die wegen des Drucks der traditionellen Juristen zunächst einen Kompromiß darstellen.
Auch die Martin-Luther-Universität Halle bietet in ihrer juristischen Fakultät einen Ergänzungsstudiengang Wirtschaftsrecht seit dem laufenden Wintersemester an, der mit dem (universitären) Abschluß eines "Diplom-Wirtschaftsjuristen" nach vier Semestern endet.
An den FHn Wismar, Gelsenkirchen und Pforzheim wird Wirtschaftsrecht als eigenständiger Studiengang im Fachbereich Wirtschaft gelehrt. Dort endet das Studium mit dem Abschlußgrad eines Diplom-Rechtswirts, Diplom-Wirtschaftsrechtlers bzw. Diplom-Rechtsökonomen. An der FH Anhalt (Standort Köthen) gibt es seit dem laufenden WS 97/98 ebenfalls einen Studiengang Wirtschaftsrecht im Fachbereich Wirtschaft. Hier wird der Titel eines Diplom-Wirtschaftsjuristen verliehen. Weitere Hochschulen planen entsprechende Studiengänge, haben einzelne Struktureinheiten darauf ausgerichtet oder haben die ministerielle Genehmigung dafür beantragt, z.B. die FHTW Berlin, die HTWK Leipzig, die FH Trier (Standort Birkenfeld), die FH Osnabrück, die FH Frankfurt/M. Im Ausland hat die Georgische Technische Universität in Tiflis seit neuestem einen gleichartigen Fachbereich Wirtschaftsrecht eingerichtet.
An vielen anderen Fachhochschulen wird Wirtschaftsrecht mittlerweile im Rahmen der Betriebswirtschaft in zunehmender Profilierung vermittelt. Als Beispiele seien die Märkische FH Iserlohn (FB Technische Betriebswirtschaft) mit einem Verbundstudiengang Wirtschaftsrecht, die FH Wildau oder die FH Mainz genannt, die über die längsten Erfahrungen mit dieser Form der Zusatzqualifikation verfügt und bereits erste Absolventen erfolgreich in den Arbeitsmarkt entlassen konnte. Hier lauten die Abschlußgrade häufig Diplom-Betriebswirt, Diplom-Kaufmann oder 'Diplom-Betriebswirt, Zusatz Wirtschaftsrecht'. Ergänzende wirtschaftsrechtliche Angebote gibt es ferner an der FH Jena, der FH Nürnberg und an der Hochschule für Wissenschaft und Politik Hamburg.
Das Besondere an der wirtschaftsjuristischen Ausbildung liegt in der engen Verzahnung von juristischen und ökonomischen Anteilen, überwiegend im Verhältnis etwa 40:30. Hinzu kommen Schlüsselqualifikationen wie Rhetorik, Verhandlungsführung, Beherrschung der speziellen EDV und Sprachen. Auf die Vermittlung sozialer Kompetenz wird deshalb großer Wert gelegt, weil die Wirtschaft durchweg größten Wert auf Teamfähigkeit legt. Nicht so sehr der geniale Einzelgänger ist gefragt, sondern derjenige, der sich als Teil der Organisationseinheit bzw. des Unternehmens versteht und sich auch so verhält. Auch den Fremdsprachen wird ein wichtiger Platz eingeräumt. Zum einen werden die allgemeinen Sprachkenntnisse verbessert oder hergestellt, was vor allem in den neuen Bundesländern von Bedeutung ist, wo auch heute noch mancher Erstsemester zwar über gediegene Russischkenntnisse verfügt, aber keine Vorstellung vom Englischen hat. Nachdem eine gemeinsame sprachliche Basis hergestellt ist, geht es an die Vermittlung der Fachsprache. Hier steht das Englische naturgemäß im Vordergrund. Darüber hinaus werden beispielsweise an der FH Schmalkalden von einem deutschen Professor Einführungen in das englische Recht in englischer Sprache gelesen, um Wortschatz und sprachliche Ausdrucksfähigkeit zu üben und zu trainieren. Auch die Ausbildung in der Nutzung der elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien spielt eine wichtige Rolle. Für Juristen ist dieses Gebiet meist völlig neu und sowohl didaktisch als auch methodisch weitestgehend unerschlossen. Vermittelt werden sollen unter anderem die Arbeit im und die Nutzung des Internet, die Recherche in Rechts-, Wirtschafts- oder Patentdatenbanken. Die Praxis hat gezeigt, daß es erforderlich ist, vorab den Umgang mit allgemeinen EDV-Anwendungen systematisch zu vermitteln, um die Studierenden mit elementaren Funktionen wie z. B. der Textverarbeitung oder den Präsentationstechniken vertraut zu machen. Dazu ist es erforderlich, allen Studierenden in ausreichendem Maße Zugang zur Hard- und Software zu verschaffen, was nicht zuletzt wegen des damit verbundenen technischen Aufwandes und auch wegen der Lizenzfragen häufig nur schrittweise umgesetzt werden kann.
Die Struktur des Grundstudiums ist bei den einzelnen Hochschulen meist ähnlich. Eine stärkere Differenzierung gibt es dann im Hauptstudium, die sich oft nach den Besonderheiten der jeweiligen Hochschule richtet. In Wismar beispielsweise wird aus Gründen der Markenbildung für ein einheitliches Erscheinungs- und Ausbildungsbild des Wirtschaftsjuristen auf Schwerpunkte verzichtet. Dafür werden Rechtswissenschaft und Wirtschaftswissenschaft als Wahlfächer angeboten. Ähnlich liegen die Verhältnisse an der FH Mainz. Die FH Anhalt will Schwerpunkte auf Banken- und Versicherungswesen, Arbeitsrecht und Personalwirtschaft und den internationalen Handel legen, die FH Gelsenkirchen fügt dem Schwerpunkt Arbeitsrecht/Personalwirtschaft die weiteren Schwerpunkte Öffentliches Unternehmensrecht/Unternehmensführung und Steuerrecht/Controlling hinzu. In Pforzheim liegt der Schwerpunkt zunächst auf Management, in Lüneburg auf Handel und Industrie, Finanzdienstleistungen sowie Steuern und Prüfungswesen. An der FH Schmalkalden werden die Studierenden die Auswahl zwischen den Schwerpunkten Betrieb und Steuern, Sanierungs- und Insolvenzmanagement, Personal und dem Bereich mittelständische Wirtschaft und Verwaltung haben. Die relative Vielfalt der hochschulspezifischen Angebote läßt sich danach unterscheiden :
- in solche ohne Schwerpunktbildung,
- solche mit Schwerpunktbildungen im Rahmen von zwei bis vier Optionen und im Umfang von 8 bis 24 Semesterwochenstunden (SWS) und schließlich
- in Studienrichtungen. Dabei handelt es sich um vertypte Kombinationen von Schwerpunkten und Wahlfächern mit ein bis drei Optionen im Umfang von bis 38 SWS.
Hinzu kommen in fast allen Fällen ein oder zwei betriebspraktische Semester, die die Wirtschaftsnähe und die Praxisorientierung des jeweiligen Studienganges unterstreichen. Die Berufsaussichten der späteren Absolventen sind gut bis sehr gut, eine Einschätzung, die sich durch die ersten Erfahrungen der FH Mainz bestätigt. Eine Auswertung aller angebotenen Stellen in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW), der mit Abstand verbreitetsten juristischen Fachzeitschrift in Deutschland, hat für das Jahr 1996 ergeben, daß 55 % der Stellen für Volljuristen und 45 % der Stellen explizit für Wirtschaftsjuristen ausgeschrieben waren, wobei der Begriff "Wirtschaftsjurist" dort nicht als Berufsbezeichnung, sondern im Sinne einer Aufgabenbeschreibung zu verstehen ist. Von diesen für Wirtschaftsjuristen angebotenen Stellen stammen die Hälfte aus Sozietäten von Rechtsanwälten und/oder Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern und weit 34 % aus der Wirtschaft. Dabei ist zu bedenken, daß es bisher bei den "Volljuristen" kein Berufsbild eines Wirtschaftsjuristen gibt und daß insbesondere bei den Unternehmen die Vorstellung dominiert, daß Juristen in ökonomischen Fragen unter- und sogar unqualifiziert sind. Vor diesem Hintergrund ist der genannte Anteil der aus der Wirtschaft stammenden Stellenanzeigen signifikant hoch. Betrachtet man die in den Stellenangeboten ausgewiesenen Tätigkeitsfelder für Wirtschaftsjuristen, dominiert die allgemeine Bezeichnung "Wirtschaftsrecht", gefolgt von Steuerrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht und einem breiten Fächer sonstiger Rechtsgebiete über Baurecht, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Umweltrecht, Verwaltungsrecht oder Insolvenzrecht. Nach Kenntnis des Verfassers haben sich zahlreiche Industrie- und Handelskammern sowie Wirtschaftsverbände für die neue Ausbildung stark gemacht und entsprechenden Bedarf angemeldet. Eher verhalten ist das Ergebnis einer bayerischen Studie. Dies könnte allerdings an methodischen Gründen liegen, beispielsweise daran, daß die gefragten Unternehmen über die Besonderheiten eines Wirtschaftsrechts-Studiengangs nicht hinreichend informiert waren und daß die Befragung sich vor allem an die Rechtsabteilungen richtet, also an diejenigen Abteilungen, die traditionell mit klassischen "Nur-Juristen" besetzt sind und sein werden. Nach persönlichen Erfahrungen des Verfassers und anderer einschlägig tätiger Hochschullehrer scheint auch die Grundstimmung in den Unternehmen sehr positiv für die Absolventen der neuen Fachbereiche zu sein. Insgesamt ist daher eine sehr günstige Einschätzung der Berufsaussichten für diesen neuen, praxisnahen und ökonomieorientierten Juristen gerechtfertigt.
Der vorstehende Überblick stellt eine Momentaufnahme per Herbst 1997 dar. Innerhalb von nur drei Jahren hat die Idee, wirtschaftsrechtliche Studiengänge an Fachhochschulen einzurichten, zahlreiche Förderer und Nachahmer gefunden. Dies belegt, daß der neue Studiengang zeitgerecht ist und die Bedürfnisse des Marktes trifft. Es sind vor allem kleinere und mittelständischen Unternehmen, die ihr Interesse an Praktikanten und späteren Absolventen kundtun. Sicherlich ist die Zahl der Studenten noch vergleichsweise gering, doch sie wächst mit dem weiteren Aufbau der Fachbereiche und dem wahrscheinlichen Hinzukommen neuer Fachbereiche Wirtschaftsrecht vermutlich innerhalb der nächsten Jahre schnell. Im Interesse einer einheitlichen Fortentwicklung der neuen Studiengänge und einheitlicher Qualitätsstandards haben sich mittlerweile die Vertreter der am längsten bestehenden wirtschaftsrechtlichen Fachbereiche zu einem Verband formiert, der diesen innovativen Studiengang nach außen vertritt und nach innen entwickelt. Es ist zu wünschen, daß dieses Modell Schule macht und in Deutschland wie in den Nachbarländern einen Anstoß für eine moderne, an den Herausforderungen unserer Zeit orientierten Juristenausbildung gibt.
Dekan Prof. Dr. Ralph Bernd Abel, Professor für Wirtschafts- und Informationsrecht an der FH Schmalkalden ·
Considerati i problemi attuali della formazione universitaria e professionale dei giuristi e la scarsa capacità di riforma da parte delle facoltà di giurisprudenza, in Germania si manifesta un sempre crescente interesse verso forme alternative alla tradizionale formazione culminante nell'esame di stato obbligatorio. Da tre anni le Fachhochschulen (scuole parauniversitarie) offrono con lauree brevi forme alternative con l'obiettivo di preparare sistematicamente giuristi alle attività nel settore economico. Tramite il collegamento di elementi teorici e pratici già durante lo studio e attraverso l'insegnamento interdisciplinare di materie economiche e giuridiche (circa 30/ 40%), integrato dalle cosiddette competenze chiave (per esempio interculturalitá, attitudine al lavoro di gruppo, ecc.), si crea così un nuovo profilo professionale. Questo nuovo profilo del giurista d'impresa corrisponde ad una sempre crescente domanda sul mercato del lavoro, in particolare da parte di imprese medio-piccole.
http://www.fh-schmalkalden.de/
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