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Zur Terminologiearbeit im Bereich "Sprache und Recht": Methode und Stand der Arbeiten

von Felix Mayer


Bereits seit über 20 Jahren werden in Südtirol italienische Texte aus dem Rechts- und Verwaltungswesen in die deutsche Sprache übersetzt. Dabei sind oft konkurrierende synonyme Benennungen anzutreffen. Der hohe Anteil an Synonymen vor allem in der deutschen Sprache ist zum einen darauf zurückzuführen, daß lediglich in geringem Maße terminologische Absprachen vorgenommen wurden, was auch an der Beteiligung vieler Autoren an der Erarbeitung der deutschen Fassungen liegt, zum anderen darauf, daß sich der Sprachgebrauch vergleichsweise schnell ändert. So wurde beispielsweise bis 1978 presidente della giunta provinciale mit Präsident des Landesausschusses wiedergegeben, danach mit Landeshauptmann. Demgegenüber wurden fast 40 Jahre lang parallel Landesausschuß und Landesregierung als Äquivalente von giunta provinciale verwendet, wobei in den fünfziger und sechziger Jahren Landesausschuß mit einem Frequenzverhältnis von 10:1 eindeutig dominierte, in den siebziger Jahren noch mit 3:1. Erst ab Mitte der achtziger Jahre wurde Landesregierung häufiger verwendet, und seit 1993 läßt sich in den Landesgesetzen Landesausschuß als Wiedergabe von giunta provinciale nicht mehr belegen. Der Fall, daß in den Südtiroler Rechtstexten kein deutsches Äquivalent für einen Begriff der italienischen Rechtsordnung zu finden ist, ist hingegen eher selten. Meistens handelt es sich dann um Rechtsinstitute, die vom italienischen Gesetzgeber neu eingeführt wurden, oder es sind Institute aus der Rechtstheorie oder aus der Rechtslehre, die in Gesetzen, Verordnungen oder Verwaltungstexten kaum verwendet werden und für die bislang in Südtirol keine deutschen Äquivalente benötigt wurden. Beispiele hierzu sind azione inibitoria, intervento adesivo dipendente und intervento coatto, die sich mit inhibitorische Klage, parteiabhängige Nebenintervention sowie erzwungene Intervention wiedergeben lassen. Der hohe Anteil an Synonymen in der in Südtirol verwendeten deutschen Rechtssprache und, eng damit verbunden, die bei vielen festzustellende Unsicherheit beim Gebrauch der deutschen Sprache, die immer wieder zu einem Rückgriff auf die italienischen Termini führt, erklärt, weshalb bei der Gründung der Europäischen Akademie Bozen der Bereich „Sprache und Recht” eingerichtet und mit der Aufgabe betraut wurde, zur Entwicklung der deutschen Rechts- und Verwaltungssprache in Südtirol beizutragen. Nach über vierjähriger Arbeit in diesem Bereich mit der italienisch-deutschen Rechts- und Verwaltungsterminologie läßt sich nunmehr eine erste Zwischenbilanz ziehen. Hierzu sollen nachfolgend zunächst kurz die Methoden der traditionellen Terminologiearbeit skizziert werden; darauf baut anschließend die Beschreibung der in Südtirol verwendeten Vorgehensweise auf. Sämtliche Ergebnisse der Terminologiearbeit werden in der (internen) Terminologischen Datenbank gespeichert, die im Anschluß beschrieben wird. Der Beitrag schließt mit den Zugriffsmöglichkeiten für Externe, insbesondere der neuen Terminologie-Datenbank im Internet. Weitere rechnergestützte Verfahren, die vor allem bei der Extraktion von Terminologie verwendet werden, werden in den nächsten Ausgaben beschrieben.

Zur Terminologiearbeit im allgemeinen

Terminologiearbeit hat zum Ziel, die Bedeutung von Fachwörtern zu klären, in einer, zwei oder mehreren Sprachen festzulegen und Interessenten zugänglich zu machen. Dabei werden in der Regel die folgenden Arbeitsschritte unterschieden: Die vorbereitende Phase ist aus methodischer Sicht eine wesentliche Voraussetzung für hochwertige Terminologiearbeit; die eigentliche Erarbeitung der Terminologie findet jedoch in den hier als Hauptphase bezeichneten Arbeitsschritten statt. In dieser Phase werden aus der einschlägigen Fachliteratur einer Sprache relevante Benennungen ausgewählt und festgehalten. Neben den Benennungen werden auch Zusatzinformationen aufgezeichnet, die zur Begriffsklärung beitragen, wozu insbesondere das Sachgebiet, Definitionen, Kontexte, Quellen etc. zählen. In diesem Arbeitsschritt 2a werden bei der traditionellen Termino-logiearbeit Karteikarten verwendet, bei der rechnergestützten Terminologiearbeit wird eine geeignete terminologische Datenbank genutzt. Auf der Grundlage dieser gesammelten Informationen werden dann in Arbeitsschritt 2b einsprachige Begriffssysteme erstellt. Dieses Verfahren wird ausgehend von dem Dokumentationsmaterial in der zweiten Sprache wiederholt, ohne allerdings unmittelbar die in der ersten Sprache erarbeiteten Begriffssysteme zu berücksichtigen. Erst im Anschluß daran werden die Systeme in beiden Sprachen miteinander verglichen, d.h., es wird untersucht, inwieweit beide Systeme - und damit auch die einzelnen Begriffe - einander entsprechen; aus der Position zweier zu vergleichender Termini in ihrem jeweiligen System und aus dem Vergleich der Definitionen ist zu ersehen, inwieweit zwei Begriffe zueinander äquivalent sind (Arbeitsschritt 2c). Bei diesem Vergleich läßt sich auch deutlich herausarbeiten, ob in einer Sprache sog. „terminologische Lücken” vorliegen, d.h. ob Begriffe in einer Sprache nicht oder noch nicht benannt sind, wofür gegebenenfalls Benennungsvorschläge zu entwickeln sind. Diese Arbeitsschritte gelten mutatis mutandis für alle Formen der Terminologiearbeit, wobei üblicherweise zwischen deskriptiver und präskriptiver Terminologiearbeit unterschieden wird: Deskriptive Terminologiearbeit hat die Beschreibung und Aufzeichnung des sprachlich-terminologischen Ist-Zustands zum Ziel; sie ist gleichzeitig die Voraussetzung für die präskriptive oder normende Termi-nologiearbeit, die die einheitliche Verwendung sowie die Eindeutigkeit1 bzw. die Eineindeutigkeit2 von Terminologie anstrebt. Vornehmlich bei der deskriptiven Ter-minologiearbeit wird eine weitere Unterscheidung zwischen punktueller und systematischer Terminologiearbeit vorgenommen: Punktuelle Terminologiearbeit bedeutet, daß ein einzelner Terminus untersucht wird; falls dabei auch benachbarte Termini berührt werden, wird ein kleineres Begriffsfeld oder -system erarbeitet. Bei der systematischen Terminologiearbeit werden ein Fachgebiet und seine Terminologie im Zusammenhang bearbeitet. Dabei geht es einerseits um sachgebietsbezogene Untersuchungen, bei denen ein präzise eingeschränktes Fachgebiet terminologisch aufbereitet wird, andererseits um textbezogene Untersuchungen, wenn die in einem Text enthaltene Terminologie bearbeitet wird. Bei der Terminologiearbeit im Bereich Recht ist der oben skizzierte Systemvergleich besonders wichtig, da ja prinzipiell unterschiedliche Begriffssysteme einander gegenübergestellt werden: man denke nur an die offensichtlichen Schwierigkeiten, die sich beim Vergleich der angelsächsischen mit der deutschen Rechtsordnung ergeben können.3 Ein Sonderfall ist dann gegeben, wenn es sich um supranationales Recht handelt, das in mehreren Sprachen wiederzugeben ist. Hier trifft man, betrachtet man die einzelnen Sprachen, teilweise auf ähnliche Probleme, wenn Rechtsinstitute, die in einer oder mehreren Zielsprachen nicht existieren, in ihnen wiedergegeben werden müssen. Von diesen beiden Fällen ist ein dritter Fall zu unterscheiden, der dann vorliegt, wenn eine Rechtsordnung in zwei Sprachen gültig ist. Dies gilt insbesondere in Südtirol, wo die deutsche Sprache der italienischen gleichgestellt ist.

Terminologiearbeit in Südtirol

Terminologiearbeit in einem zweisprachigen Umfeld wie Südtirol unterscheidet sich nun in gewisser Weise von der oben beschriebenen zweisprachigen Terminologiearbeit: Es müssen nicht zwei oder mehr Rechtsordnungen zueinander in Bezug gesetzt werden, sondern das italienische Recht ist in deutscher Sprache wiederzugeben. Für den Terminologen ist es in einem ersten Schritt somit ausreichend, die in Südtirol verwendeten Benennungen in deutscher Sprache zu sammeln und ausführlich zu dokumentieren; dabei werden z.Zt. im wesentlichen die - vorhandenen - deutschen Fassungen der italienischen Gesetzestexte aus den letzten 25 Jahren berücksichtigt; die Einbeziehung weiterer Korpora, in denen auch andere juristische Textsorten vertreten sein werden, soll möglichst bald erfolgen. Auf die Sammlung folgt eine Evaluierung im Hinblick darauf, welcher deutschsprachige Terminus sich für die Wiedergabe eines italienischen Rechtsinstituts in Südtirol am ehesten eignet. Bei dieser Abwägung spielen linguistisch-terminologische, fachliche und in manchen Fällen auch sprachpolitisch motivierte Kriterien eine Rolle. Ist jedoch keine deutsche Benennung anzutreffen, das heißt, ist dieser Rechtsbegriff bislang in deutscher Sprache in Südtirol nicht verwendet worden, so muß ein Äquivalent gesucht und notfalls gebildet werden. In diesem Fall wird bei der Terminologiearbeit in Südtirol ein punktueller Terminologie- und Rechtsvergleich mit den anderen deutschsprachigen Rechtsordnungen in Österreich, Deutschland und der Schweiz durchgeführt. Ziel eines solchen Vergleichs, bei dem korrespondierende Rechtsinstitute bestimmt und terminologisch beschrieben werden, ist es, die Termini herauszuarbeiten, die sich für die Wiedergabe des italienischen Rechtsbegriffs anbieten, da in den beteiligten Rechtsordnungen ähnliche oder vergleichbare Begriffsmerkmale vorliegen. Gleichzeitig werden auch die Termini bestimmt, die tunlichst nicht zu verwenden sind, weil sie in der anderen Rechtsordnung eine andere Bedeutung aufweisen und ihre Verwendung letztlich - da Sprache nicht an einer Staatsgrenze endet - mehr Verwirrung als Klarheit stiften würde. Übrigens wird ein punktueller Terminologie- und Rechtsvergleich auch in den Fällen vorgenommen, in denen die oben erwähnte Evaluierung zum Ergebnis führt, daß die in Südtirol verwendeten Termini sich nicht zur Wiedergabe des italienischen Rechtsinstituts eignen. Auf den punktuellen Terminologie- und Rechtsvergleich folgt nun wiederum eine Evaluierung mit dem Ziel, den deutschsprachigen Terminus zu finden, der sich für die Wiedergabe eines italienischen Rechtsinstituts in Südtirol am ehesten eignet. Während dieser ersten Phase deskriptiver Terminologiearbeit wird die Terminologie formal und inhaltlich überprüft: Die formale Überprüfung wird in der Regel von Linguisten durchgeführt. Dabei wird jeder einzelne terminologische Eintrag auf Vollständigkeit und Angemessenheit überprüft; mehrere thematisch zusammengehörige Einträge werden auf Konsistenz und Plausibilität untersucht. Die inhaltliche Überprüfung hingegen wird üblicherweise von Juristen vorgenommen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der fachlichen Korrektheit der erfaßten Informationen. Die Ergebnisse dieser deskriptiven Phase der Terminologiearbeit werden im Anschluß daran an die Paritätische Terminologiekommission weitergeleitet, deren Aufgabe darin besteht, die deutschsprachige Terminologie im Rechts- und Verwaltungswesen festzulegen und sie zu veröffentlichen. Die Terminologiekommission hat ihren Sitz an der Europäischen Akademie und trifft sich in regelmäßigen Abständen. Bislang hat sie ca. 800 terminologische Einträge veröffentlicht. Die Kommission diskutiert selten einzelne Einträge; meistens werden ausgewählte Sachgebiete oder thematisch zusammenhängende Einträge begutachtet. Von besonderem Interesse ist dabei, ob die deutschsprachigen Termini aus fachlicher Sicht und unter Berücksichtigung des Südtiroler Sprachgebrauchs für die Wiedergabe der italienischen Rechtsinstitute geeignet sind. Die von der Terminologiekommission in den Sitzungen beratene und beschlossene Terminologie muß zunächst der Südtiroler Landesregierung und dem Regierungskommissariat übermittelt werden; werden innerhalb von sechs Monaten keine Einwände erhoben, so gilt die Terminologie als genehmigt. Sie wird im Anschluß daran im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol veröffentlicht und ist bindend bei der Redaktion offizieller Texte.

Terminologiedatenbank

Die in Südtirol gestellten Anforderungen an die Terminologiearbeit - zunächst deskriptiv, dann präskriptiv vorzugehen und unter Hinzuziehung terminologie- und rechtsvergleichender Verfahren die gesamte italienisch-deutschsprachige Terminologie in Südtirol in den Bereichen Recht und Verwaltung zu beschreiben - scheint mit konventionellen Verfahren der Terminologiearbeit kaum mehr leistbar zu sein. Daher wird in einem beträchtlichen Ausmaß auf Werkzeuge der rechnergestützten Terminographie zurückgegriffen, von denen hier die terminologische Datenbank erläutert wird. Terminologische Datenbanken dienen dazu, Terminologie zu speichern und sie Nutzern schnell und einfach zur Verfügung zu stellen. Dazu ist notwendig, daß die Terminologie möglichst genau und umfassend dokumentiert ist. Jeder Terminus sollte daher eine Definition zur Begriffsbestimmung aufweisen. Ein Kontext sollte darüber hinaus die typische phraseologische bzw. syntaktische Einbettung des Terminus veranschaulichen, gegebenenfalls auch ergänzende Informationen zum Begriff geben. Sowohl Definition als auch Kontext sind durch die Angabe der jeweiligen Quellen zu belegen. Weitere Informationen zu einem Eintrag, die die terminologische Datenbank dem Nutzer bieten muß, sind insbesondere Fachgebiet, Bear-beitungszustand des Eintrags (maschinell generiert, bearbeitet, überprüft, genormt, veröffentlicht) sowie verwaltungstechnische Informationen wie Autor und Zeitpunkt der Erarbeitung und Überprüfung. Bei den Südtiroler Einträgen zur Rechts- und Verwaltungsterminologie tritt in den Definitionen die Rechtsordnung, in die sich der Terminus einfügt, am deutlichsten zutage. Daher werden die Definitionen in den Einträgen, die den oben erwähnten Terminologie- und Rechtsvergleich dokumentieren, mit einem Hinweis auf das entsprechende (italienische, deutsche, österreichische bzw. schweizerische) Rechtssystem gekennzeichnet. Auf diese Weise können die den verschiedenen Systemen entstammenden Definitionen auch gezielt gesucht werden. Eng damit verbunden ist die Angabe der Sprache und des Sprachgebrauchs: So wird in der Datenbank zunächst die Südtiroler deutsche, auf das italienische Rechtssystem bezogene Rechtssprache dokumentiert. Gleichzeitig werden in den terminologie- und rechtsvergleichenden Einträgen auch äquivalente Benennungen aus dem deutschen, österreichischen bzw. schweizerischen Rechtssystem aufgeführt. Um nun die Termini in deutscher Sprache eindeutig in Bezug auf ihre Herkunft identifizieren zu können, werden diese in den terminologie- und rechtsvergleichenden Einträgen mit einem Hinweis auf den entsprechenden Sprachgebrauch (Südtirol, Österreich, Deutschland, Schweiz) gekennzeichnet. Eine weitere Kennzeichnung hängt mit der Unterscheidung zwischen deskriptiver und präskriptiver Terminologiearbeit zusammen. Es muß deutlich zwischen den Benennungen eines Begriffs in deutscher Sprache, die in Südtirol de facto bereits seit längerem verwendet werden, und solchen, die von der Paritätischen Terminologiekommission offiziell festgelegt worden sind, unterschieden werden. Das veranschaulicht der einfache Eintrag aus der terminologischen Datenbank in Abbildung 3; dieser Eintrag aus dem Zivilrecht dokumentiert den Südtiroler Sprachgebrauch und weist gleichzeitig einige terminologie- und rechtsvergleichende Aspekte auf. Die erste abgebildete Datenkategorie, Eintragsklasse, weist auf den Bearbeitungszustand des Eintrags hin: Dieser Eintrag hat die deskriptive Phase durchlaufen und kann somit der Paritätischen Terminologiekommission vorgelegt werden. Fachgebiet und Teilbestand kennzeichnen Untermengen der Terminologie; der Benutzer kann jedoch jederzeit auf den Gesamtbestand zugreifen. Die italienische Benennung potestà dei genitori wird durch eine Definition und einen Kontext - beide mit Quellen ausgestattet - dokumentiert; die zweite italienische Benennung potestà parentale weist einen Kontext und die entsprechende Quelle auf. In Südtirol wird in deutscher Sprache als Äquivalent elterliche Gewalt verwendet. Dieser Terminus ist, zur Abgrenzung vom zweiten Äquivalent elterliche Sorge, durch die Angabe des entsprechenden Sprachgebrauchs gekennzeichnet. Eine Definition ist hier nicht unbedingt erforderlich, da elterliche Gewalt per definitionem äquivalent zu potestà dei genitori und potestà parentale ist. Ein zweites Äquivalent zu potestà dei genitori/potestà parentale ist elterliche Sorge; aus der Angabe des Sprachgebrauchs geht hervor, daß es in Deutschland verwendet wird. Bei der Definition ist entsprechend angegeben, daß sie der deutschen Rechtsordnung entstammt; sie weist der italienischen Definition vergleichbare Merkmale auf. Die Angabe Termstatus Vorzug bei elterliche Gewalt spiegelt den Vorschlag des Bereichs „Sprache und Recht“ an die Terminologiekommission wieder: Elterliche Gewalt wird in Südtirol zur Wiedergabe der beiden italienischen Termini potestà dei genitori und potestà parentale verwendet und hat keine konkurrierenden Wiedergabeformen in Südtirol. Elterliche Gewalt ist regelmäßig gebildet, und auch die Wortbildung ist im Hinblick auf die beiden italienischen Termini regelmäßig; daher spricht alles dafür, diesen Terminus beizubehalten.

Der Weg an die Öffentlichkeit

Die Terminologiedatenbank des Bereichs „Sprache und Recht” enthält z.Zt. über 7000 Einträge, die sich in unterschiedlichen Bear-beitungsständen befinden; sie ist daher für Externe nicht zugänglich. Seit wenigen Wochen steht jedoch für die interessierte Öffentlichkeit eine Terminologiedaten-bank im Internet zur Verfügung, die momentan ca. 4000 Einträge enthält. Die Adresse lautet: http://www2.eurac.edu. Wählt man diese Adresse in einem WWW-Browser an, so gelangt man zur Startseite der Bozner Terminologiedatenbank, die in drei Sprachen, nämlich Deutsch, Italienisch und Englisch, verfügbar ist. Von dort aus gelangt man zur Terminologiedatenbank im Internet, in der man nach juristischen oder verwaltungstechnischen Termini suchen kann. Dabei ist es möglich, entweder mit Ausgangssprache Italienisch und Zielsprache Deutsch (Voreinstellung) zu suchen oder die Sprachrichtung umzukehren und Deutsch-Italienisch zu suchen. Zur Suche selbst wird der gewünschte Terminus, z.B. decreto legislativo, in das Suchfenster eingegeben; nach Drücken des Buttons „Search“ erscheint eine alphabetische Liste mit decreto legislativo an erster Stelle. Um den ganzen Eintrag zu sehen, muß man decreto legislativo anklicken. Das Ergebnis ist in Abbildung 4 zu sehen. In diesem Eintrag, der bereits von der Paritätischen Terminologiekommission entschieden und im Amtsblatt Nr. 45 vom 8.10.1996 veröffentlicht wurde, sind fünf synonyme deutsche Benennungen angeführt: gesetzesvertretende Verordnung, gesetzesvertretendes Dekret und Gesetzesverordnung sind in obiger Abbildung zu sehen, zwei weitere werden beim direkten Zugriff auf die WWW-Datenbank angezeigt: Ermächtigungsverordnung und Legislativdekret. Alle Benennungen sind bei der Auswertung wichtiger Südtiroler Quellen in deutscher Sprache gefunden worden. Um die fachliche Kommunikation in deutscher Sprache zu vereinfachen, hat sich die Paritätische Terminologiekommission für eine Benennung in deutscher Sprache entschieden, und sie hat dafür gesetzesvertretendes Dekret gewählt, wie aus der Angabe „Termstatus: Entscheidung Terkom” hinter dem Terminus hervorgeht. Der Eintrag enthält darüber hinaus eine Definition für decreto legislativo und Kontexte und/oder die Angabe von Quellen, die dazu dienen, die Angaben zu verifizieren bzw. den syntaktischen Gebrauch des Terminus einordnen zu können. Auch Verweise auf inhaltlich verwandte Termini enthält der Eintrag, darunter z.B. auf decreto legge (Gesetzesdekret). Wer nun aber nicht über einen Internet-Anschluß verfügt, der kann auch traditionelle Wörterbücher konsultieren: So ist beispielsweise ein terminologisches Wörterbuch in Druck, das die Entscheidungen der Paritätischen Terminologiekommission aus den Jahren 1994-97 enthält. Weitere Glossare zu ausgewählten Bereichen wie beispielsweise Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung, Familienrecht und Datenschutz sind in Vorbereitung. Es ist auch geplant, den Terminologie- und Rechtsvergleich exemplarisch auszubauen und einen systematischen Vergleich im Strafprozeßrecht vorzunehmen, wo den italienischen Rechtsinstituten die Südtiroler deutschen Äquivalente sowie äquivalente Institute in Deutschland, Österreich und der Schweiz gegenübergestellt werden. Auch diese Ergebnisse werden dann sowohl in der Bozner Terminologiedatenbank im Internet als auch in Glossarform publiziert.

Dr. Felix Mayer, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich „Sprache und Recht” an der Europäischen Akademie Bozen

Fußnoten

1. Eindeutigkeit bedeutet, daß eine Benennung genau einen Begriff repräsentiert. Wenn hingegen eine Benennung mehrere verschiedene Begriffe bezeichnet, handelt es sich entweder um Polysemie oder Homonymie.

2. Eineindeutigkeit bedeutet, daß ein Begriff durch genau eine Benennung repräsentiert wird. Wenn ein Begriff durch mehrere Benennungen repräsentiert wird, handelt es sich dabei aus intralingualer Sicht um Synonymie; aus interlingualer Sicht spricht man dann, wenn mehrere Benennungen einen Begriff repräsentieren, von Äquivalenz.

3. Zum interlingualen Rechtsvergleich siehe insbesondere Arntz, Reiner (1992): Interlinguale Vergleiche von Terminologien und Fachtexten, in: Baumann, K.-D./Kalverkämper, H. (Hrsg.): Kontrastive Fachsprachenforschung. Tübingen: Narr. (=Forum für Fachsprachenforschung) S. 108-122; ders. (1994): Terminologievergleich und internationale Terminologieangleichung, in: Snell-Hornby, Mary (Hrsg.)(21994): Übersetzungswissenschaft. Eine Neuorientierung. Zur Integration von Theorie und Praxis. Tübingen: Francke, S. 293-310; ders. (1995): Confrontare, valutare, trasporre: metodi e problemi della traduzione giuridica. In: Arntz, Reiner (Hrsg.)(1995): La traduzione: nuovi approcci tra teoria e pratica. Napoli, S. 91-107; Groffier, Ethel/David Reed (1990): La lexicographie juridique. Principes et méthodes. Quebec; Lane, Alexander (1987): Rechts- und Verwaltungssprache im internationalen Verkehr, in: Destro, Alberto/Johann Drumbl/Marcello Soffritti (Hrsg.)(1987): Tradurre. Teoria ed esperienze. Atti del convegno internazionale. Bolzano 27.2. - 1.3. 1986. Provincia Autonoma di Bolzano, S. 107-118; Sacco, Rodolfo (1992): La traduzione giuridica, in: Scarpelli, Uberto/Paolo di Lucia (Hrsg.)(1994): Il linguaggio del diritto. Milano; Sandrini, Peter (1996): Deskriptive begriffsorientierte Terminologiearbeit im Recht. Problemstellung und Lösungsansätze vom Standpunkt des Übersetzers. Wien: Termnet; Simonæs, Ingrid (1993): Äquivalenzprobleme bei Terminologie- und Wörterbucharbeit zur deutsch-norwegischen juristischen Fachsprache, in: Arntz, Reiner/F. Mayer/U. Reisen (Hrsg.)(1993): Geistiges Eigentum an Terminologien. Akten des Symposions des Deutschen Terminologie-Tags e.V., 11.-12.9.1992, Köln, 1993, S. 103-110.

Abstract:
La ricerca terminologica e la banca dati dell'area "Lingua e diritto"

Per affrontare le considerevoli difficoltà della comunicazione specia-listica in ambito giuridico-ammini-strativo, l'area "Lingua e diritto" svolge da circa quattro anni attività di terminologia. Il lavoro altoatesino, seppur basato sui generali principi della terminografia, si distingue dall'approccio tradizionale: esso consiste, infatti, nella descrizione della terminologia giuridico-amministrativa nelle lingue italiana e tedesca in riferimento a uno stesso ordinamento giuridico. Solo in casi particolari, per trovare una resa altoatesina appropriata, viene svolta anche una comparazione termino-logico-giuridica con il diritto austria-co, tedesco federale e svizzero. I risul-tati delle ricerche sono registrati in una banca dati terminologica e vengono presentati alla Commissione Paritetica di Terminologia che decide sugli equi-valenti linguistici da utilizzare in Alto Adige. Attualmente tali risultati sono a disposizione del pubblico che può accedere a una parte del patrimonio terminologico della banca dati (ca. 4000 termini) attraverso un'interfaccia WWW.
L'indirizzo è: http://www2.eurac.edu/


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