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Umweltverträglichkeitsprüfung in den Alpenstaaten

Europäischen Richtlinien zum Trotz ist noch wenig Harmonie und Rücksichtnahme auf
den sensiblen Lebensraum festzustellen

von Ulrike Pröbstl  

Die Umweltverträglichkeitprüfung (UVP) wird zu den wichtigsten Instrumenten der Umweltvorsorge gerechnet. Dennoch stellten bereits 1993 die Teilnehmer der 23. Jahrestagung der Gesellschaft für Ökologie fest, daß die nationalen und regionalen Gesetze zur Umweltverträglichkeitsprüfung in den sieben Alpenstaaten bisher, außer in der Schweiz und in einigen regionalen UVP-Gesetzen in Italien, kaum Bezug auf die ökologischen Besonderheiten des Alpenraums nehmen. Deshalb hat sich die Europäische Akademie Bozen in Zusammenarbeit mit dem Ressort für Arbeit, Umwelt- und Landschaftsschutz der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol und der Universität Innsbruck diesem Thema angenommen und der UVP eine eigene umfangreiche Veröffentlichung (Tappeiner et al. 1998) gewidmet.
Ausgehend von einer Fachtagung und Länderexpertisen aus sechs Alpenstaaten gehen die Autoren des neu erschienenen Buches zur „UVP in den Alpen” der Frage nach, wie dieses Instrument in dem sensiblen, auf viele Länder zersplitterten Alpenraum eingesetzt wird, wo Defizite liegen und auf welche Ursachen diese zurückzuführen sind. Hierzu werden zunächst die Entstehungsgeschichte und neue Anforderungen im Blick auf die Umweltverträglichkeitsprüfung in den Alpenstaaten erläutert. Dazu gehören auch die neue Entwicklungen und Initiativen auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene. Obschon diese Initiativen und die aktuelle Diskussion erkennen lassen, daß dem Thema eine zunehmend wichtigere Bedeutung zugemessen wird, zeigt die differenzierte Studie im Detail ein eher düsteres, kritisches Bild:

  • So ist beispielsweise in Österreich eine UVP bei großen Hotelanlagen ab 1000 Betten vorgeschrieben. Trotz intensiver Recherche gelang es auch in den touristischen Zentren im österreichischen Alpenraum nicht, eine solche Anlage zu finden.
  • Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung für Beschneiungsanlagen gelten – sofern diese überhaupt UVP-pflichtig sind – in Südtirol, in Frankreich und der Schweiz ganz unterschiedliche Schwellenwerte, die von der Wassermenge über die Baukosten bis hin zur Flächengröße reichen.

Diese und weitere Beispiele sind Teil einer umfangreichen Studie, die einen umfassenden Überblick über die aktuelle Situation in Österreich, Bayern, Italien, der Schweiz, Frankreich und Slowenien gibt. Ausgehend von der aktuelle Situation werden jeweils mögliche Defizite im Hinblick auf den Alpenbezug analysiert und daraus Anforderungen, Perspektiven und Lösungsansätze abgeleitet. Graphik 1 zeigt, daß der Alpenbezug vielfach nicht gegeben ist.

Aus der Analyse der Regelungen in den einzelnen Ländern lassen sich neun zentrale Forderungen und Entwicklungsziele ableiten:

  • Ziel 1: Die UVP im Alpenraum soll die Umweltsituation im Raum vorbeugend beeinflussen. Sie darf daher nicht erst auf der Projektebene ansetzen, sondern muß sich auch auf Pläne, Programme, Konzepte und Politika beziehen. Ein mehrstufiges Verfahren (Prozeß-UVP) ist daher alpenweit anzustreben.
  • Ziel 2: Um die UVP im Gebirgsraum häufiger zur Anwendung zu bringen, sind eine Einführung oder Verbesserung des Screenings, die Entwicklung von gebirgsspezifischen Projektlisten und an die Verhältnisse im Alpenraum angepaßte Schwellen- bzw. Grenzwerte für die UVP-pflichtigen Vorhaben erforderlich. Diese sind länderübergreifend abzustimmen.
  • Ziel 3: Die UVP sollte so angelegt sein, daß die Raumentwicklung ganzheitlich berücksichtigt wird. Dazu zählen die Alternativenprüfung, Einflüsse auf künftige, räumliche Festlegungen und mögliche Auswirkungen sowie ein differenziertes Scoping im Vorfeld.
  • Ziel 4: Die UVP sollte für den Projektträger auch den Vorteil besitzen, daß sie dann, wenn verschiedene Belange betroffen sind, als „Sammelgenehmigungsverfahren” wirkt und so zur Verfahrensvereinfachung beiträgt.
  • Ziel 5: Nachdem die UVP der politischen Entscheidungsvorbereitung dient, gehören Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit zu den wichtigsten Zielen. Sie sind auch eine wichtige Voraussetzung für die Öffentlichkeits-beteiligung.
  • Ziel 6: Eine zentrale Forderung ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit vor der Genehmigung und dem endgültigen Abschluß des behördlichen Verfahrens. Dabei sind Verfahren zu wählen, die der Bevölkerung den Zugang erleichtern.
  • Ziel 7: Das Ergebnis der UVP sollte bei der Gesamtabwägung über die Zulassung des Projektes stärker zu beachten sein. Positive Ansätze dazu lassen sich z.B. im Trentino finden.
  • Ziel 8: Die besondere Empfindlichkeit der Ökosysteme im Gebirge stellt hohe Anforderungen an die Qualität der Umweltverträg-lichkeitsstudien. Dazu ist die Erarbeitung gebirgsspezifischer Umweltqualitätsziele und -standards notwendig.
  • Ziel 9: Die komplexen Wechselwirkungen im Berggebiet, die Prognoseschwierigkeiten und der eingeschränkte wissenschaftliche Kenntnisstand bedingen ein nachgeschaltetes Monitoring und eine Nachkontrolle, um die UVP im Alpenraum weiterzuentwickeln und länderübergreifend eine Datengrundlage zu erhalten.

Perspektiven für die Zukunft

Zusammenfassend haben sich, ausgehend von der Europäischen Gemeinschaft (Richtlinie 97/11/EG und Richtlinienentwurf zur Plan- und Programm-UVP) neue positive Entwicklungsmöglichkeiten für die UVP im Alpenraum ergeben. Es hängt jedoch vom politischen Willen zur Umsetzung dieser Richtlinien ab, ob es tatsächlich zu materiellen Verbesserungen und meßbaren Erfolgen kommt. Vor zu großem Optimismus sei hier gewarnt. So wird insbesondere der „Vormarsch” der UVP im Bereich von Plänen und Programmen vielfach von der Politik auch als Einmischung in ihre Entscheidungskompetenz gesehen. Deutlich wurde auch, daß es neben Verbesserungen in den einzelnen Ländern ganz wesentlich auf eine länderübergreifende Abstimmung ankommt. Hier kommt vor allem dem Erfahrungsaustausch im methodischen und wissenschaftlichen Bereich und einer gemeinsamen Forschung eine besondere Bedeutung zu.
Abschließend sollte ein weiterer Aspekt nicht vergessen werden: Die Idee und Konzeption der UVP wird ganz wesentlich von der Transparenz und der Beteiligung der Öffentlichkeit getragen. Nur wenn dies auch weiterhin eine der wichtigsten Anforderungen bleibt, wird die UVP dazu beitragen können, daß die Umweltvorsorge auf politischer Ebene die Beachtung findet, die ihr im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung im Alpenraum gebührt.

Dr. Ulrike Pröbstl, freischaffende Landschaftsarchitektin in Bayern und Mitautorin der Studie

Literatur:
Tappeiner U., Cernsuca A. & Pröbstl U. (1998): Die Umweltverträglichkeitsprüfung im Alpenraum. Hrsg.: Europäische Akademie Bozen, Blackwell Wissenschafts-Verlag, Berlin · Wien.

Abstract:
Pubblicazione sulla valutazione di impatto ambientale

La valutazione di impatto ambientale è uno degli strumenti più importanti di prevenzione e salvaguardia ambientale. Sulla base di un incontro internazionale e delle opinioni di numerosi esperti dei Paesi dell’arco alpino, gli autori del libro "Die Umweltverträglichkeitsprüfung im Alpenraum" (vedi accanto) si sono confrontati con domande, quali: come funziona questo strumento in un ambiente così sensibile e frazionato in numerosi Paesi, dove stanno i deficit e come si possono superare.
Dal confronto dei diversi procedimenti con gli obiettivi espressi dall'Unione Europea vengono formulate indicazioni, prospettive e finalità per una valutazione di impatto ambientale che salvaguardi ambienti tanto sensibili e ricchi di specie, quanto minacciati.


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