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Academia 16
 

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Reform der Zweisprachigkeitsprüfung

nterview mit Prof. Dr. Oskar Putzer


Seit dem Jahre 1977 ist in Südtirol zum Eintritt in den öffentlichen Dienst der Nachweis der Zweisprachigkeit über eine sog. Zweisprachigkeitsprüfung von allen drei Sprachgruppen (Deutsche, Italiener und Ladiner) zu erbringen. 1996 hat die Südtiroler Landesregierung die Europäische Akademie Bozen mit der wissenschaftlichen Ausarbeitung einer Reform der Zweisprachigkeitsprüfung betraut. Prof. Dr. Oskar Putzer, Leiter des Bereichs „Sprache und Recht" an der Europäischen Akademie Bozen und Professor für Germanistik an der Uni Innsbruck, nimmt im nun folgenden Interview Stellung zum von ihm geleiteten Projekt: „Reform der Zweisprachigkeitsprüfung".

Academia: Warum war eine Reform der Zweisprachigkeitsprüfung notwendig?

Prof. Putzer: Als man vor mehr als 20 Jahren begann, die Zweisprachigkeitsprüfung durchzuführen, verfügte man über keinerlei diesbezügliche Erfahrungen und hatte wohl auch kaum die Zeit für gründliche Vorbereitungsarbeiten. Methoden zur Verifizierung und Bewertung von Sprachkenntnissen, aber auch die Verfahren zur Ernennung der Prüfer waren notwendigerweise ein mangelhaftes Provisorium und wurden in der Folge in der Öffentlichkeit immer wieder dementsprechend heftig kritisiert. Daß man mit einem Provisorium beginnt, ist verständlich, aber daß man es trotzt der sozialen Bedeutung, die diese Prüfung für viele Menschen hat, zwanzig Jahre lang ohne wesentliche Veränderungen beibehalten hat, stößt zumindest bei mir auf weniger Verständnis! So gesehen war es wohl höchste Zeit für eine Reform.

Das wissenschaftliche Konzept wurde unter Ihrer Leitung von der Europäischen Akademie Bozen ausgearbeitet. Worin unterschiedet es sich vom bisherigen?

Prof. Putzer:Die Prüfungsinhalte - Texte der schriftlichen und Themen der mündlichen Prüfung -, sowie Erläuterungen zur Prüfungsmethode und zu den Bewertungskriterien werden publiziert und sind jedem Kandidaten zugänglich. Der zukünftige Prüfungskandidat kann sich somit eine genaue Vorstellung von den Anforderungen der Zweisprachigkeitsprüfung machen und sich darauf vorbereiten. Außerdem wird auch ein Lernwörterbuch mit dem Grund- und Aufbauwortschatz publiziert, das als ergänzende Lernhilfe genutzt werden kann. Der Kandidat muß außerdem bei der schriftlichen Prüfung nicht mehr einen Text übersetzen, sondern Aussagen eines Textes „mit eigenen Worten" in der anderen Sprache wiedergeben. Die Aufgabenstellung erfolgt durch jeweils 6 Fragen zu den Textaussagen. Aus der früheren - im Gesetz nach wie vor vorgesehenen - Übersetzung wurde somit eine „kommunikative Reaktion" in der anderen Sprache. Sowohl die Aufgabenstellung als auch die Bewertungskriterien beim schriftlichen und mündlichen Teil der Prüfung sind darauf ausgerichtet, die tatsächlichen kommunikativen Fertigkeiten eines Kandidaten und nicht sein sprachliches Wissen oder spezifische technische Fertigkeiten wie das Übersetzen festzustellen.

Academia: Hat dieses Projekt Erkenntnisse hervorgebracht, die für die Forschung im Bereich der Mehrsprachigkeit allgemein von Bedeutung sein können?

Prof. Putzer: Die Arbeit, die zu leisten war, stellte linguistisch und didaktisch eine große Herausforderung dar. Es ging nicht darum, die absolut beste Form der Feststellung von Sprachkenntnissen zu finden - die besteht nach wie vor in einer sehr komplexen und zeitaufwendigen Kombination von zahlreichen Testverfahren. Es ging vielmehr darum, eine Form zu finden, die unter den gegebenen Bedingungen und Möglichkeiten die relativ besten Voraussetzungen bietet, um die sprachlichen Fertigkeiten eines Kandidaten erkennen und angemessen bewerten zu können. Wir dürfen nicht vergessen, daß die Zahl der Kandidaten sehr hoch ist und daß sich die Prüfer stets einem Kandidaten gegenübersehen, dessen Persönlichkeitsmerkmale, Verhaltensgewohnheiten - das sind alles Faktoren, die das Sprachverhalten entscheidend beeinflussen - sie nicht kennen. Es mußten also Prüfungsformen gefunden werden, die möglichst ökonomisch sind, aber dennoch die besten Voraussetzungen bieten, um die sprachlichen Fertigkeiten eines Kandidaten auch tatsächlich zu erkennen und - angesichts der hohen Zahl von Prüfern - einigermaßen intersubjektiv beurteilen zu können. Außerdem kann man nicht die Augen vor der Tatsache verschließen, daß die Zweitsprachenkenntnisse im Durchschnitt doch relativ niedrig sind. Durch unangemessen hohe Forderungen würde die Verpflichtung zur Zweisprachigkeit daher nicht zu einer Bereicherung, sondern zu einer Belastung in unserer Gesellschaft führen. „Angemessene Anforderungen" darf aber nicht einfach bedeuten „leichte Prüfung". Das wäre zu simpel. Wir mußten uns also um einen entsprechend angemessenen Schwierigkeitsgrad bemühen, für den die im Fremdsprachenunterricht gültigen Parameter nur in begrenztem Maße Anhaltspunkte liefern. Arbeiten dieser Art bringen immer weiterführende Erkenntnisse, die in Zukunft zur Bewältigung von Aufgaben im Bereich der Zweit- und Fremdsprachenvermittlung genutzt werden können. Insbesondere haben wir im Zuge dieser Arbeit das Konzept eines Lernwörterbuchs entwickelt, mit dem der Lernende nicht „Wörter", sondern die kommunikative Verwendung des Wortschatzes in Aussagen erwerben und üben kann. Leider konnten wir am Ende nur Teile dieser Materialien in Druck geben, weil der Auftraggeber von einer relativ spät festgelegten Seitenzahl nicht abweichen konnte.

Academia: Wann wird auch dieses Konzept einem neuen weichen?

Prof. Putzer: In dem Augenblick, wo uns ein besseres realisierbar erscheint! Aber ich würde vorschlagen, daß wir erst einmal diese Reform zu Ende führen. Was wir in der Europäischen Akademie in Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut Mailand bisher geleistet haben, ist in meinen Augen erst der erste Schritt. Ob die Reform auch tatsächlich verbesserte Bedingungen bringt, hängt davon ab, wie unser Konzept in der Praxis verwirklicht wird, das heißt vom Verhalten der Prüfer, von ihrer Bereitschaft, dieses Konzept nicht nur in seiner oberflächlichen Form, sondern auch in seiner Grundphilosophie zu akzeptieren und umzusetzen.


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