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Academia 17 
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Umfrage zum Terminologiebedarf

von Felix Mayer


Die Arbeitsgruppe Terminologie im Bereich "Sprache und Recht" führte in diesem Sommer eine Umfrage zum Terminologiebedarf durch. Die Befragung richtete sich in erster Linie an Übersetzer, Dolmetscher, Terminologen und Juristen. Die im Beitrag dargelegten Ergebnisse zeigen, daß die Akademie auf dem richtigen Weg ist und daß die Terminologie-Forschung immer zunehmend an Bedeutung gewinnt.


Nach der Neustrukturierung des Bereichs "Sprache und Recht" führte die Arbeitsgruppe Terminologie in diesem Sommer eine Umfrage zum Terminologiebedarf bei potentiellen Nutzern durch. Die Umfrage wurde federführend im Rahmen des von der EU finanzierten INTERREG-II-Projekts Socid durchgeführt. In diesem Projekt sollen terminologie- und rechtsvergleichende Glossare zu ausgewählten Bereichen des Wirtschaftsrechts erarbeitet werden, um Verständigungsprobleme zwischen Nord- und Südtirol auszuräumen. Die zusammen mit den Nordtiroler Partnern an der Universität Innsbruck konzipierte Umfrage wurde von der Bozner Projektgruppe in Südtirol und Norditalien sowie in Deutschland und der Schweiz an 400 ausgewählte Adressaten versandt. Bei der Auswahl der Zielgruppe wurde darauf geachtet, alle Berufsgruppen, die sich mit Recht und Sprache beschäftigen, anzusprechen.

Aufgrund des noch ausstehenden Rücklaufs der österreichischen Antworten kann diese Auswertung nur als vorläufig betrachtet werden. Ausgewertet wurden 279 Antworten, was bei einer Aussendung von 400 einem Rücklauf von 70% entspricht. Das Interesse der Befragten (übrigens zu zwei Dritteln Frauen) kann somit als relativ hoch interpretiert werden. Beinahe die Hälfte der Antwortenden sind zwischen 30 und 40 Jahren alt. Etwas mehr als die Hälfte der Befragten arbeitet in Italien. Aufgrund der noch ausstehenden österreichischen Antworten ist der Anteil der österreichischen Befragten vorläufig sehr gering. Als Muttersprache geben über die Hälfte Deutsch an; unter den sonstigen Sprachen werden Ladinisch, Bulgarisch, Dänisch, Englisch, Finnisch, Französisch Griechisch und Ungarisch genannt. Über die Hälfte hat ein Studium oder eine Ausbildung im Bereich Sprachen abgeschlossen, ein Viertel hat eine juristische Ausbildung. An weiteren Ausbildungen wurden Soziologie, Mathematik, Ingenieurwesen, Umweltwissenschaften oder Musik erwähnt.

Die meisten geben an, daß sie in der Privatwirtschaft arbeiten; dicht darauf folgt die öffentliche Verwaltung. Mehr als die Hälfte der Antwortenden arbeitet als Übersetzer, Dolmetscher oder Terminologen. Ein kleinerer Anteil arbeitet als Richter oder Staatsanwalt oder als Rechtsanwalt, juristischer Sachbearbeiter, Rechtsberater oder Arbeitsberater. Über die Hälfte der Antwortenden (55%) kennt das "Terminologische Wörterbuch zur Südtiroler Rechts- und Verwaltungssprache", das vor wenigen Monaten publiziert wurde. Mehr als ein Drittel (36%) kennt die ebenfalls noch junge terminologische Datenbank im Internet (http://www2.eurac.edu/). Von diesen haben bereits jeweils über ein Drittel das Wörterbuch oder die Datenbank im Internet konsultiert. Von großem Interesse war für die Bozner Terminologiegruppe die Frage nach der Form, in der die Bozner Terminologie angeboten werden soll. Von diesen Antworten wird es nämlich abhängen, welchem "Medium" (Wörterbuch oder Internet oder CD-ROM) in Zukunft Vorrang gegeben wird: Überraschenderweise dominiert immer noch - wenn auch in geringem Maße - die traditionelle Form "Papier": Über zwei Drittel würden gerne Wörterbücher oder gedruckte Glossare konsultieren, etwas weniger würden gerne per Internet auf die Terminologie zugreifen, und etwa die Hälfte würde gerne eine CD-ROM kaufen. Immerhin ein Viertel wünscht sich eine Terminologieberatungsstelle, die direkt konsultiert werden kann.

Die Frage nach den terminologischen Informationen, die die Anwender benötigen, bestätigt die bisherige Ausrichtung der Terminologiearbeit: Über drei Viertel der Befragten wünscht sich Definitionen, knapp drei Viertel wünschen sich Kontextbeispiele und über die Hälfte hätte gerne eine Angabe des Fachgebiets. Aus terminologietheoretischer Sicht ist erstaunlich, daß nur ein Viertel der Befragten Wert auf Quellen legen; sie sind nämlich für eine qualitativ hochwertige Terminologiearbeit unerläßlich. Im Hinblick auf die Fachgebiete, in denen italienisch-deutsche Terminologie in den Bereichen Recht und Verwaltung benötigt wird, ist ein relativ breites Spektrum festzustellen: Drei Viertel aller Antwortenden benötigen Terminologie im Zivilrecht. Dabei ist der Bedarf in der Privatwirtschaft mit 85% besonders hoch, im Gerichtswesen mit 82% nur unwesentlich geringer. Innerhalb des Zivilrechts wird Terminologie in den folgenden Gebieten benötigt:

  • Vertragsrecht,
  • Handelsrecht,
  • Unternehmensrecht,
  • Arbeitsrecht,
  • Familienrecht,
  • Schuldrecht und
  • Erbrecht. 
     

Gliedert man den Bedarf nach den Arbeitsbereichen, so liegt nahe, daß im Gerichtswesen direkt auf Zivilrecht das Strafrecht folgt; alle weiteren Gebiete liegen unter 30%. Auch in der öffentlichen Verwaltung liegt erwartungsgemäß Verwaltungsrecht direkt hinter Zivilrecht. Es folgen Europarecht und Verfassungsrecht. In der Privatwirtschaft, in der Zivilrecht den auch absolut gesehen ersten Platz einnimmt, liegt das Europarecht an zweiter Stelle - allerdings sehr weit abgeschlagen bei einem guten Drittel; das Finanzrecht folgt an dritter Stelle, die weiteren Gebiete liegen noch darunter.

Auf den hohen Bedarf an Terminologie im Zivilrecht folgt ein eher geringerer Bedarf an Terminologie in den Gebieten
  • Verwaltungsrecht,
  • Europarecht,
  • Strafrecht,
  • Finanzrecht
  • Verfassungsrecht.
Setzt man nun diese Antworten in Beziehung zueinander, so ergeben sich daraus mehrere Strategien für die Arbeiten der Terminologiegruppe:

1. Bedarf

Die ungewöhnlich hohe Rücklaufquote läßt den Schluß zu, daß ein sehr großer Bedarf an juristischer, wirtschaftlicher und verwaltungstechnischer Terminologie in den Sprachen Italienisch und Deutsch besteht: Es läßt sich auch daraus ersehen, daß die an der Europäischen Akademie betriebene Terminologiearbeit auf großes Interesse stößt.

2. Wörterbuch vs. moderne Medien

Entgegen den Erwartungen legen mehr Anwender Wert auf das traditionelle Wörterbuch als auf die Datenbank im Internet. Eine zwar geringere, aber immer noch beträchtliche Anzahl wünscht sich Terminologie auf CD-ROM. Nun ist die Aktualisierung der Bozner Terminologiedatenbank im Internet mit einem eher geringen Aufwand verbunden, der Druck eines Wörterbuchs hingegen ist sowohl sehr arbeitsaufwendig als auch äußerst kostenintensiv. Das Prägen einer CD-ROM liegt zwischen den beiden Formen. Vor diesem Hintergrund lassen sich die folgenden Maßnahmen ableiten: a) Die Bozner Terminologiedatenbank im Internet wird in eher kürzeren Abständen aktualisiert werden.
b) In größeren Abständen werden themenspezifische terminologische Wörterbücher veröffentlicht.
c) Es wäre sinnvoll, eine CD-ROM anzubieten, die in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird.
d) Langfristig sollte erwogen werden, den Terminologieberatungsdienst auszubauen. Es werden bereits regelmäßig direkte Anfragen an die Terminologiegruppe gerichtet, doch würde eine Zunahme dieser Anfragen beim derzeitigen Personalbestand die regulären Arbeiten unterbrechen.

3. Fachgebiete, in denen Terminologie erarbeitet wird

a) Die bereits schwerpunktmäßig erfolgende Aufbereitung des Zivilrechts muß beibehalten und intensiviert werden. Das Vertragsrecht, das derzeit im Rahmen des Schuldrechts behandelt wird, muß vorrangig behandelt werden.
b) Handelsrecht ist für Privatwirtschaft und Gerichtswesen von großem Interesse, Unternehmensrecht für die Privatwirtschaft. Beide Gebiete werden derzeit bearbeitet; die erste Fassung des entsprechenden Wörterbuchs soll Anfang 1999 erscheinen.
c) Als dritte Priorität sollte das Arbeitsrecht angesehen werden. Die terminologische Datenbank "Bluterm" enthält hierzu bereits über 400 Einträge, doch scheint die weitere terminologische Bearbeitung vor Ende 1999 aufgrund der begrenzten Ressourcen nicht realistisch.
d) In der zweiten Jahreshälfte 2000 sollte dann das Familienrecht behandelt werden.

4. Terminologische Informationen, die den Benutzern angeboten werden

Gewünscht werden terminologische Definitionen, Kontextbeispiele und die Angabe des Fachgebiets; diese Informationen sind auch aus terminologischer Sicht notwendig. Auf geringeres Interesse stoßen Quellen, die allerdings bei der qualitativ hochwertigen Erarbeitung unabdingbar sind. In Zukunft könnte jedoch zumindest bei gedruckten Wörterbüchern auf einige Quellenangaben innerhalb der Einträge verzichtet werden; damit könnten gleichzeitig - wenn auch in bescheidenem Ausmaß - Seiten eingespart werden, was zu einer Kostenersparnis und damit letztlich zu günstigeren Preisen führt. In der Terminologiedatenbank im Internet sowie auf CD-ROM könnten hingegen, da hier zusätzlicher Platz keine Kosten verursacht, weiterhin alle Quellen angeboten werden.

Die Ergebnisse der Umfrage bestätigen die Arbeitshypothesen der letzten Jahre und zeigen, daß der eingeschlagene Weg richtig war. Gleichzeitig bietet die Umfrage die Gelegenheit, die Weichen für die Arbeit in den nächsten Jahren auf eine solide und - da sie auf die Wünsche der BenutzerInnen eingeht - zukunftsträchtige Grundlage zu stellen.

Dr. Felix Mayer, Projektleiter im Bereich "Sprache und Recht - Sektion Terminologie" an der Europäischen Akademie Bozen

Sondaggio sulla terminologia giuridica

La sezione terminologica dell'area scientifica "Lingua e diritto" in collaborazione con l'Università di Innsbruck, ha elaborato un sondaggio al fine di valutare la richiesta di terminologia giuridica tra le categorie professionali interessate. Il sondaggio è stato inviato a 400 destinatari; dalle 279 risposte finora pervenute, sono emerse le seguenti richieste: elaborazione a lungo termine di glossari su carta, aggiornamento più frequente della banca dati "Bluterm", preparazione di un CD-ROM, ed eventualmente costituzione di un centro di consulenza terminologica. Gli argomenti maggiormente richiesti sono: diritto civile e in particolare, disciplina dei contratti, diritto commerciale e delle imprese, diritto del lavoro. Per ridurre i costi di pubblicazione dei glossari, si potrebbe pensare di rinunciare, in alcuni casi, all'indicazione delle fonti.


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