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Minderheitenschutz in der Europäischen Union Interview mit Joan Vallvé
Academia Nr: 18 (März - Juni / marzo - giugno 1999)


In der Europäischen Union gibt es bisher keine Bestimmungen zum Schutz von Minderheiten, obwohl im Hinblick auf die bevorstehende EU-Osterweiterung die europarechtliche Verankerung unaufschiebbar ist. Einerseits wird der Minderheitenschutz von den Beitrittskandidaten als politisches Kriterium gefordert, andererseits gilt derzeit kein rechtlich verbindlicher Mindeststandard in den einzelnen Mitgliedstaaten. Zum leidlichen Thema Minderheitenschutz in der EU nimmt Joan Vallvé, katalanischer Abgeordneter im EU-Parlament und Präsident der parlamentarischen Intergruppe für Minderheiten, im folgenden Interview Stellung.


Herr Abgeordneter Vallvé, welche Funktion hat die Intergruppe für Minderheiten innerhalb des Europäischen Parlaments?

Joan Vallvé: Die parlamentarischen Intergruppen haben innerhalb des Europäischen Europäischen Parlaments keinen offiziellen Status. Sie dienen lediglich als Forum für die am jeweiligen Thema interessierten Abgeordneten, um konkrete Probleme zu diskutieren und die Ergebnisse anschließend in die einzelnen Fraktionen weiterzutragen. Die Intergruppe für Minderheiten unterhält ständige Kontakte zum Europäischen Büro für Sprachminderheiten in Brüssel. In der Intergruppe wird über die Situation der verschiedenen Minderheitensprachen innerhalb der Europäischen Union und der Beitrittskandidaten diskutiert, wobei oft auch Vertreter einzelner Minderheiten zu Gesprächen eingeladen werden. So fanden z.B. schon informative Treffen mit Vertretern der deutschen Minderheit in Pommern, der ungarischen Minderheit in Rumänien (Siebenbürgen) oder der Sorben in Brandenburg statt. Aufgrund des inoffiziellen Status war es der Intergruppe während der Regierungskonferenz aber nicht möglich, als solche aufzutreten und direkt zu intervenieren. Es wurden von den Mitgliedern aber sehr wohl Empfehlungen an die einzelnen Regierungen abgegeben, damit diese die Diskussion zu Fragen des Minderheitenschutzes führen mögen. Ich bin nämlich der Meinung, daß nicht nur die großen europäischen Kulturen, sondern auch die der Minderheiten, die in der Europäischen Union leben, geschützt werden müssen, wobei auch nicht auf die Problematik der Einwanderer vergessen werden darf.

Sie beschränken den Minderheitenschutz also nicht nur auf die traditionell ansässigen Minderheiten, sondern beziehen auch Einwanderermitein?

Joan Vallvé
: Ich glaube, es handelt sich hier um zwei unterschiedliche Probleme, die aber einer ähnlichen Betrachtung bedürfen. Einerseits geht es um die traditionell ansässigen Minderheiten der heutigen Mitgliedstaaten, wobei sich diese Problematik nach der Osterweiterung noch verstärken wird. Andererseits darf man aber die Augen nicht vor dem Problemen der Einwanderer schließen. Heute wird in Deutschland über die doppelte Staatsbürgerschaft diskutiert; in Zukunft wird dieses Problem aber fast ganz Europa betreffen.

Stichwort Osterweiterung: Glauben Sie nicht, daß eine konkrete Regelung zum Minderheitenschutz innerhalb der Europäischen Union noch vor der Erweiterung sinnvoll wäre?

Joan Vallvé
: Natürlich wäre es sehr zu begrüßen, wenn sich die Europäische Union diesbezüglich innerhalb kürzester Zeit zu einer Einigung Durchringen könnte. Derzeit sieht die Kommission aber keinen Handlungsbedarf. Kürzlich hat ein Treffen einiger Mitglieder der Intergruppe - den Abgeordneten Michl Ebner, Bernd Posselt und mir - mit dem Präsidenten der Kommission stattgefunden. Santer beteuerte zwar, daß er sich der Problematik des Minderheitenschutzes sehr wohl bewußt sei, daß aber von seiten der Kommission derzeit keine Anstrengungen unternommen würden, dieses Problem einer Lösung zuzuführen. Längerfristig gesehen wird sich die Kommission aber mit dieser Problematik auseinandersetzen müssen. In manchen Mittel- und Osteuropäischen Ländern gibt es größere Minderheitenprobleme als in den heutigen Mitgliedstaaten. Die Osterweiterung wird sich insofern positiv auswirken, als sich die Kommission und der Rat endlich ernsthaft mit der Minderheitenfrage befassen werden müssen.

Wie läßt es sich aber vereinbaren, daß die Union von den Beitrittskandidaten einen gewissen Standard an Minderheitenschutz verlangt, den die Mitgliedsstaaten selbst teilweise nicht erfüllen? Wird eine weitere Vertragsänderung notwendig sein?

Joan Vallvé
: Das würde sicherlich mit Schwierigkeiten verbunden sein. Die Franzosen leisten großen Widerstand, wenn es darum geht, die Eigenheiten von Regionen anzuerkennen. Vor 7 bis 8 Jahren wurde im französischen Parlament über eine Autonomie für Korsika diskutiert. Dabei wurde der Begriff „le peuple corse" nicht akzeptiert. In Frankreicht gibt es keine korsische Bevölkerung, sondern nur Bürger, die in Korsika leben. In Griechenland ist die Situation ähnlich. Ich glaube also, daß eine diesbezügliche Vertragsänderung derzeit noch in weiter Ferne liegt.

Kann Art. 13 Vertrag von Amsterdam eine rechtliche Grundlage dafür sein, über die Nichtdiskriminierung auch Minderheiten anzuerkennen und zu schützen?

Joan Vallvé
: Ich glaube, der Art. 13 wäre sehr wohl ein Werkzeug, um die Situation der Minderheiten zu verbessern. Eine zusätzlich positive Anerkennung der Minderheitenproblematik im Vertrag wäre aber durchaus zu begrüßen und anzustreben. Bei einer dahingehenden Vertragsänderung wird man aber auf die bereits angesprochenen Widerstände gewisser Mitgliedstaaten stoßen. Innerhalb der Intergruppe und auch im Europäischen Büro für Sprachminderheiten gibt es z.B. keinen Vertreter Griechenlands, da die Griechen keine Minderheiten auf dem eigenen Territorium anerkennen. Um eine Besserstellung der Minderheiten zu erreichen, müssen aber vor allem die Minderheiten selbst aktiv bleiben, damit der Entwicklungsprozeß nicht stagniert.

Im „Paket für Europa"1 hat die Europäische Akademie Bozen auf Grundlage des Art. 13 u.a. einen Entwurf für eine Richtlinie ausgearbeitet, für die es der Einstimmigkeit im Rat bedarf. Glauben Sie, daß eine solche Richtlinie verabschiedet Werden kann?

Joan Vallvé
: Ich würde nicht sagen, daß der Erlaß einer Richtlinie zur Bekämpfung von Diskriminierung angesichts der vorgeschriebenen Einstimmigkeit ein Ding der Unmöglichkeit ist. Man wird sicher auf den Widerstand Frankreichs und Griechenlands stoßen, aber wie schon gesagt - die Osterweiterung kann positiv auf die Minderheitenproblematik wirken und den Handlungsbedarf akzentuieren.

Was halten Sie von der Idee einer eigenen Beobachtungsstelle zum Minderheitenschutz oder eventuell gemeinsam mit der bereits bestehenden Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Wien?

Joan Vallvé
: Auch das ist eine interessante Idee des Pakets. Es wäre natürlich zielführender, eine eigene Beobachtungsstelle für Minderheiten einzurichten, doch würden einige Staaten wirtschaftliche Bedenken äußern. Im Parlament gibt es dazu noch keine Diskussion, man könnte allerdings eine Anfrage an den zuständigen Kommissar stellen, ob es möglich wäre, eine solche Beobachtungsstelle zu schaffen.

Im Paket findet sich einerseits Minderheitenschutz im klassischen Sinn und andererseits ein neuer Ansatz, der eine besondere finanzielle Förderung („benefits") interkultureller Zusammenarbeit vorsieht. Ist dieser Ansatz für Sie sinnvoll und zukunftsweisend?
Joan Vallvé
: Multikulturelle, multiethnische Gebiete sollten sicherlich finanziell gefördert werden, auch als Beitrag zum friedlichen Zusammenleben. Man muß versuchen, die Situation dieser Gebiete –die meist Grenzgebiete sind - zu verbessern, wozu eine Zusammenarbeit unumgänglich ist. Im Rahmen der Interreg-Programme ist es bereits möglich, finanzielle Unterstützung in mehrsprachigen Grenzgebieten zu erhalten. Das INTERREG- Programm kann also auch grenzüberschreitende Zusammenarbeit im kulturellen Bereich fördern.

Können Sie vielleicht ein Beispiel nennen?

Joan Vallvé
: Es gibt z.B. das Programm für romanische Kirchen in den Pyrenäen. Dieses Programm hatte zum Ziel, romanische Kirchen auf beiden Seiten der Pyrenäen, also sowohl auf französischer als auch auf spanischer Seite, zu renovieren. Wir werden dabei von der EU unterstützt, die ca. 50% der Kosten trägt. Auch in den Kulturprogrammen SOKRATES, ARIANE und KALEIDOSKOP können zum Teil schon Minderheitenkulturen gefördert und dadurch geschützt werden. Im Ariane-Programm werden auch nichtoffizielle Sprachen anerkannt. So wurden sowohl katalanische Autoren in andere Sprachen als auch anderssprachige Literatur ins Katalanische übersetzt. Für diese Programme steht zwar wenig Geld zur Verfügung, aber immerhin wurde hier ein Fortschritt erzielt. Im Rahmen des Sokratesprogrammes wurde das Katalanische auch anerkannt. Bei der Anerkennung des Katalanischen im Rahmen dieses Studentenaustauschprogrammes kam der Widerstand erwartungsgemäß aus griechischen und auch aus französischen Reihen. Mit Griechenland konnte man sich erst einigen, als die Anerkennung auf Sprachen beschränkt wurde, die in einem Teil eines Mitgliedstaates als offizielle gilt. Da es in Griechenland keine andere offizielle Sprache gibt, gab es keine Einwende mehr. Letzten November wurde außerdem ein Vorschlag für Petitionsbedingungen im Europäischen Parlament eingebracht. Wir haben einen Abänderungsantrag vorbereitet, der besagt, daß bei Petitionen nicht nur eine offizielle Arbeitssprache der EU verwendet werden kann, sondern auch eine Sprache, die in einem Teil eines Mitgliedstaates offiziell anerkannt ist, z.B. Katalanisch, Baskisch. Dieser Änderungsantrag ist im Plenum leider abgelehnt worden.

Glauben Sie, daß es im Rahmen der Diskussion über die Strukturfonds von 2000 bis 2006 möglich sein könnte, in den diesbezüglichen Entwürfen eine gezielte Zuweisung von Fördermittel für multiethnische, multikulturelle und mehrsprachige Gebiete zu verankern?

Joan Vallvé
: Die Idee ist gut, aber ich glaube, schwierig umzusetzen. Nur eine Einbeziehung in die Gemeinschaftsinitiativen wäre als realisierbar anzusehen. In den kommenden 7 Jahren werden wahrscheinlich nur drei Gemeinschaftsinitiativen gestartet: INTERREG, LEADER und EQUAL. Aber es wäre z.B. positiv, in den Empfehlungen, die die Kommission an die Mitgliedstaaten entsendet, eine Anerkennung der Vielsprachigkeit einzubringen. Auch im Rahmen des EQUAL - soll Behinderungen am Arbeitsmarkt beschränken - könnten einige Änderungen dahingehend eingefügt werden, daß die Mehrsprachigkeit eines Gebietes als besondere Chance gesehen wird. Man muß es aber auch verstehen, aus den gegebenen Bedingungen zu profitieren: man hat einen wirtschaftlichen Vorteil, einen Standortvorteil, man ist zwei- oder sogar dreisprachig. Am Beispiel Elsaß zeigt sich, daß Mehrsprachigkeit ein wesentlicher Vorteil für den Wirtschaftsraum und bei der Arbeitsplatzsuche ist.

Wie weit sind die Diskussionen zu den Strukturfonds fortgeschritten?

Joan Vallvé
: Die Diskussion stockt hier immer noch, da es um die Lösung der Finanzfrage geht. Bis spätestens Ende März beim Ministerratsgipfel in Berlin sollte die deutsche Präsidentschaft einen Entwurf vorlegen. Im Mai soll dann über das ganze Konzept abgestimmt werden. Ich glaube aber, daß die deutsche Präsidentschaft sehr an der Problemlösung vor Ende März interessiert ist.

Wie würden Sie die Chancen des Pakets beurteilen?

Joan Vallvé
: Die Kommission bekommt viele diesbezügliche Vorschläge, was natürlich auch sehr wichtig und gut ist, weil sie vielleicht nicht heute aber morgen schon in die Tat umgesetzt werden können. Innerhalb der EU ist man leider immer noch davon überzeugt, daß Minderheiten kein wirkliches gemeinschaftliches Problem darstellen. Was das Paket betrifft, können Sie aber ganz bestimmt mit meiner Unterstützung rechnen.

Das Interview führten Emma Lantschner und Günther Rautz, Bereich „Minderheiten und regionale Autonomien" an der Europäischen Akademie Bozen
mailto:info2@eurac.edu

Fußnoten:
1 Vgl. Beitrag Academia 17/1


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