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UniTerm – ein Projekt zur Hochschulterminologie Academia Nr: 19 (Juni - September / giugno - settembre 1999 1999)Stefania Coluccia, Felix Mayer Mit der Gründung neuer Einrichtungen stellen sich, insbesondere in einem zweisprachigen Land wie Südtirol, immer auch sprachlich-terminologische Fragen. In besonderer Weise gilt dies dann, wenn sozusagen große Dinge geschehen, wie im Falle der Gründung der Freien Universität Bozen. Hier wurde eine Einrichtung geschaffen, die italienischem Recht unterliegt, gleichzeitig aber neuen Gedanken Ausdruck verschaffen will. Zieht man zusätzlich in Betracht, daß seit langer Zeit gute und vielfältige Beziehungen zu Universitäten im deutschsprachigen Ausland und insbesondere in Österreich bestehen, so wird schnell die Komplexität deutlich, die sich gerade auch sprachlich niederschlägt.
Vor diesem Hintergrund hat das Land Südtirol zu Jahresbeginn die Europäische Akademie Bozen mit der Erarbeitung eines Wörterbuches zur Hochschulterminologie beauftragt. Das Wörterbuch, das die italienische und die österreichische Terminologie im Bereich Hochschulwesen einander gegenüberstellen soll, wird im Fachbereich „Sprache und Recht" unter dem Titel „UniTerm" - „Universität" und „Terminologie" - durchgeführt. Der Auftraggeber stellte die Österreichische Publikation „Englische Hochschulterminologie" für die Ausarbeitung dieses Wörterbuches in Buchform zur Verfügung. Nach eingehender Beschäftigung mit dieser Arbeit und weiteren einschlägigen Materialien (italienischen und österreichischen Gesetzestexten zum Bereich Universität, wissenschaftlichen Arbeiten zur Hochschule im allgemeinen, Statuten einzelner Universitäten) wurde die Komplexität des Gebietes „Hochschulterminologie" offensichtlich; es läßt sich in die folgenden Teilbereiche untergliedern:
•Kurse Fakultäten, Studiengänge (Laureatsstudiengänge und Diplomstudiengänge), Spezialisierungsschulen, Fachschulen sowie die jeweiligen Fächer •Organe interne Struktur der Universität (in der Form, wie in den Statuten der Universitäten definiert) •Personal Personal einer Universität (Lehrkörper, Verwaltungspersonal, wissenschaftliche Mitarbeiter, Assistenten) •Studenten Studierende von der Immatrikulation bis zum Abschluß des Studiums •Finanzen Gebühren, Finanzierungen für Forschungsaufträge, Geldmittel für verschiedene Zwecke, Stipendien, Studiengelder, Gebührennachlaß etc.
Diese Teilbereiche dienen derzeit dazu, den Bereich „Hochschulwesen" umfassend zu bearbeiten. Inwieweit diese Bereiche bei einer späteren Veröffentlichung eine Rolle spielen werden, ist auch mit dem Auftraggeber abzusprechen. Die von uns gewählte Form des terminologischen Eintrags sieht - im Unterschied zu einfachen Glossaren, die oft nur eine Gegenüberstellung von Termini mit eventuellen Kurzerläuterungen enthalten- relativ umfangreiche Einträge vor, wozu u.a. Fachgebiet, Vermerke zur Grammatik und Wortform, Definitionen, Kurerläuterungen, Kontexte, Verweise auf weitere vorhandene Begriffe und Quellen zählen; diese Informationen sollen auch weitgehend in die ausführliche Fassung des terminologischen Wörterbuchs einfließen.
Ausgangsbasis für die Terminologiearbeit in diesem Projekt sind die bereits erwähnte österreichische Publikation „Englische Hochschulterminologie", das „Ruberti-Gesetz" vom 19.11.1990 mit offizieller Übersetzung und einige bereits vorhandene Einträge in den terminologischen Datenbanken des Fachbereichs „Sprache und Recht". Da in diesem Bereich nicht nur von einer wörtlichen Übereinstimmung der Termini, sondern auch vom prägenden juridischen Inhalt und Kontext der Begriffe ausgegangen werden muß, wurde von Anfang an auf eine einfache Übersetzung der Termini verzichtet und stattdessen ein vergleichender Zugang gewählt.
Ein Beispiel: In Italien gibt es das Studium der Sprachen, das unter dem Namen „Lingue e Letterature straniere (moderne)" geführt wird. Mit diesem Terminus wird das Studium der modernen Sprachen - mit Ausnahme der orientalischen - bezeichnet. Die Studierenden entscheiden dann bei der Immatrikulation, welche Sprachen – in der Regel sind dies zwei oder drei – sie studieren möchten. In Österreich gibt es hingegen kein „Studium der (modernen) Fremdsprachen und Literaturen"; man unterscheidet hier z.B. zwischen „Anglistik", „Amerikanistik", „Romanistik" und „Slawistik". Diese Termini bezeichnen einzelne Studiengänge und haben (meist) das Studium der jeweiligen Sprache bzw. Sprachfamilie zum Inhalt, so daß z.B „Romanistik" das Studium der romanischen Sprachen Französisch, Italienisch, Spanisch undPortugiesisch bedeuten kann. Aufgrund dieser methodischen Grundentscheidung wird im Projekt UniTerm parallel an zwei „Fronten" gearbeitet. D.h., es werden zeitgleich Termini aus der italienischen und der österreichischen Rechtsprechung zur Hochschule erfaßt, bearbeitet und vergleichend gegenübergestellt. Erst wenn keine Entsprechung zu finden ist, wird der Terminus in die jeweils andere Sprache übersetzt. Die Terminologie wird rechnergestützt in Form von terminologischen Einträgen, d.h. modernen Karteikarten, erarbeitet.
Auf diese Weise können die terminologischen Einträge fortwährend überarbeitet und aktualisiert werden. Terminologische Einträge können auch verschiedenartig gedruckt werden, z.B. in knapper Wortlisten- oder in ausführlicher Wörterbuchform (d.h. einzelne Termini mit Definition, Grammatik und Kontext), in Abhängigkeit davon, welche Funktion und welche Verwendung jetzt sowie später benötigt wird. Die Abbildung rechts zeigt einen Eintrag in Wörterbuchform. Ausgehend von den italienischen und deutschen Termini „studente universitario" und „Studierender" werden grammatische Angaben, Definitionen und Kontexte gegeben. Sowohl die Definitionen als auch die Kontexte stammen aus Fachbüchern und/oder Gesetzestexten und werden immer mit genauen Quellenangaben versehen. Der Eintrag enthällt aber auch Synonyme: Neben „studente universitario" findet sich das substantivierte Adjektiv „universitario", das in seiner gebräuchlichen Form anhand eines Kontextbeispieles aus der italienischen Tagespresse wiedergegeben wird. In den deutschen Eintragsteil „Studierender" wurden „Hörer" und „Hochschüler" aufgenommen. Der Terminus „Hörer" wurde bis zum Wintersemester 1997/98 in der österreichischen Gesetzgebung verwendet, wurde aber dann durch „Studierender" ersetzt. Der Terminus „Hochschüler" hingegen wurde dem Landesgesetz der Provinz Bozen vom 08.08.1991, Nr. 23, entnommen. Die doch relativ hohe Vielfalt an Termini für einen gleichen Begriff läßt nun die Frage zu, ob eine Auswahl getroffen werden kann, um Eindeutigkeit in Südtirol zu erreichen. In diesem Fall trifft das unserer Ansicht nach zu: Die Entsprechung für „studente universitario" könnte ohne weiteres „Studierender/Studierende" sein, da der Terminus „Hörer" in Österreich vom Gesetzgeber nicht mehr verwendet wird und der Terminus „Hochschüler" zwar in der Gesetzgebung der Provinz Bozen gefunden werden konnte, sich aber nach unserer Einschätzung noch nicht eingebürgert hat.
Nach der mehrmonatigen Phase des Erarbeitens der verschiedenen Begriffe aus dem weitläufigen Gebiet der Hochschulterminologie beginnt nun die Phase der Überarbeitung und Korrektur, in die in entscheidender Weise Experten aus dem In- und Ausland eingebunden sind; von ihnen erwarten wir uns noch interessante und wertvolle Anregungen. Die endgültige Fassung des zweisprachigen Glossars zur Hochschulterminologie soll dann im Herbst 1999 vorliegen.
von/di: Stefania Coluccia, Felix Mayer, Martina Mumelter, Michela Tartagni Stefania.Coluccia@eurac.edu
Il dizionario di terminologia universitaria
L'elaborazione di un dizionario della terminologia del diritto universitario è nata da un progetto che prevede una stretta collaborazione tra l'Accademia Europea e la Provincia di Bolzano. L'ateneo altoatesino, regolato dalle norme del diritto universitario italiano, contempla anche tutta una serie di rapporti con istituti universitari austriaci. Sulla base di queste considerazioni si ritiene fondamentale l'analisi delle norme del diritto universitario austriaco e italiano per stabilire in che modo i due sistemi possono essere equiparati. La ricerca terminologica sul diritto universitario parte dall'analisi delle leggi e dei testi specifici e mira quindi alla creazione di corrispondenze di tipo prettamente concettuale, partendo da una suddivisione del concetto di "università" in sottocategorie, volte a circoscrivere i diversi ambiti di analisi normativa e terminologica. Sono perciò state identificate cinque categorie: corsi/organi/personale/studenti/finanze. Il dizionario, che verrà ultimato entro l'autunno prossimo, conterrà le schede terminologiche bilingui relative ai termini italiani e austriaci selezionati e comparati su base concettuale.
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