In der Rechtspraxis ist es wie auch sonst im Leben: Wer etwas schreiben möchte, greift auf Altes, bereits Vorhandenes zurück. Häufig werden daher alte Texte als Vorlage genommen und umgeschrieben oder die neuen Inhalte in die vertraute Form eingearbeitet. Dies gilt in besonderer Weise für typische Abläufe im Rechtswesen wie beispielsweise im zivilrechtlichen Bereich für Prozessvollmacht, Klageschrift und Zeugenladung sowie für Urteile der verschiedenen Instanzen. Werden solche Texte häufig verwendet, so bilden sich Mustertexte heraus, die von vielen verwendet werden. Dies wiederum führt dazu, daß letztlich die Abläufe in den juristischen Verfahren vereinheitlicht und vereinfacht werden.
Derartige Mustertexte werden auch als Formularien bezeichnet. Aus sprachwissenschaftlicher Sicht betrachtet stellen sie keine eigenständigen Texttypen dar. Sie bestehen aus existierenden Texten, die leicht verändert wurden, z.B. durch die Anonymisierung von Namen, die Auslassung von Angaben oder durch das Einfügen eines Freiraums, der für Daten oder Begründungen vorgesehen ist.Juristische FormularienJuristische Formularien wenden sich an Rechtsanwender und Juristen. Sie sollen die Praxis verfahrensrechtlicher Abläufe veranschaulichen und Beispiele für die Gestaltung rechtlich schwieriger Sachverhalte bieten. Sie wenden sich auch an Studenten und Referendare, die darin eine Hilfe zur konkreten Anwendung des Rechts finden sollen. Von großer Nützlichkeit sind sie für Übersetzer, denen damit eine immense Fundgrube an juristischen Wendungen und Strukturen an die Hand gegeben wird. Darüber hinaus stellt die vergleichende Analyse von Formularien aus verschiedenen Rechtsordnungen eine Hilfe bei Übersetzungsproblemen verschiedenster Art dar. Eine Untergruppe derartiger Formulariensammlungen stellen zweisprachige Ausgaben dar. Ihr Ziel ist meistens, einen Einblick in die Praxis der anderen Rechtsordnung zu geben und damit das Verständnis zu fördern. Gleichzeitig soll damit die Zusammenarbeit im internationalen Rahmen gefördert werden. Und es soll die Möglichkeit geboten werden, die eigenen Ansprüche effizienter durchzusetzen.
In Südtirol liegt ein noch spezifischerer Fall vor: Die vor wenigen Jahren vollzogene Gleichstellung der deutschen mit der italienischen Sprache führt dazu, daß Südtiroler in der Wahl der Verfahrenssprache beim Umgang mit Behörden frei sind. Die Umsetzung dieses Anspruchs setzt jedoch voraus, daß auch in deutscher Sprache klar sein muß, wie die in Italien geltenden Rechtsinstitute heißen. Und wie die Rechtstexte zu schreiben sind.
Die Situation in SüdtirolBereits seit vielen Jahren werden in Südtirol die wichtigsten italienischen Gesetze in die deutsche Sprache übersetzt und publiziert. Die auf lokaler und regionaler Ebene verabschiedeten Gesetze werden generell in italienischer und deutscher Sprache im Amtsblatt veröffentlicht. Beide Fassungen sind gleichermaßen gültig. Nicht nur für den Bürger, sondern auch für die Rechtspraxis, stellen diese zweisprachigen Gesetzestexte eine wichtige Hilfe dar.
Allerdings existieren keine Vorgaben hinsichtlich der sog. Gebrauchstexte. Hierzu zählen alle Texte, die einzelne Anwender im Rahmen eines juristischen oder verwaltungstechnischen Verfahrens abfassen. Und erst recht existierte keine allen zur Verfügung stehende zweisprachige Sammlung, die die spezifischen Südtiroler Belange – deutsche Sprache und italienisches Recht – berücksichtigt hätte. Vor diesem Hintergrund griff der Fachbereich „Sprache und Recht" der Europäischen Akademie Bozen, wo eine Forschungsgruppe sich insbesondere mit der Südtiroler Rechts- und Verwaltungsterminologie beschäftigt, einen entsprechenden Projektvorschlag der renommierten Übersetzungsgruppe der Blauen Reihe gerne auf: Die Aufgabe bestand darin, zivilverfahrensrechtliche Formularien in italienischer Sprache zusammenzustellen und adäquate Fassungen in deutscher Sprache zu erarbeiten. Die Arbeiten sind inzwischen abgeschlossen, so daß das Formularienbuch in diesen Wintermonaten veröffentlicht wird (vgl. S.39).
Probleme der RechtsübersetzungNoch vor wenigen Jahren spielte das Übersetzen juristischer Texte in der übersetzungswissenschaftlichen Diskussion eine eher untergeordnete Rolle. Und dennoch, so ist hervorzuheben, ist es besonders schwierig, Rechtstexte von einer Sprache in eine andere zu übersetzen. Sie weisen eine große Vielfalt an Übersetzungsproblemen auf. Besonders gilt dies für Formularien: Sie enthalten viele verschiedene juristische Textsorten, wobei jede Textsorte ihre eigenen Schwierigkeiten hat.
Juristische Texte enthalten häufig auch historisch gewachsene Wendungen oder Floskeln, die vom Übersetzer als solche erkannt werden müssen. Ein Beispiel hierzu aus dem Formularienbuch: come da procura a margine del presente atto -(Vollmacht am Rand dieses Schrift-stücks)1 Interessant ist dabei, daß die deutsche Form immer in Klammern steht. Eine andere häufig gebrauchte Formulierung, wenn es um den Bezug zur aktuellen rechtlichen Situation geht, ist con successive modificazioni ed integrazioni. Sie wird wiedergegeben mit i.d.g.F., eine in der deutschen Rechtssprache übliche und häufig für in der geltenden Fassung verwendete Abkürzung.
Aus verschiedenen Formularen für Rechtsanwälte (z.B. comparsa di risposta con chiamata di un terzo in causa) stammt die italienische Formulierung Piaccia al Giudice adito, contrariis reiectis. Sie wird im Deutschen wiedergegeben mit: Das angerufene Gericht möge unter Ablehnung jeglichen gegenteiligen Vorbringens und unter Abweisung aller entgegenstehenden Einwendungen und Ansprüche.
Ein letztes Beispiel zu Phrasen der Rechtssprache im Formularienbuch: Con le più ampie riserve di ulteriori deduzioni di merito ed istruttorie. – Weiteres Vorbringen und weitere Beweisanträge bleiben vorbehalten.
AusblickNicht nur die Fachwörter sondern auch Phrasen, Sätze und ganze Texte sind von einer Kultur geprägt. Es ist nicht nur der Inhalt, der die Form bedingt; auch Formen haben Auswirkungen auf den Inhalt. Daher stellt die Veröffentlichung dieses Formularienbuchs, das juristische Gebrauchstexte in italienischer und deutscher Sprache für Südtirol einander gegenüberstellt, eine große Herausforderung dar. Es ist Teil der Bemühungen, einen weiteren Beitrag zur Entwicklung einer eigenständigen Südtiroler Rechtsund Verwaltungssprache zu leisten. Diese Südtiroler Rechtsund Verwaltungssprache, die das italienische Recht widerspiegeln muß, aber deutschen Sprachkonventionen verbunden bleiben sollte, sollte gleichzeitig als Brücke zwischen dem romanischen und dem germanischen Rechtskreis dienen. Damit kann die in Südtirol verwendete deutsche Sprache auch eine Mittlerfunktion, gerade auch vor dem Hintergrund der neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. die Entscheidung C-274/96), für EU-Bürger deutscher Muttersprache übernehmen.
Dr. Felix Mayer, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich „Sprache und Recht" – Schwerpunkt Terminologie an der Europäischen Akademie Bozen
felix.mayer@eurac.eduFußnoten1 Übrigens wird diese deutsche Formulierung durchgehend auch für die italienische Form giusta procura a margine del presente atto verwendet. Fig. 1: esempio di lettura ipertestuale
Beispiel aus dem Formularienbuch: Atto di precetto di rilascio
Das Beispiel zeigt unterschiedliche Strukturen im deutschen und im italienischen Text. In diesem Mustertext, dem Schreiben eines Rechtsanwalts an einen Beklagten (atto di precetto di rilascio), fordert der Rechtsanwalt einer Partei A.A. die Gegenpartei C.C. auf, eine Wohnung zu räumen. In der schönen Tradition romanischer Rechtstexte ist dieser Text als ein einziger, großer Satz (Satzgefüge) formuliert: Am Anfang steht die betreibende Partei A.A. (erweiterte Nominalphrase) gefolgt von Einschüben mit premesso che. Erst sehr spät, nämlich im zweiten Drittel, folgt dann die Hauptaussage des Texts (in der erweiterten Verbalphrase): intima a C.C. … di rilasciare … l'appartamento …
Die deutsche Fassung ist hingegen in vier Sätze unterteilt, die in ihrer Abfolge die Reihenfolge der italienischen beibehalten. Herausgezogen sind allerdings l'attore A.A. und C.C.: In der italienischen Fassung befinden sie sich am Anfang (in der Nominalphrase) bzw. zu Beginn des zweiten Drittels (Verbalphrase). In der deutschen Fassung werden sie dagegen ganz am Anfang des Texts als Betreibender Gläubiger bzw. Verpflichtete Partei eingeführt.
Für Fachleute sind beide Fassungen, die italienische und die deutsche, klar und präzise formuliert. Sie entsprechen den Konventionen der beiden Sprache. Die Umstellungen, die der deutsche Text im Vergleich zum italienischen erfahren hat, zeigen jedoch, daß die beiden Rechtssprachen Unterschiede in der Argumentationsstruktur aufweisen. Diese Unterschiede hängen eng mit syntaktischen Konventionen zusammen.
Übersetzergruppe der Blauen Reihe:Die Gruppe setzt sich zusammen aus Richtern, Rechtsanwälten und Professoren, die seit ca. 20 Jahren italienische Gesetze in die deutsche Sprache übertragen. Sie besteht aus Dr. Max W. Bauer (Bozen), Prof. Dr. Bernhard Eccher (Innsbruck), Prof. Dr. Bernhard König (Innsbruck), Dr. Josef Kreuzer (Bozen) und Dr. Heinz Zanon (Bozen).