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Das steht nicht im Wörterbuch! Academia Nr: 22 (März - Juni / marzo - giugno 2000)von Bruno Ciola Juristische Begriffe in mehreren Sprachen verständlich gemacht
Ob Jurist, Wirtschaftler oder Übersetzer - wer häufig mit fremdsprachigen Rechtstexten zu tun hat, kennt das Dilemma. Man findet unbekannte Wörter zwar in den heutigen zweisprachigen Wörterbüchern, doch bieten diese meist nur eine kommentarlose Auflistung der möglichen Entsprechungen in der Zielsprache. Hier dann zu bestimmen, welches nun die richtige ist, kann sich als langwierige Recherche entpuppen. Abhilfe schaffen können sog. Terminologiesammlungen, die die Bedeutung von spezifischen Fachwörtern detailliert beschreiben und somit die Wahl des richtigen Zielwortes entscheidend unterstützen.
Die Terminologie beschäftigt sich mit der systematischen Sammlung und Beschreibung der Fachwörter eines bestimmten Gebietes in mehreren Sprachen. Dabei werden in einer ersten Phase die Fachbegriffe einer Sprache gesammelt und beschrieben. Meist wird dabei auch ein sog. Begriffsplan erstellt, der die einzelnen Fachbegriffe in einer Art Baumstruktur graphisch darstellt und deren Beziehungen zueinander aufzeigt. Dasselbe erfolgt anschließend für die Begriffe der zweiten Sprache. In einer zweiten Phase werden dann diese beiden Systeme verglichen. Erst dann kann festgelegt werden, inwieweit ein Wort der einen Sprache einer Benennug der anderen Sprache entspricht.
Die Rechtssprache ist eine besondere Herausforderung ... Besonders komplex gestalten sich terminologische Vergleiche im Recht, zumal sich ja jede Sprache auf das ganz bestimmte Rechtssystem eines Landes bezieht: die italienische Sprache auf Italien, die deutsche Sprache auf Deutschland usw.. Da sich aber die Rechtssysteme oft stark voneinander unterscheiden, kann ein Vergleich nur beschränkt erfolgen. Einen besonders interessanten Fall stellt in dem Zusammenhang Südtirol dar, wo einerseits die italienische Rechtsordnung gilt, andererseits aber die deutsche Sprache verwendet wird, die ja auch in Deutschland oder Österreich gesprochen wird - sich dort allerdings auf teilweise recht unterschiedliche Rechtssysteme bezieht. Wie können also komplexe juristische Sachverhalte in den zwei Sprachen verglichen und verständlich dargestellt werden?
... und verlangt deshalb neue Methoden der Gestaltung von Wörterbüchern Ein neuer Ansatz wurde hier erprobt und gleichzeitig umgesetzt. Das "Terminologische Wörterbuch zum Gesellschaftsrecht italienisch/deutsch" (siehe Buchankündigung S. xx), das einen Vergleich der gesellschaftsrechtlichen Fachwörter Italiens, Österreichs, Deutschlands und der Schweiz beinhaltet, kann als erstes Ergebnis einer neuen terminologischen Methode gewertet werden. Zur klaren Darstellung der juristischen Sachverhalte in den beiden Sprachen werden graphische wie auch verbale Elemente verwendet: - In Begriffsplänen werden die einzelnen Fachbegriffe in Relation zueinander gesetzt, so daß deutlich wird, in welchem Zusammenhang ein bestimmtes Wort verwendet wird. Ein Blick auf die Übersicht kann oft genügen, um das in einer spezifischen Situation gebrauchte Fachwort besser zu verstehen. - Mit Hilfe von Definitionen, Kontexten, Kommentaren werden die juristischen Begriffe in beiden Sprache genau beschrieben und wichtige Unterschiede im Rechte erläutert. So wird beispielsweise deutlich, dass der amministratore in Südtirol bei Personengesellschaften als Geschäftsführer, bei Kapitalgesellschaften als Verwalter bezeichnet wird, wohingegen in Deutschland oder Österreich in beiden Fällen nur von Geschäftsführer bzw. Vorstand gesprochen wird. Ziel ist, die Fachkomunikation in juristisch und wirtschaftlich relevanten Bereichen zu fördern, um bestehende Sprachbarrieren abzubauen. Die terminologischen Recherchen in diesem Bereich wurden durch die großzügige Unterstützung im Rahmen des EU-geförderten Interreg-II-Programms ermöglicht.
Bruno Ciola, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich „Sprache und Recht" an der Europäischen Akademie Bozen bruno.ciola@eurac.edu
Abb.1: "Begriffplan Gesellschaftsrecht" - so sieht eine typische Baumstrucktur aus, mit der Terminologen Ordnung in einen Haufen verwandter Ausdrücke bringen
Come si dice...?
I dizionari bilingui tradizionali non sono in grado di descrivere in modo chiaro e conciso i complessi concetti giuridici. Per un approcio di tipo comparatistico si rendono necessarie informazioni dettagliate (definizioni, contesti, commenti) sui singoli termini e sul sistema giuridico di riferimento in generale, e l'indicazione di eventuali differenze tra concetti di sistemi giuridici diversi. Fornire tutte queste informazioni, in modo chiaro e omogeneo, è l'obiettivo che si prefigge il "Dizionario giuridico del diritto societario italiano/tedesco", pubblicato presso le case editrici C.H. Beck e Athesia e pensato per traduttori, giuristi ed esperti del settore giuridico-economico.
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