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 Academia 22 
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Highlife für EU-phobiker und EU-phoriker
Academia Nr: 22 (März - Juni / marzo - giugno  2000)


Europarechtsexperte Gabriel von Toggenburg zur aktuellen Österreich-Krise ACADEMIA: Hat diese Österreich-Krise Auswirkungen auf unser aller Europa von morgen?

Ich weiss nicht recht. Jedenfalls ist es belustigend zu sehen, dass die Österreich Krise auf wundersame Weise Eu-phobiker und Eu-phoriker gleichermassen zum Frohlocken gebracht hat. Die ersteren fühlen sich nun endgültig bestätigt, dass die EU eine krakenartiger Wasserkopf ist, der seine Nase überall hineinsteckt und Nationalstaaten erbarmungslos auf mikrige Verwaltungseinheiten reduziert. Die Euphoriker hingegen sprechen vom langersehnten Sprung in die Staatlichkeit und der Geburt einer Europäischen Öffentlichkeit. Sie freuen sich über das Ende der Europäischen Lebenslüge, welche den Staaten immer vormache, dass die EU kein Staat sei und keiner sein könne während sie doch in Wirklichkeit schon lange föderale Züge zeige.
Ich denke, beide Seiten müssen entäuscht werden. Die Eu-phobiker können beruhigt sein, da auch eine zukünftige, noch föderalere EU die Eigenständigkeit der Staaten respektieren wird. Schliesslich bleiben auch in anderen föderalen Staatswesen die „Bundesländer" eigenständige, selbstbestimmte Einheiten. Die Eu-phoriker hingegen scheinen Gefahr zu lau- fen, einem Art „Paulskirche-Symptom" zu erliegen, wenn sie glauben, dass sich Europa nun urplötzlich mit einer Komplett-Verfassung beglücken wird. Natürlich liegen einige Elemente von weiterer „Staatlichkeit" auf dem Verhandlungstisch der gerade laufenden Regierungskonferenz 2000. Ob aber die Österreich Krise den geeigneten Hintergrund für eine „Verfassungsreform" bietet, die weit über die „left-overs von Amsterdam" (also die osterweiterungsbedingten Änderungen im Organgefüge) hinausgeht, wage ich zu bezweifeln.

ACADEMIA: Was ist denn zu tun um das Klima zu beruhigen?
Österreich sei ans Herz gelegt auf die „Politik des angesägten Stuhles" im Rahmen der Österreich Krise im Jahre 2000 nicht mit der sogenannten Politik des leeren Stuhles, also einer Abkehr von Europa, zu antworten.
Den Gemeinschaftsorganen, allen voran der Kommission, wird die Aufgabe zukommen, zwischen Österreich und den 14 Staaten zu vermitteln und eine Beruhigung herbeizuführen. Einerseits sollen sie die politische Situation in Österreich konsequent beobachten und notfalls kommentieren und andererseits müssen sie die Rechtsposition Österreichs innerhalb der EU vor Übergriffen sichern. Allen Mitgliedstaaten sei zugestanden neue, supranationale Wege der Konfliktbewältigung in Europa zu suchen. Wichtig ist aber zu bedenken, dass diese neuen Handlungsformen auch rechtlich normiert werden müssen. Andernfalls droht Willkür. Denn ein mehr an politischer Integration lässt sich nicht mit rechtlicher Deintegration erkaufen!



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