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 Academia 23 
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Alles, was Recht ist Minderheiten auf einen Klick
Academia Nr: 23 (Juli / luglio  2000)

EVA MARIA HABERLAND
In Europa gewinnt das Thema Minderheiten wieder an Bedeutung. Minderheitenschutz als Kriterium zum Beitritt zur EU oder als Prinzip einer künftigen Europäischen Grundrechtscharta - Sammlung und Verbreitung von minderheitenrelevanten Daten sind dabei unabdingbare Voraussetzung. Ein Datenbankprojekt soll bestehende Lücken schließen.

Der Schutz von ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten war bislang eine rein nationale Angelegenheit. Internationale Mindeststandards gab es nicht. Es oblag den einzelnen Staaten, ob sie Minderheiten auf ihrem Hoheitsgebiet anerkennen, sie vor Diskriminierung schützen oder ihnen spezifische Rechte einräumen, z.B. im Schulwesen oder Kulturbereich. Obwohl die Achtung und der Schutz von Minderheiten als wesentliches politisches Element für die Mitgliedschaft in der EU anerkannt ist, gibt es keine Rechtsgrundlage etwa für den Erlass einer Richtlinie zur Setzung einheitlicher Mindeststandards.

Minderheitenschutz – der rechtliche Rahmen ist gesetzt...
Die neuesten Entwicklungen in der EU können nicht losgelöst vom Europarat gesehen werden. Der weltweit erste, rechtlich verbindliche multilaterale Vertrag zu dieser Materie ist die Rahmenkonvention des Europarates zum Schutz nationaler und ethnischer Minderheiten vom 1.2.1995. Bisher verpflichten sich 31 Staaten völkerrechtlich verbindlich, ihr nationales Recht in einer Weise auszugestalten, dass es mit den Vorgaben der Rahmenkonvention übereinstimmt. Dies umfasst z.B. den Grundsatz der Nichtdiskriminierung, der Förderung effektiver Gleichheit und der Bedingungen zur Wahrung und Entwicklung der Kultur, Religion und Sprache, sowie die Gewährung von Versammlungs-, Vereinigungs-, Meinungsfreiheit und des Zugangs zu und des Gebrauchs von Medien.
Das Ministerkomitee beim Europarat überprüft, ob die Staaten ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachgekommen sind. Hierfür müssen ihm die Staaten in regelmäßigen Abständen einen Staatenbericht vorlegen, der vollständige Informationen über die Maßnahmen enthält, die der Staat zur Erfüllung seiner Pflichten ergriffen hat.

...es bestehen aber Informationsdefizite
Um die Effektivität der getroffenen Maßnahmen und die tatsächliche Stellung einzelner Minderheiten objektiv beurteilen zu können, sind zusätzliche Informationen aus unabhängigen, nicht-staatlichen Quellen erforderlich.
Dies gilt für die zuständigen Stellen beim Europarat genauso wie für Minderheitenorganisationen und –vertreter. Der Zugang zu den neuen Medien wie das Internet erleichtert zwar den Informationsaustausch, eine Suche nach gezielten Informationen zur rechtlichen Lage einzelner Gruppen gestaltet sich aber bisher sehr mühsam, da meist nur Volltexte angeboten werden und geringe Suchmöglichkeiten bestehen. Häufig werden verschiedene Berichte, Aufsätze, Presseartikel und Daten ohne jegliche thematische Ordnung bereitgestellt. Be-stehende Datenbanken im Bereich Minderheitenfragen umfassen lediglich einzelne Bereiche (z.B. Sprachenrecht) oder beschränken sich auf bestimmte Länder.

Die Lösung...
Ein Europäisches Dokumentationszentrum zum Minderheiten- und Autonomierecht soll die bestehende Informationslücke schließen. Bozen und die Europäische Akademie bieten sich für die Verwirklichung eines solchen Projekts an: Südtirol stellt als Schnittstelle zweier Kulturen in Europa ein Modell für einen weitreichenden Minderheitenschutz dar. Mit der Osterweiterung der EU wird sich Südtirol in der Mitte Europas befinden und auch geographisch eine „Brückenfunktion" auf diesem Gebiet erlangen.
Der Forschungsbereich „Minderheiten und regionale Autonomien" der Akademie verfügt aufgrund zahlreicher Projekte und Veranstaltungen bereits über ein breites Wissen auf dem Gebiet des Minderheitenschutzes und kann auf ein großes Netzwerk von Experten zurückgreifen.

...eine besondere Datenbank
Der Erfolg des Projekts hängt von der inhaltlichen und technologischen Qualität der Datenbank ab – sie muss in beiden Aspekten den Anforderungen wissenschaftlicher Recherche genügen. Thematisch wird der Schwerpunkt im Bereich des Minderheitenrechts liegen. Ausgangspunkt sind die Rahmenkonvention des Europarates, die Staatenberichte der Vertragsstaaten sowie die „Gegenberichte" der Nichtregierungsorganisationen. Neben diesen wird die einschlägige nationale Gesetzgebung und Rechtsprechung gesammelt, allgemeine Informationen (Statistiken, Geschichte,...) sollen als begleitende Maßnahme veröffentlicht werden.
Auch systematisch wird sich die Datenbank von anderen unterscheiden. Durch genaue Katalogisierung der Gesetze und übrigen Texte sowie deren logische Verknüpfung soll das gezielte Auffinden von Informationen erleichtert werden. Der Benutzer recherchiert die Datenbank über einen intelligenten, explorativen Zugriff. Der Anwender soll die Möglichkeit haben, frei in der gesamten Datenbank zu navigieren und dabei die Suche auch auf Teilgebiete oder bestimmte Themen beschränken können. Direkte Vergleichsmöglichkeit zwischen verschiedenen Ländern und die Verknüpfung von zusammengehörenden Informationen runden das Recherchesystem ab.
Zielgruppe einer solchen Datenbank sind zum einen Experten (wie die Beratende Kommission beim Europarat), Minderheiten- und Nichtregierungsorganisationen und Studenten. Zum anderen sollen durch die Veröffentlichung von allgemeinen Länder- und Themenberichten auch größere Teile einer interessierten Öffentlichkeit erreicht werden – über das Internet.

Die Realisierung
Ein Team aus je zwei Informatikern und Juristen wird die Datenbank technisch und inhaltlich gestalten. In einer ersten Phase soll eine Pilotstudie über Ungarn und Italien verwirklicht werden. Für die Auswahl der Texte und auch die spätere Aktualisierung der Daten und Sammlung verlässlicher Informationen wird für das Gesamtprojekt eine Zusammenarbeit mit Organisationen in den einzelnen Staaten erforderlich sein. Mögliche Kooperationspartner sind die Vertreter von Minderheitentageszeitungen. Diese haben – unter wissenschaftlicher Betreuung der Akademie – eine internationale Zusammenarbeit in einem Netzwerk beschlossen, in dessen Rahmen ebenfalls der Informationsaustausch und die bessere Vertretung der Interessen der Minderheiten gefördert werden soll.

Die Akademie – kompetenter Partner in Sachen Minderheitenschutz
Das Dokumentationszentrum der Akademie wird als verlässliche Informationsquelle notwendige Voraussetzung für weitere Aktionen und Projekte auf diesem Gebiet sein und bei einer „Harmonisierung" des europäischen Minderheitenschutzes einen wichtigen Beitrag leisten. Die strukturierte Publikation von minderheitenrelevanten Inhalten im Internet, die Unterstützung vergleichender Recherchen und der parallele Aufbau eines internationalen Kontaktnetzwerkes zur Pflege der Inhalte werden der Europäischen Akademie zu einer weitreichenden Sichtbarkeit ihrer Kompetenz im Bereich Minderheitenschutz verhelfen.

EVA MARIA HABERLAND
Europäische Akademie Bozen Minderheiten und regionale Autonomien
evamaria.haberland@eurac.edu

Projektgruppe Minderheitendatenbank:
Rautz, Haberland und Gamper

Intelligente Suche in der Datenbank. Die logische Anordnung verschiedenster Quellen soll die Suche nach Informationen über Minderheiten erleichtern



Tutto sul diritto delle minoranze a portata di mouse In Europa si assiste ad un rinnovato interesse per il tema "minoranze etniche". La tutela delle minoranze rappresenta, infatti, uno dei criteri di ammissione all'EU. Si intende inoltre sancire tale principio in una carta europea die diritti fondamentali. Per un'effettiva tutela delle minoranze un presupposto fondamentale è dato dalla raccolta e divulgazione di dati ed informazioni sui gruppi minoritari. Le banche dati attuali permettono solo ricerche parziali e spesso monotematiche. Un centro europeo di documentazione in materia di tutela delle minoranze ed autonomie regionali, gestito dall'Accademia Europea, servirà a colmare questa lacuna. Il punto di partenza sarà la Convenzione quadro sulla tutela delle minoranze nazionali, firmata in seno al Consiglio d'Europa. Gli stati si sono impegnati, in questa occasione, a recepire le norme del trattato ed informarvi la loro legislazione interna. Quale prova dell'adempimento ogni stato deve produrre a scadenze regolari un rapporto sulle misure adottate. Al fine di verificarne l'effettività e lo stato delle singole minoranze sono inoltre necessarie informazioni provenienti da fonti non governative indipendenti quali comunicati stampa o rapporti forniti da organizzazioni delle stesse minoranze.
Tutti questi dati devono essere ordinati sistematicamente in modo da permettere che vengano consultati in maniera scientifica. Il fruitore della banca dati deve essere messo nelle condizioni di limitare la propria ricerca ad un tema per operare una comparazione fra stati o minoranze. L'offerta di informazioni che si cerca di realizzare sarà così interessante sia per gli esperti o le organizzazioni delle minoranze sia per l'opinione pubblica.


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