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"Umweltverträglichkeitsberichte"

von Eduard Hoehn

Gegenüber Hügel- und Flachländern sind alpine Gebiete wesentlich sensiblere Ökosysteme. An der Fachtagung "Alpen-UVP" der Europäischen Akademie vom Oktober 1994 kam zum Ausdruck, daß bei der Umweltverträglichkeitsprüfung in den Alpen größere Untersuchungszeiträume, größere Untersuchungsperimeter und höhere Schwellenwerte gerechtfertigt sind. Vielerorts fehlen ökologische Grundlagendaten. Eine "Verschlankung" der Berichterstattung ist möglich bei einer klaren Methodik sowie einer durchschaubaren Qualitätskontrolle der Untersuchungsergebnisse. Es muß gelingen, auch im alpinen Raum geplante Anlagen ökologisch zu optimieren. Umweltverträglichkeitsberichte in den Alpen

Besondere Bestimmungen für den Alpenraum ?

Was macht die Alpen zu einem besonderen Ausschnitt aus der räumlichen Umwelt? Sie sind geprägt durch umweltbezogene Besonderheiten, wie Naturschönheiten und Naturgefahren und durch nutzungsbezogene Besonderheiten, wie Tourismus oder Erschließung der Wasserkraft.
Der Alpenraum ist weiters gekennzeichnet durch eine Vielzahl kleiner Anlagen und Aktivitäten, die aber in ihrer Gesamtheit zu erheblichen Konflikten mit der Natur führen können. Zu einer dauerhaften Sicherung der Alpen als Lebensraum und Lebensgrundlage für den Menschen gehört daher eine eigene Vorgehensweise bei der Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
Im Alpenraum müssen UVP-Untersuchungen einen breiteren Raum einnehmen als im voralpinen Flach- und Hügelland.
Die Fachtagung "Alpen-UVP" der Europäischen Akademie vom Oktober 1994 kam daher zum Schluß, daß besondere Bestimmungen über die durchzuführenden Umweltverträglichkeitsberichte (UVBs) bzw. -erklärungen (UVEs) im Alpenraum bezüglich Zeithorizonten, Untersuchungs-Perimeter und Schwellenwerten angebracht wären (Tappeiner 1994). Mit der Einführung von UVP-Gesetzen mußte in einigen Ländern materielles Umweltrecht geschaffen werden, um die Umweltbereiche über den Umweltschutz abzustützen (z.B. Gewässerschutz, Landschaftsschutz: Funktionelles Umweltrecht).
Zu diesen Normen des materiellen Umweltrechts zählen z.B. Inventare, Grenzwerte, Modelle oder Systeme von Indikatorgrößen. Zudem sind "alpengerechte" Interessenabwägungen anzustreben, was z.B. heißen kann, daß der Ausbau einer bestehenden Anlage weniger Konflikte mit sich bringt als ein Neubau an einem anderen Ort.

Zeithorizonte

Bei UVPs von Anlagen und Projekten in alpinen Räumen ist die Bestimmung der verschiedenen Zeithorizonte im Hinblick auf eine Belastungsprognose besonders bedeutsam. Ein ursprünglicher oder zumindest naturnaher Zustand eines Umweltbereichs (z.B. Wasser, Boden, Luft) ist ein Zustand mit einer geringen Vorbelastung. Im Alpenraum kann hierfür in vielen Fällen der vorindustrielle Zustand um 1900 angenommen werden, weil bis dahin eine relativ lang andauernde, mehr oder weniger stabile Phase der bäuerlichen und handwerklichen Nutzung bestand (Figur 1). Bei der Erstellung eines UVBs ist es stets notwendig, den aktuellen Zustand mit dem Zustand der Umwelt zu vergleichen, der nach der Verwirklichung des Projektes (Bau, Betrieb und Stillegung bzw. Rückbau sowie dem Störfall) voraussichtlich eintreten wird. Der vorindustrielle, naturnahe Zustand kann dazu dienen, die Vorbelastung der Umwelt vor dem Eingriff durch das geplante Projekt abzuschätzen.

Untersuchungs-Perimeter

Die Bestimmung eines Untersuchungs-Perimeters (Systemgrenzen, Raumabgrenzung) ist ein wichtiges Problem bei Umweltverträglichkeitsuntersuchungen (UVUs) in alpinen Räumen.
Erfahrungen mit Projekten im Bereich von Anlagen für die Speicherung von Wasserkräften (Hoehn,Kiefer 1992) zeigten die Schwäche von zu klein bemessenen Perimetern, d.h. eine Unterschätzung der Wirkungen in hydrologischen Einzugsgebieten. Solche Perimeter müssen flächenscharf und mit Kartendarstellungen definiert sein. So ist z.B. bei einem Wasserkraftwerk auch ein See mitzuberücksichtigen, der weit unterhalb einer Kraftwerksanlage liegt. Die Spülung des Stauraumes oder der Schwallbetrieb können nämlich diesen See stark beeinflussen, selbst wenn er nicht dem gleichen landschaftlichen Raum angehört. Auch die Einsehbarkeit einer Anlage oder von Bauaktivitäten in der Landschaft ist zu berücksichtigen. Grundsätzlich sollte der Untersuchungs-Perimeter bereits im Rahmen eines Vorprüfungsverfahrens bestimmt werden.

Schwellenwerte

Angesichts der Gesetzesmüdigkeit weiter Kreise sollte es genügen, geeignete Schwellenwerte für die Größe festzusetzen, oberhalb welcher Anlagen UVP -pflichtig werden. Schwellenwerte sind allerdings meist ausgerichtet auf die Verhältnisse im voralpinen Flach- und Hügelland und berücksichtigen die stärker gefährdete alpine Umwelt nur ungenügend.
Schwellenwerte im Alpenraum müssen entweder genügend tief liegen oder gebirgsspezifisch in Regionen festgesetzt werden.

Ist ein "schlanker" UVB im Alpenraum möglich ?

Der UVB beschreibt und bewertet die Auswirkungen eines Projektes auf die Umwelt. In den Ländern mit einer längeren UVP-Erfahrung (z.B. Schweiz, Deutschland) geht der Trend heute in Richtung "schlanker" UVB. Dies bedeutet, daß der UVB mit einem möglichst effektiven Zeit- und Mittelaufwand erstellt werden soll, gleichzeitig aber eine hohe Qualität erreichen muß. Dies kann nur erreicht werden, indem von Beginn an Bauherren, Techniker, Gutachter und Behörde zusammenarbeiten. Anhand der wichtigsten Schritte bei der Erstellung eines UVBs soll im Folgenden erläutert werden, welche Möglichkeiten der "Schlanke" UVB im Alpenraum aufweist.

Vorprüfungsverfahren

An der Fachtagung "schlanker UVB und seine Qualitätskontrolle" des Interkantonalen Technikums Rapperswil, Schweiz, 1995, kamen einige Referenten zum Schluß, daß der Zeitfaktor bei UVP-Verfahren speziell in den Alpen nicht vorrangig sein sollte. Eine frühzeitige und umfassende UVP führt zu einem Dilemma, da beizeiten häufig noch kein baureifes Projekt besteht. Für einen "Schlanken" UVB im Alpenraum sind deshalb einfache Vorprüfungsverfahren notwendig (in Österreich: Umweltverträglichkeitserklärungs-Konzepte). In einem generell gehaltenen Suchverfahren ("Screening") sollen alle potentiell betroffenen Schutzgüter und Umweltbelange aufgelistet und auf ihre Bedeutung im Zusammenhang mit der geplanten Anlage hin geprüft werden. Es handelt sich dabei um ein Sammeln von Daten und Alternativen. An das Screening-Verfahren schließt sich ein Verfahren zur Festlegung und näheren Eingrenzung des Untersuchungsrahmens an ("scoping"). Das Scoping-Verfahren verfeinert die für die Erstellung des eigentlichen UVBs notwendigen Erhebungen (Neuenschwander 1989) und legt damit auch die Grundlagen für ein Pflichtenheft. Solche Verfahren erlauben frühzeitig eine fachlich unterstützte Berücksichtigung ökologischer Fragen im Planungsprozeß einer Anlage. Wo Plangenehmigungsverfahren (z.B. Baubewilligungen, Konzessionen) mit integrierter UVP zeitlich limitiert sind (z.B. in Südtirol und Deutschland; Poppe, Kleinschmidt 1995), ist ein gut vorbereitetes Scoping von entscheidender Bedeutung. In der Schweiz anderseits fehlen derzeit solche Fristen, was in der Folge zu Verzögerungen bei strittigen Vorhaben geführt hatte. Für die Hauptuntersuchungen zur UVP steht zur Zeit die Einführung von Zeitlimiten zur Diskussion. Dies dürfte jedoch eine Verlängerung der Vorverfahren zur Folge haben, nämlich so lange, bis die wichtigsten Konflikte ausgemerzt sind. In einer frühen Projektphase kann aber auf wesentliche umweltwirksame Fragen eingegangen werden. Damit sind Aussagen über grundlegende Aspekte der Umweltverträglichkeit bereits zu einem Zeitpunkt möglich, zu dem sich der finanzielle Aufwand für die Planung und Projektierung noch in Grenzen hält. Mit transparenter und bürgerfreundlicher Vorgehensweise kann die Akzeptanz der Bevölkerung für ein Projekt erlangt werden. Eine politische Opposition, insbesondere einspruchsberechtigte Umwelt- und Naturschutz-Organisationen (Schweiz) oder Bürgerinitiativen (z.B. Österreich) einerseits und Fach- und Wirtschaftsorganisationen anderseits, kann die Umweltverträglichkeit einer projektierten Anlage rechtlich in Frage stellen. Über ihr Beschwerderecht erkämpfen sich diese Organisationen Möglichkeiten zur Mitwirkung im UVP-Verfahren, wo sie sich äußern und Anträge stellen (Rausch 1994).

Relevanz-Matrix

Die Relevanzmatrix ist die übliche Vorgangsweise zur inhaltlichen Detaillierung und Erfassung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umweltmedien. Bereits im Screening- und Scopingprozeß werden die unterschiedlichen Auswirkungen des Projektes in einer Matrixform angedeutet. Eine Relevanzmatrix mit Prüfliste und Prüfraster zeigt die Vernetzung von Wirkungen und Rückwirkungen sowohl innerhalb als auch zwischen raumwirksamen Umwelt- und Nutzungsbelangen auf. Sie muß zudem alpenspezifische Sachverhalte berücksichtigen:

  1. Sensible Ökosysteme mit geringer Belastbarkeit;
  2. Lange Entwicklungszeiträume für die Natur;
  3. Steilheit geologisch-hydrologischer Gradienten als besonderes Gefährdungspotential;
  4. Wichtige Lebensräume für bedrohte Tier- und Pflanzenarten (Ruffini 1995).


Gerade im Alpenraum sind jene raumwirksamen Maßnahmen eindeutiger als bisher zu definieren, mit welchen Umweltqualitätsziele und -standards erreicht werden können, z.B.:

  1. Bestmögliche Projektvarianten/Standorte;
  2. Bestmöglicher Schutz der Umwelt;
  3. Bestmögliche Wiederherstellung beeinträchtigter Naturräume/-objekte;
  4. Ersatz beeinträchtigter Naturräume/ -objekte.

Vereinfachte zweistufige Wirkungsanalyse

In der vereinfachten zweistufigen Wirkungsanalyse (Schmid 1987, Hoehn, Kiefer 1992) werden Umweltbelastungen durch Einwirkungen einzelner Anlageteile auf der Ebene der Umwelt- und der Nutzungsbelange prognostiziert. Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen "Bewertung" und "Beurteilung" von Projekteinwirkungen. Mit dieser Unterscheidung wollen wir die naturwissenschaftlich analysierende Betrachtungsweise von der normativ ethischen und juristischen Betrachtungsweise trennen. Unter dem Begriff "Bewertung" von Projekteinwirkungen verstehen wir das Beschreiben und Interpretieren von Wertänderungen naturwissenschaftlich faßbarer Zustandsgrößen. Unter dem Begriff "Beurteilung" von Projekteinwirkungen auf die Umwelt verstehen wir die Zuordnung einer Wertänderung zu einer Konfliktskala. Beschreibung und Interpretation von Wertänderungen sind strikt von ihrer Zuordnung zu einer Konfliktskala zu trennen.
Der UVB muß als Grundlage für die UVP aufzeigen, welche Auswirkungen ein Projekt auf die Umwelt hat. Er muß daher von entsprechend ausgebildeten Naturwissenschaftern oder Ingenieuren verfaßt werden, welche die notwendigen Kenntnisse im Umweltbereich und in der UVP-Gesetzgebung haben, aber auch im Gespräch mit den Projektingenieuren stehen. Aufgabe des UVBs ist es, mit den gegebenen naturwissenschaftlichen Grundlagen Antworten auf die Rechtsfragen zu ermöglichen, denen sich die Prüfbehörde zu stellen hat.
Fachlich wird ein UVB um so schlanker, je besser Einwirkungen oder Konflikte von Projektteilen auf die Umwelt mit naturwissenschaftlichen Indikatorgrößen beschrieben und Indikatoren zur Beurteilung von Konflikten zu Leitindikatoren aggregiert werden. Gerade in den Alpen fehlen oft verläßliche Indikatoren, weil Gebiete zu wenig gut erforscht sind. In diesen Gebieten sind die Detailkenntnisse über naturräumliche Gegebenheiten und natürliche Prozesse spärlicher vorhanden als im voralpinen Flach- und Hügelland. Es kann bedeutend weniger auf bestehende offene Literatur oder Gutachten zurückgegriffen werden, und ein Vergleich mit ähnlich gelagerten Arbeiten oder mit gleichen Arbeiten in anderen Gebieten der Alpen ist schwierig. Deshalb sind wir im Rahmen der UVB-Hauptuntersuchungen auf Feldabklärungen zur detaillierten naturwissenschaftlich-technischen Erkundung des Ausgangszustands und des Ist-Zustands im Hinblick auf die Wirkungsanalyse angewiesen. Als Folge davon wird die Beschreibung des Ist-Zustands bei UVBs in den Alpen noch einen größeren Raum einnehmen müssen als bei Abklärungen im gut erschlossenen Flachland.

Qualitätskontrolle von UVUs und UVBs/UVEs im Alpenraum

Angesichts der ökologischen Empfindlichkeit des Alpenraums müßte eigentlich der Qualitätsstandard von UVBs höher liegen als jener von UVBs in voralpinen Flach- und Hügelländern. Ein planungsbegleitendes strukturiertes Projektmanagement koordiniert frühzeitig und laufend eine konsultative Zusammenarbeit zwischen Bauherrschaft, ausgewiesenen Umweltfachleuten, Angehörigen von Hochschulen bzw. technischen Fachhochschulen und amtssachverständigen Fachstellen. Es ist ein Kompromiß zwischen einem eher behördenorientierten Modell (Beurteilung und Entscheidung durch die Behörde) und einem eher gutachterlich orientierten Modell (unabhängige Gutachten führen die UVP selbständig durch). Der Prozeß zur erfolgreichen ökologischen Optimierung von Anlageteilen kann nur schrittweise und in Zusammenarbeit zwischen dem Gesuchsteller und seinen Planungsingenieuren einerseits und Umweltfachleuten und der Behörde anderseits erbracht werden (Stalder 1995). Am Ende dieses Optimierungsprozesses (planungsbegleitende "Prozeß-UVP") sollen Anlageteile am bestmöglichen Standort den bestmöglichen Schutz der Umwelt gewährleisten. Ein gutes Projekt ergibt fast automatisch einen "schlanken" UVB, und der UVB benötigt meist auch weniger Zeit für seine Beurteilung durch die Fachstelle. Das Tauziehen zwischen Gesuchsteller und Behörde lenkt die Projektplanung in die Richtung eines gesamtheitlich optimierten Projekts. Als Nachteil einer Prozeß-UVP ist zu werten, daß gewisse umweltrelevante Fragestellungen möglicherweise erst in einem fortgeschrittenen Planungsstadium berücksichtigt werden. Dann sind gewisse Entscheidungen bereits getroffen und Charakteristika des Projekts zementiert.
Zudem wird in einer späten Phase die Grundsatzfrage nicht mehr gestellt, ob ein bestimmtes Projekt überhaupt realisiert werden soll.

Ausblick

Der Druck auf die Alpen, als ein zu erschließender Erholungs- und Lebensraum wird auch in ökonomisch unsicheren Zeiten noch zunehmen. Deshalb ist es wichtig, daß gerade die Natur- und Ingenieurwissenschaften Wege zur nachhaltigen Abwägung von Ökonomie und Ökologie aufzeigen

Literatur

Hoehn E., Kiefer B. (1992): "Erneuerung und Ausbau der Kraftwerke im oberen Puschlav". Umweltverträglichkeitsbericht des Konzessionsprojekts 1991, im Auftrag der Kraftwerke Brusio AG, Band 1: Methodik, Unveröff. Ber.
Neuenschwander M. (1989): "Naturschutzrecht in der UVP". ORL-Ber. 70, vdf-ETH Zürich, 95 pp.
Poppe B., Kleinschmidt V. (1995): "Schlanke UVP im europäischen Vergleich". In: Schiegg H., (ed.), Fachtagung "schlanker UVB und seine Qualitätskontrolle", Interkantonales Technikum Rapperswil, Schweiz, November 1995.
Rausch H. (1994): "Kommentar zum Umweltschutzgesetz". Schulthess Polygraphischer Verlag, Zürich.
Ruffini F. (1995): "Ökologische Planung, Beiträge zur Entwicklung von Instrumenten der Umweltvorsorge". Academia 4/ 1995, 7-12.
Schmid W.A. (1987): "Zur Methodik der UVP". In: Brodbeck et al. (eds.), "Die Umweltverträglichkeitsprüfung UVP", Publ. SNG 1, Verlag Paul Haupt Bern, 51-78. Stalder A. (1995): "Die Sicht des Juristen". In: Schiegg H.O. (ed.), Fachtagung "schlanker UVB und seine Qualitätskontrolle", Interkantonales Technikum Rapperswil, Schweiz.
Tappeiner U. (1994): "Die UVP in den Alpen", Ergebnisse der Fachtagung vom 24. und 25. Oktober 1994 an der Europäischen Akademie. Fachtagung "Alpen-UVP", Unveröff. Beitr., Bozen.


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