Neue Fachbereichsleitung für "Minderheiten und reg. Autonomien"
von Prof. Sergio Ortino
Die Fachbereichsleiter gehören zu den wichtigsten Akteuren der Europäischen Akademie Bozen. Ihre wissenschaftliche Qualifikation und Reputation, ihr Engagement und ihre Managementfähigkeit sind ausschlaggebende Erfolgsfaktoren für das Gedeihen der Akademie. Aus diesem Grund muß der Berufung der Fachbereichsleiter größte Aufmerksamkeit geschenkt werden. Bei der Wahl des Fachbereichleiters hat die Akademie deshalb auf ein neues Auswahlverfahren zurückgegriffen, das weitgehend dem Berufungsverfahren von Universitätsprofessoren entspricht. Aufgrund dieses - erstmals für den Fachbereich "Minderheiten und regionale Autonomien" angewandten - Verfahrens wurden zwei namhafte Wissenschaftler zu neuen Leitern ausgewählt.
Nach dem neuen Modus für die Berufung eines Fachbereichsleiters ernennen der Wissenschaftliche Beirat und der Verwaltungsrat der Akademie eine eigene Auswahlkommission bestehend aus Mitgliedern des jeweiligen Fachbeirates, dem Präsidenten der Akademie und einem wissenschaftlichen Mitarbeiter des betreffenden Fachbereiches. Aufgabe dieser Kommission ist es, die Ausschreibungstexte zu verfassen, die dann in verschiedenen deutsch-und italienischsprachigen Fachzeitschriften veröffentlicht und an Universitäten in Österreich, Deutschland und Italien verschickt werden. Eine wichtige Neuerung bei den Ausschreibungen ist die Versendung via INTERNET. Wie in den Ausschreibungen festgehalten, sollten die Kandidaten für die Stelle eines Fachbereichsleiters
- habilitiert sein oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen vorweisen,
- interdisziplinäre Forschungsarbeit betreiben,
- bereit sein, sich vor Ort zu engagieren
- und die nötige Sprachkompetenz in der italienischen bzw. deutschen Sprache besitzen.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist holt die Auswahlkommission externe schriftliche Gutachten über jene Bewerber ein, die in die engere Wahl kommen. Diese Bewerber werden anschließend in der Regel zu einem Vortrag an die Akademie geladen. Dieses Auswahlverfahren wurde soeben mit Erfolg bei der Berufung des Leiters für den Fachbereich II "Minderheiten und regionale Autonomien" angewandt. Der Fachbereich II wurde bisher ad interim vom wissenschaftlichen Leiter des Bereichs "Sprache und Recht", Prof. Reiner Arntz, geführt. Hauptaufgaben dieses Fachbereiches sind die wissenschaftliche Begleitung und Dokumentation der Südtiroler Autonomie, die Erfassung, Analyse und der Vergleich verschiedener Autonomieregelungen im europäischen Raum sowie die Behandlung von Grundfragen bezüglich Existenz und Bestand von ethnischen Minderheiten. Der Schwerpunkt der Forschungsarbeiten gilt der rechtlichen Aufarbeitung dieser Probleme.
Unter den Bewerbern schienen zwei Professoren für die Position des Fachbereichsleiters besonders interessant.
Bei den beiden Kandidaten handelte es sich um Univ. Prof. Sergio Ortino von der Universität Florenz und um einen namhaften Professor aus Österreich. Beide Bewerber verfügen über die nötigen Voraussetzungen (Rechtsstudium, Sprachkompetenz usw.), beide können auf eine beachtliche akademische Laufbahn zurückblicken und mit einer Reihe von Publikationen aufwarten, die die erwünschte Fachkompetenz für die Leitung des Fachbereichs II nachweisen. Prof. Ortino ist Verfassungsrechtler sowie Föderalismus- und Wirtschaftsexperte, der zweite Bewerber ein angesehener Völkerrechtler und Politologe. Angesichts zweier so hochqualifizierter Kandidaten schlug die Auswahlkommission vor, beiden Professoren die Leitung des Fachbereiches anzutragen; der Verwaltungsrat der Akademie hat dem zugestimmt.
Mehrere Gründe haben die Akademie dazu veranlaßt, zwei Fachbereichsleiter für die gemeinsame Leitung des Fachbereichs II zu bestellen. Zum einen läßt es der kulturspezifische Hintergrund Südtirols naheliegend erscheinen, einen Juristen aus dem deutschen Sprachraum und einen aus dem italienischen zur gemeinschaftlichen Fachbereichsleitung zu verpflichten. Hinzu kommt, daß Prof. Ortino von seiner akademischen Laufbahn her sich eher auf die Bereiche Verfassungsrecht und Regionalismus, der österreichische Professor hingegen eher auf den Bereich Völkerrecht und Minderheiten konzentrieren kann. Auf diese Weise wäre die Interdisziplinarität auch in personeller Hinsicht gewährleistet.
Prof. Ortino hat seine Arbeit in der Akademie mit Anfang Juni 1996 aufgenommen; mit dem Professor aus Österreich werden derzeit die Vertragsverhandlungen geführt.
Über den Ausgang dieser Verhandlungen werden wir Sie im nächsten Mitteilungsblatt informieren.
Univ. Prof. Sergio Ortino hat sein Rechtsstudium 1965 an der Universität von Florenz mit magna cum laude abgeschlossen. Schon während der Studienzeit besuchte er jeweils ein Semester lang die Universitäten Heidelberg, Berlin und München. In seiner Abschlußarbeit ('tesi di laurea') behandelte er das Thema "Das deutsche Bundesverfassungsgericht".
Nach seinem Studienabschluß arbeitete er als Universitätsassistent für vergleichendes Verfassungsrecht an der Universität Florenz und betrieb auch weiterhin Forschungsarbeiten auf diesem Gebiet. 1969 erhielt er ein Stipendium im Rahmen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes und verbrachte ein Wintersemester an der Universität Bonn.
Von 1970 bis 1980 arbeitete er als ordentlicher Assistent im Fachbereich "Öffentliches Recht" an der Universität Florenz. Von 1973 bis 1975 war er gleichzeitig Assistenzprofessor für Verfassungsrecht und vergleichendes Recht an der Universität Pisa. Nacheinander arbeitete er im "Industrial Studies and Development Center, Riyadh, Saudi Arabia", an der Universität Tegucigalpa, Honduras, für das englische Transportministerium in London und schließlich 1980 als ordentlicher Professor für Verfassungsrecht und vergleichendes Recht an der Universität Messina. Im selben Jahr noch erhielt er ein Stipendium für die Columbia University in New York und arbeitete anschließend unter anderem an den Universitäten Freiburg und Bologna sowie an der Georgetown University, Washington D.C. Von 1989 bis 1992 war er Professor für Verfassungsrecht an der Universität Bologna. 1992 wechselte er an die Wirtschaftsuniversität Florenz über. Zu seinen letzten Fachpublikationen gehören unter anderem:
- Ordinamenti costituzionali federativi, Cedeur, Firenze 1990
- Introduzione al diritto costituzionale federativo, Giappichelli Editore, Torino 1993
- Per un federalismo funzionale, Giappichelli Editore, Torino 1994
- Diritto costituzionale comparato, il Mulino, Bologna 1994
- Globalizzazione e federalismo funzionale tra descrizione e prescrizione, in: Bollettino di informazioni costituzionali e parlamentari, Camera dei Deputati, 1995