Institut für Föderalismus- und Regionalismusforschung
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Über uns
Das Institut für Föderalismus- und Regionalismusforschungen untersucht anhand von wissenschaftlichen Studien und angewandter Forschung Rechtsfragen zu föderalen, regionalen und sub-nationalen Regierungstendenzen innerhalb wie außerhalb Europas. In rechtsvergleichenden Studien werden methodisch Mehrebenensysteme der Europäischen Governance analysiert.
Die allgemeine Tendenz zur Dezentralisierung spielt eine entscheidende Rolle in der europäischen Integration, da durch diese das Gleichgewicht zwischen der stark entwickelten Ebene und der innerstaatlichen Ebene hergestellt werden kann.
Jüngste Veränderungen im Bereich der vertikalen Kompetenzverteilung zeigen, wie weltweit hierarchische Rechtsstrukturen an Bedeutung verlieren und netzwerkartiges Zusammenwirken zunimmt. Ein Beispiel für diese Veränderungen innerhalb der vertikalen Kompetenzen stellt die Verfassung der Republik Südafrika dar: statt „Regierungsebenen" sind es Kompetenz-„Sphären". Diese sphären-artige Struktur der vertikalen Kompetenzverteilung steht im Mittelpunkt der Forschung des Instituts.
Das Institut beabsichtigt ein transnationaler Bezugspunkt für Föderalismus und Regionalismus zu werden, indem es Forschungsprojekte durchführt und rechtswissenschaftliche Studien, Kurse, Konferenzen und Expertise für eine wissenschaftliche und politische Debatte über Föderalismus und Regionalismus zur Verfügung stellt.
Geografisch liegt das Institut in der Mitte zwischen den „ausgereiften" föderalen Systemen von Deutschland, Österreich sowie der Schweiz, und des sich im Föderalisierungsprozess befindenden Italien. Das Institut bietet sich als ideale Schnittstelle an zwischen den unterschiedlichsten Forschungsansätzen für Regionalismus und Föderalismus und legt sehr viel Wert auf grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Ausübung von Außenbeziehungen durch Gliedstaaten.
Von besonderem Interesse sind die Regeln, Verfahren und Praktiken der Kompetenzausübung auf gemeinschaftsrechtlicher Ebene. Denn seit kurzem hat besonders im europäischen Verfassungsraum der Blick auf Regionalismus und Regionalisierung an Bedeutung gewonnen, da nunmehr diese Entwicklungen nicht länger staatsinterne Vorgänge bleiben. Bedingt durch diese Prozesse sind heute nicht mehr nur die Staaten und die Gemeinschaftsinstitutionen die anerkannten "Mitspieler in der European Governance", sondern gleichberechtigt auch die Regionen und Gemeinden, die Zivilgesellschaft sowie der einzelne Bürger. Solche Entwicklungen beobachtet und studiert man in idealer Weise am Institut, da dieses sich in einem Gebiet mit bewährter, weit reichender und asymmetrischer Autonomie befindet und dadurch einen privilegierten Ausgangspunkt für die Forschung darstellt.
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