VIDEOÜBERWACHUNG

Datenschutzaufklärung gemäß Art. 13 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU) 2016/679 und der Verfügung der Datenschutzbehörde bezüglich Videoüberwachung – 8. April 2010

Mit vorliegendem Informationsschreiben wird Ihnen (im Folgenden „betroffene Person“ genannt) Eurac Research, in seiner Funktion als Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, im Sinne der Europäischen Datenschutzgrundverordnung Nr. 2016/679 (DSGVO) sowie der nationalen Gesetzgebung Informationen zu den Modalitäten und Zwecken der Verarbeitung von personenbezogenen Daten bzw. Videobildern, die mittels Videoüberwachungssystemen erhoben werden, geben. Die Videoüberwachungssysteme wurden in den Sitzen von Eurac Research zwecks Wahrung, Schutz und Sicherheit der Personen und/oder Gegenstände installiert. Sie werden gebeten gegenständliche Datenschutzaufklärung aufmerksam zu lesen.

In den videoüberwachten Zonen werden deutlich sichtbare Hinweisschilder angebracht, die auf die verfolgten Zwecke hinweisen (vereinfachte Information). Diese Hinweisschilder sind vor dem Aktionsradius der Videokameras positioniert oder jedenfalls in unmittelbarer Nähe. Gegenständliche Datenschutzaufklärung integriert inhaltlich die vereinfachte Information.

  1. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Die vom Verantwortlichen für die Datenverarbeitung erhobenen oder zu erhebenden personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Wahrung, des Schutzes und der Sicherheit von Personen und/oder Gegenständen und insbesondere für den Schutz der Vermögensgegenstände von Eurac Research sowie des Personals verarbeitet. Die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung stellt das berechtigte Interesse des Verantwortlichen für die Datenverarbeitung dar. Die Aufnahmen werden vom Verantwortlichen für die Datenverarbeitung erhoben, um dessen berechtigtes Interesse zu verfolgen mittels Aufnahme von Beweismitteln für den Schutz von Personen und Gegenständen und auch im Hinblick auf mögliche Angriffe, Diebstahl, Raub, Beschädigungen, Vandalenakte, oder zwecks Prävention gegen Brand oder Arbeitssicherheit. Die erhobenen und verarbeiteten Daten sind multimediale Dateien bzw. Videodateien aus den Aufzeichnungen der Videokameras.
  2. Aufbewahrungszeitraum Die mittels Videoüberwachungssystemen aufgenommenen Videobilder werden für maximal 7 Tage ab Erhebung aufbewahrt. Ist dieser Zeitraum verstrichen, werden die Daten gelöscht (Verfügung der Datenschutzbehörde bezüglich Videoüberwachung – 8. April 2010 sowie alle nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen). Dies gilt unbeschadet der Möglichkeit die Videobilder über diesen Zeitraum hinaus für Bedürfnisse in Bezug auf Festtage oder Schließungen und im Falle von Ermittlungsanfragen der Justizbehörde oder der Polizei oder im Falle von spezifischen technischen Notwendigkeiten aufzubewahren.
  3. Obligatorische oder freiwillige Mitteilung der Daten und mögliche Folgen der Nichtbereitstellung Die Mitteilung der personenbezogenen Daten ist für die Verfolgung der oben genannten Zwecke notwendig und erfolgt auf freiwilliger Basis; eine eventuelle Verweigerung bringt jedoch die Unmöglichkeit des Betretens der videoüberwachten Zone von Seiten der betroffenen Person mit sich.
  4. Empfänger der personenbezogenen Daten Für die Verfolgung der genannten Zwecke werden die personenbezogenen Daten ausschließlich von Personen verarbeitet, die dazu ermächtigt und angemessen ausgebildet wurden (Mitarbeiter/in von Eurac Research mit Ermächtigung), verarbeitet werden. Außerdem können die personenbezogenen Daten auf Anfrage von der Justizbehörde und/oder der Behörde für die öffentliche Sicherheit verarbeitet werden. Die komplette Einsichtnahme in die Videobilder live und aufgenommen ist ausschließlich den von Eurac Research ausdrücklich ermächtigten Personen gestattet. Die Videobilder könnten auch von Firmen eingesehen werden, die in der Eigenschaft als Auftragsverarbeiter im Auftrag von Eurac Research Daten verarbeiten und einen entsprechenden Vertrag unterschrieben haben, der sämtliche an dieselbe übertragenen Verarbeitungstätigkeiten sowie Verpflichtungen im Bereich Datenschutz vorsieht. Die Daten werden in keinem Fall verbreitet. Die aktualisierte Liste sämtlicher Empfänger der Daten kann unter privacy@eurac.edu angefragt werden.
  5. Übermittlung der Daten an Drittländer Die personenbezogenen Daten werden nicht an Drittländer oder an internationale Organisationen übermittelt.
  6. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung Es findet keine Entscheidungsfindung statt, die allein auf die automatisierte Verarbeitung der personenbezogenen Daten basiert, die der betroffenen Person gegenüber, rechtliche Wirkung entfaltet oder in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.
  7. Verantwortlicher der Datenverarbeitung, Auftragsverarbeiter und Data Protection Officer (DPO) Verantwortlicher der Datenverarbeitung ist Eurac Research, mit Sitz in 39100 Bozen, Drususallee 1, in der Person des Präsidenten und gesetzlichen Vertreters pro tempore. Auftragsverarbeiter: bitte kontaktieren Sie privacy@eurac.edu. Der DPO kann unter folgender E-Mail-Adresse kontaktiert werden: privacy@eurac.edu
  8. Rechte der betroffenen Person Die betroffene Person hat das Recht auf Zugang zu den personenbezogenen Daten, auf Berichtigung oder Löschung derselben Daten, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Widerspruchsrecht, das Recht auf Datenübertragung, auf Beschwerde u.a. bei der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde, sofern eine Verletzung in der Verarbeitung der personenbezogenen Daten vermutet wird, sowie sämtliche andere von den geltenden Gesetzesbestimmungen anerkannten Rechte (Artt. 15 ff. DSGVO). Ist für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten eine Zustimmung erteilt worden, so besteht das Recht, diese Zustimmung zu widerrufen. Die Ausübung der genannten Rechte kann mittels Kontaktaufnahme unter E-Mail privacy@eurac.edu erfolgen.