Über unsTransparente Verwaltung

Transparente Verwaltung

Der Grundpfeiler von Eurac Research ist eine transparente Organisationsstruktur. Entscheidungen und Prozesse werden offen dargelegt.

Organisation

Personal

Abhängige Körperschaften

  • Enti pubblici vigilati/ Beaufsichtigte öffentliche Körperschaften Art. 22, commi 1, lett. a), e 2 e 3, del D.lgs. 33/2013 Non presenti per Eurac Research.

  • Società partecipate/ Beteiligte Gesellschaften Art. 22, commi 1, lett. b), e 2 e 3, del D.lgs. 33/2013

  • Enti di diritto privato controllati/ Abhängige privatrechtliche Körperschaften Art. 22, commi 1, lett. c), e 2 e 3, del D.lgs. 33/2013 Non presenti per Eurac Research.

  • Rappresentazione grafica/ Grafische Darstellung Rappresentazione grafica che evidenzia i rapporti tra Eurac Research e gli enti di cui all’art. 22, comma 1, lett.d) del D.lgs. 33/2013.

Ausschreibungen und Verträge

Zuschläge und Vergaben gemäß Artikel 37 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013

Portal der Autonomen Provinz Bozen

Maßnahmen betreffend die Planung von Arbeiten, Bauwerken, Dienstleistungen und Lieferungen

Programm der Einkäufe

Bekanntmachung bezüglich PNRR

Ausschreibungen

Verpflichtungen zur Transparenz der Zuschläge und Vergaben gemäß Gesetz 190/2012 Art. 1 Absatz 32

BeraterInnen: Auftragserteilungen

Immobilien und Vermögensverwaltung

  • Patrimonio immobiliare

  • Canoni di locazione o affitto 2020 | Anni precedenti: 2019 | 2018 | 2017 | 2016

Whistleblowing

Whistleblowing-Politik

Unter Whistleblowing versteht man die Meldung von Handlungen und Unterlassungen, die vom Gesetz her verboten sind und von denen die meldende Person im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses Kenntnis erlangt hat (z.B. Verstöße buchhalterischer, verwaltungs-, zivil- oder strafrechtlicher Natur, Korruption usw.), sofern sie das Personal und/oder den Tätigkeitsbereich von Eurac Research betreffen.

Die Meldung muss im öffentlichen Interesse erfolgen und notwendigerweise die Gewährleistung der Integrität von Eurac Research zum Ziel haben und nicht die Erfüllung von persönlichen Ansprüchen der Hinweisgebenden.

Als Whistleblower (Hinweisgebende) werden die natürlichen Personen bezeichnet, die im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit erlangte Informationen bezüglich Rechtsverstöße melden oder offenlegen. Das können sein:

  • Mitarbeiter von Eurac Research: Arbeitnehmer unabhängig vom Vertrag, Freiberufler, die für Eurac Research tätig sind, ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis noch nicht begonnen hat bzw. die sich noch in vorvertraglichen Verhandlungen befinden, bezahlte/unbezahlte Praktikanten;
  • Mitglieder der Verwaltungsorgane (auch nicht geschäftsführende Mitglieder) und Personen in Führungspositionen;
  • Freiwillige;
  • Personal von Lieferanten, Auftragnehmern, Unterauftragnehmer oder sonstige Dienstleister.

Im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen hat Eurac Research ein Verfahren zur Entgegennahme und Bearbeitung von Whistleblowing-Meldungen eingeführt.

Um auf den elektronischen Kanal für Whistleblowing-Meldungen zuzugreifen, klicken Sie auf https://eurac.whistleblowing.it/.

Um die Meldungen über Verstöße im Rahmen der Whistleblowing-Regelung zu vereinfachen und den Schutz der Hinweisgebenden zu gewährleisten wird das gesamte Meldeverfahren inklusive der dort angegebenen Informationen/Dokumente automatisch über die Meldeplattform verschlüsselt.

Sämtliche Informationen bezüglich Whistleblowing-Politik von Eurac Research insbesondere zu den meldepflichtigen Verstößen, zur beauftragten Person für Transparenz und Korruptionsvorbeugung (welche auch die Meldung entgegennimmt), zu den Meldekanäle, den Schutzmaßnahmen für den Whistleblower und den Schutz der Identität des Whistleblowers finden Sie im nachfolgenden Link FAQ Whistleblowing.

FAQ Whistleblowing

Datenschutzinformationsschreiben Whistleblowing


These documents are also available in english:

FAQ whistleblowing

Privacy statement whistleblowing