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Nachhaltigkeit: Fata Morgana oder Mutter einer neuen Gesellschaftswirklichkeit?

Gabriel Toggenburg

NACHHALTIGKEIT: WORUM GEHT ES EIGENTLICH?

Texte über Nachhaltigkeit zwingen stets den vor mehr als dreihundert Jahren verstorbenen Freiberger Hans Carl von Carlowitz (1645–1714) in die erste Zeile.1 Er habe die Nachhaltigkeitsidee geboren, indem er die Philosophie vertrat, dass man in einem Wald nur so viel abholzen dürfe, wie dieser mittelfristig auf natürliche Weise regenerieren kann. Sieht man von dem blinden Eurozentrismus dieser Geschichtskonstruktion ab, so zeigt sie doch, worum es geht: heute die natürlichen Ressourcen so zu nutzen, dass sie morgen für künftige Generationen noch verfügbar sind. Mit den Worten des Brundtland Berichts aus dem Jahre 1987 kann man sagen, dass eine Entwicklung dann nachhaltig ist, wenn sie den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil frei zu wählen.2

Beim Thema Nachhaltigkeit geht es somit um die Enkelfitheit unserer gegenwärtigen Entscheidungen als Gesellschaft, aber auch als individuelle Personen. Somit ist Nachhaltigkeit ein sehr plastisches Anliegen, das in seiner Dringlichkeit leicht zu erfassen ist. Was aber scheinbar einfach ist, wird schnell Opfer großer Komplexität, da es auf fast jeden Kontext übertragen werden kann und dort wiederum eine Neudefinition erfährt. So wurde Nachhaltigkeit zum Allheilmittel, Modebegriff und Sonntagsredenfüller. Vielleicht gar zur leeren Schablone? Jedenfalls gibt es eine Unzahl an Nachhaltigkeitsdefinitionen und ebenso viele Subdebatten zum Thema Nachhaltigkeit.

Einen Komplexitätsschub erfuhr das Konzept der Nachhaltigkeit insbesondere dadurch, dass sie sich bald aus dem engen ökologischen Kontext herausentwickelt hat. Grundgedanke war hierbei, dass Nachhaltigkeit nur möglich ist, wenn ökologische, ökonomische und soziale Aspekte berücksichtigt werden. Bereits die „Agenda 21“ Anfang der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts rückte das Soziale und die Wirtschaft in den Vordergrund.3 Es steht somit gänzlich außer Zweifel, dass Nachhaltigkeit sehr weit über den bloßen Umwelt- oder Klimaschutz hinausgeht.

Vor diesem Hintergrund erstaunt es wenig, dass das Nachhaltigkeitsdenken bald vor großen Fragen stand. Was ist, wenn Ziele miteinander konfligieren? Sind alle drei Säulen4 – Wirtschaft, Ökologie und Soziales – gleich zu bewerten? Sind sie gleich zu messen? In der Definitionsentwicklung von Nachhaltigkeit kam es bald zu „gewichteten“ Nachhaltigkeitsmodellen. Die „starke Nachhaltigkeit“ stellt dabei die Ökologie über Ökonomie sowie Soziales, da sie die Grundlage für diese beiden bildet. Die „schwache Nachhaltigkeit“ glaubt hingegen, dass natürliche Ressourcen ersetzbar sind. Sie wird getragen von Wachstumsoptimisten, die auf Effizienz durch Technik, Wachstum und Markt setzen. Zwischen diesen Polen steht die „ausgewogene Nachhaltigkeit“.5

Nachhaltigkeit ist somit voller Widersprüchlichkeiten. Einerseits ist Nachhaltigkeit eine sehr einfache und damit hocheffiziente Leitidee, die auf viele bekannte moralische und praktische Maximen bauen kann. Um nur einige Volksweisheiten der Nachhaltigkeit zu erwähnen: „denke bereits heute an morgen“; „bewahre die Schöpfung“; „lebe von den Zinsen, nicht vom Kapital“; „blicke voraus, baue vor und sei gerecht“ etc. Andererseits aber beinhaltet ein breit verstandenes Nachhaltigkeitskonzept hochkomplexe Fragen, die mit Zielkonflikten und Abwägungsnotwendigkeiten verbunden sind. Diese Komplexitäten sind ganz praktischer Natur und in der internationalen wie nationalen Politik konkret zu beobachten. Eine politische Maßnahme zugunsten eines Nachhaltigkeitszieles, mag gleichzeitig zum Nachteil eines anderen Nachhaltigkeitsziel gereichen. Berücksichtigt man dann auch noch transnationale Effekte, so wird das Bild noch komplexer. Die so genannte „Tortilla-Krise“ ist ein Beispiel. Sie führte zu einer Konkurrenz von Tank (Herstellung von Biotreibstoff) und Teller (Herstellung von Nahrungsmitteln aus Mais). 2007/08 erlebten Biotreibstoffe in den USA einen Boom, sodass Mais vermehrt in der Erzeugung von Energie und weniger für Nahrungsmittel eingesetzt wurde. Dies spürte man bald im benachbarten Mexiko, wo der Mais, Grundnahrungsmittel der Mexikaner und Basis für Tortillas, knapp wurde. Der Kilopreis für Tortillas in Mexiko-Stadt verdoppelte sich, und die Leute gingen in Massen auf die Straße.6

Eine weitere Widersprüchlichkeit in der Nachhaltigkeitsdebatte zeigt sich in der Tatsache, dass die faktischen Bedrohungen wie Klimawandel oder Ressourcenknappheit mit apolitischen Methoden der wissenschaftlichen Evidenz kommuniziert werden, obwohl die Wahl der jeweiligen Lösungsansätze ein urpolitischer Moment ist, der letztlich auch einer ausreichenden Legitimierung bedarf um auch demokratiepolitisch „nachhaltig“ zu sein (sprich nicht nur kurzfristig von der Wählerschaft mitgetragen wird). Die zahlendominierte Nachhaltigkeitsdebatte der Grenzwerte und Diagramme kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine wissenschaftliche „Depolitisierung“ nicht an politischen Interessensabwägungen und harten Entscheidung der Politik vorbeikommt.

Trotz der Tatsache, dass es bei Nachhaltigkeit insbesondere um Natur geht und trotz aller naturwissenschaftlicher Faktenmessung, ist die Nachhaltigkeitsdebatte imminent politischer Natur. Bisher haben sich die Staaten auf internationaler Ebene Zeit „erhandelt“, indem die Erreichung von Nachhaltigkeitszielen in die Zukunft verschoben wurde. Doch je näher der Zahltag rückt, je mehr es „um die Wurscht geht“, desto sichtbarer werden die Verteilungskämpfe werden. Auch bei Nachhaltigkeit zeigt sich, dass der Teufel im Detail liegt. Freilich mag man auch hier eine Stärke der Nachhaltigkeitsidee sehen: Sie war konkret genug, um den Reformdruck plastisch zu kommunizieren, aber gleichzeitig so offen und vage, dass es der politischen Klasse möglich war in einen Lösungstunnel einzusteigen, ohne gleich zu Beginn von Verteilungskämpfen und erbosten Partikularinteressen verschreckt zu werden. Das heißt freilich auch: Die Flitterwochen der Nachhaltigkeitsdebatte sind vorüber, es geht nun an das Eingemachte. Es wird hierbei auch darum gehen, die Nachhaltigkeitsziele – von den vereinten Nationen als juristisch unverbindliche Ziele vorgegeben – in juristisch verbindliche Formen zu gießen, wie das auf EU-Ebene und nationaler Ebene bereits in einigen Bereichen passiert. Hilfreich dürfte in diesem Zusammenhang auch sein, sich vor Augen zu halten, dass einige der Nachhaltigkeitsziele Kernelemente wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte abbilden und damit hinter sich auch einige verbindliche Menschenrechtsverpflichtungen wissen dürfen.7

 

NACHHALTIGER PLANET: DIE ROLLE DER VEREINTEN NATIONEN

Die Vereinten Nationen bringen alle Staaten des Planeten zusammen, „um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen“.8 Nachhaltigkeit war am Ende des zweiten Weltkrieges nicht primäres Anliegen und so findet dieser Begriff keine Erwähnung im Statut der Vereinten Nationen. Dennoch spielten die Vereinten Nationen in der Nachhaltigkeitsdebatte und -politik von Anbeginn eine zentrale, treibende Rolle.

Die Konferenz von Stockholm des Jahres 1972 gilt als Beginn der internationalen Umweltpolitik. Zwischen der ersten Weltkonferenz über die menschliche Umwelt in Stockholm bis zur Formulierung der 17 globalen Nachhaltigkeitsziele liegen 43 Jahre voller Meilensteine.9

Erst 2015 einigte man sich auf der Weltklimakonferenz in Paris auf einen Vertrag zum Klimaschutz10 ebenso wie auf 17 Nachhaltigkeitsziele. Insbesondere die letztgenannten zeigen die Reichweite des Konzepts der Nachhaltigkeit. Die Ziele wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. „5Ps“ stehen über den 17 Zielen und 169 detaillierten Unterzielen der Agenda 2030: Mensch, Planet, Wohlstand, Frieden und Partnerschaft (People, Planet, Prosperity, Peace, Partnership).11 Das ist anspruchsvoll und wird auch so formuliert. Es geht um nicht weniger als die „Transformation unserer Welt“ durch eine vernetzte Betrachtung der unterschiedlichsten Phänomene von Armut, Umweltzerstörung, Ungleichheit, Gesundheit, bis zu Produktions- und Konsumweisen oder  Korruption. Anders als bei den alten Milleniumsentwicklungszielen des Jahres 200012 geht es den Vereinten Nationen mit  den neuen Entwicklungszielen des Jahres 2015 um den gesamten Planeten, insbesondere um die Lage in den Industrieländern, welche dem Planeten besonders viel Schaden zugefügt haben und weiterhin zufügen.13

Die Ziele sollen bis 2030 gemeinsam erreicht werden. Doch im Unterschied zu den auf Klimaschutz spezialisierten Instrumenten wie das vormalige Kyoto-Protokoll oder das erwähnte Pariser Abkommen, ist die UN-Agenda 2030 und die dort formulierten 17 Nachhaltigkeitsziele als solche nicht rechtlich verbindlich. Und, wie erwähnt, gehen die 17 Nachhaltigkeitsziele meilenweit über den Klimaschutz hinaus. Eine Reihe von Zielen betreffen die unmittelbaren Primärbedürfnisse des Menschen wie Beendigung von Armut (Ziel 1)14 und Hunger (Ziel 2)15, die Gewährleistung eines gesunden Lebens (Ziel 3)16 oder die Verfügbarkeit von Wasser und Sanitärversorgung (Ziel 6)17 sowie von Energie (Ziel 7)18. Eine zweite Gruppe von Zielen dient der Entwicklung gerechterer Gesellschaften was die Bildung (Ziel 4)19, die Gleichheit zwischen den Geschlechtern (Ziel 5)20, die Beschäftigung (Ziel 8)21 oder die Gleichheit zwischen den Ländern betrifft (Ziel 10)22. Auch die Herstellung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster (Ziel 12)23 mag man hier dazu zählen. Eine dritte Gruppe an Zielen schließlich widmet sich der Umwelt, ob des Klimawandels (Ziel 13)24, der Meere (Ziel 14)25 oder der Landökosysteme (Ziel 15)26. Eine horizontale Gruppe an Zielen mag man in jenen Zielen erkennen, die institutionellen Charakter haben und sich der Infrastruktur (Ziel 9)27, den Städten (Ziel 11)28, den Institutionen inklusive der Justiz (Ziel 16)29 und den notwendigen Partnerschaften (Ziel 17)30 widmen.

Tabelle 1: Die UN-Nachhaltigkeitsziele (die vier Cluster wurden vom Autor zum besseren Verständnis eingeführt)

Primärbedürfnisse Gerechtere Gesellschaften Umweltschutz
Armut (Ziel 1), Hunger (Ziel 2), Gewährleistung eines gesunden Lebens (Ziel 3), Verfügbarkeit von Wasser und Sanitärversorgung (Ziel 6) sowie von Energie (Ziel 7) Bildung (Ziel 4), Gleichheit zwischen den Geschlechtern (Ziel 5), Beschäftigung (Ziel 8), Gleichheit zwischen den Ländern (Ziel 10), Herstellung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster (Ziel 12) Klimawandel (Ziel 13), Meeresschutz (Ziel 14), Schutz der Landökosysteme (Ziel 15)
Institutionen und Partnerschaften
Infrastruktur (Ziel 9), Städte (Ziel 11), Institutionen inklusive der Justiz (Ziel 16), Partnerschaften (Ziel 17)

Ein „Hochrangiges Politisches Forum“ (High-Level Political Forum,
HLPF) bildet das zentrale UN-Gremium das die Umsetzung der Agenda 2030 und der Nachhaltigkeitsziele überwacht – allerdings ohne mit Entscheidungs- und Sanktionsgewalt ausgestattet zu sein.31 Das HLPF tagt jährlich für acht Tage unter der Schirmherrschaft des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen (ECOSOC). Drei Tage davon sind es die Minister, die sich austauschen. Eine Ebene höher tagen die Staats- und Regierungschefs unter der Schirmherrschaft der UN-Generalversammlung. Dieses Gipfeltreffen zu den Nachhaltigkeitszielen findet  allerdings nur alle vier Jahre statt - das nächste Mal im September 2023.

 

NACHHALTIGER KONTINENT: DIE ROLLE DER EUROPÄISCHEN UNION UND IHRER MITGLIEDSTAATEN

Dass die EU mit dem Gedanken der Nachhaltigkeit verwoben ist, zeigt sich bereits in den EU-Verträgen wo festgehalten wird, dass die EU „im Rahmen der Verwirklichung des Binnenmarkts sowie der Stärkung des Zusammenhalts und des Umweltschutzes den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt ihrer Völker unter Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung“ fördert.32 Ziel der EU ist untere anderem die Hinwirkung „auf die nachhaltige Entwicklung Europas“ sowie  eine „in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt“, als auch auf ein „hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität“.33

Für die Belange ihrer Außenbeziehungen ist die EU verpflichtet, einen Beitrag zu „globaler nachhaltiger Entwicklung, Solidarität und gegenseitiger Achtung unter den Völkern, zu freiem und gerechtem Handel, zur Beseitigung der Armut und zum Schutz der Menschenrechte“ zu leisten.34 Die EU legt eine gemeinsame Außenpolitik fest, um die Zusammenarbeit auf allen Gebieten der internationalen Beziehungen zu stärken (auch) mit dem Zweck, „die nachhaltige Entwicklung in Bezug auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt in den Entwicklungsländern zu fördern mit dem vorrangigen Ziel, die Armut zu beseitigen“.35

Doch auch im EU-Innenbereich spielt Nachhaltigkeit bereits juristisch über verschiedene Querschnittverpflichtungen im EU-Vertragsrecht eine Rolle. Bei allem was die EU unternimmt, hat sie die „Erfordernisse des Umweltschutzes“ einzubeziehen und zwar „insbesondere zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung“.36 Entsprechende Querschnittsverpflichtungen gibt es auch für verschiedene Bereiche, beispielsweise für die Gleichstellung zwischen Männern und Frauen37, für die „Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, mit der Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes, mit der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung sowie mit einem hohen Niveau der allgemeinen und beruflichen Bildung und des Gesundheitsschutzes“38 oder für  einen umfassenden Diskriminierungsschutz39. Nachhaltigkeit ist somit keine reine politische Option, sondern eine Rechtspflicht der EU.

 Doch freilich hat die EU auf die internationalen Entwicklungen auch mit einer politischen Prioritätensetzung reagiert. Auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen hat die EU-Kommission im Jahr 2016 mit einer Mitteilung40 und 2019 mit einem Reflexionspapier41 reagiert. In der Mitteilung des Jahres 2016 verpflichtet sich die EU-Kommission, dass sie die Nachhaltigkeit zum „Hauptleitprinzip ihrer gesamten Politik“ erheben wird; regelmäßig über die Fortschritte Bericht erstatten und eine „Multi-Stakeholder-Plattform” einrichten werde, die in das Follow-up und in den Austausch bewährter Verfahren  eingebunden wird.

Im Reflexionspapier „Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030“ gibt die EU-Kommission zu, dass die EU-Mitgliedstaaten bei 2 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen das Schlusslicht bilden: weltweit am schlechtesten schneiden die EU-Mitgliedstaaten bei Ziel 12 (Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen) sowie bei Ziel 14 (Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen) ab. Die Kommission glaubt an eine Änderung der Produktions- und Konsummuster in den EU Gesellschaften, doch sieht sie gleichzeitig Eile geboten: „Wir sind zwar dazu in der Lage, doch viel Zeit bleibt uns nicht“.42

Die EU-Kommission ist der Ansicht, dass die EU in Sachen Nachhaltigkeit eine globale Führungsrolle übernehmen kann und soll. Allerdings gibt die Kommission zu bedenken, dass es für die Erreichung der Entwicklungsziele mehr Zusammenarbeit zwischen den Regierungs- und Verwaltungsebenen brauche. Auch sei eine größere Kohärenz zwischen allen politischen Maßnahmen in verschiedenen Bereichen vonnöten.43 Die Kommission fordert etwa mehr Zusammenarbeit zwischen Regulierungsbehörden und Führungskräften aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft, um nachhaltige Produkte und Dienstleistungen zu den preisgünstigsten (und nicht zu den teuersten) zu machen. Das bedarf Änderungen in den Steuersystemen der Mitgliedstaaten.44 Freilich ist sich die Kommission bewusst, dass die große Systemänderung, zu der die Agenda 2030 auffordert, auch zu Friktionen führen wird: in manchen Fällen würden „schwierige Kompromisse nötig“ werden. Während bei der Nachhaltigkeitswende neue Arbeitsplätze entstehen, werden anderorts etwa durch Digitalisierung und Automatisierung traditionelle Arbeitsplätze verloren gehen. Es sei auch durchaus möglich, „dass die Bevölkerungsschichten mit mittlerem und geringem Einkommen nicht nur im Vergleich härter von diesen Problemen getroffen werden, sondern dass sie darüber hinaus auch größere Schwierigkeiten haben, ihre Wohnungen oder ihre Fahrzeuge zu modernisieren bzw. ihre beruflichen Kenntnisse auf den neuesten Stand zu bringen“.45

Die EU-Mitgliedstaaten und die EU sind in Fragen der Nachhaltigkeitsbilanz nicht restlos voneinander zu trennen. Dass die EU für Nachhaltigkeit auf nationaler Ebene von großer Bedeutung ist, liegt bereits an der Tatsache, dass die EU in einer Vielzahl von relevanten Politikbereichen Kompetenzen hält und deshalb (mit)regulierend eingreift. Für alle 17 Nachhaltigkeitsziele finden sich mehr oder weniger entwickelte EU-Kompetenzen und EU-Handlungsmöglichkeiten.46 Rund zwei Drittel des nationalen Rechtsbestands geht direkt oder indirekt auf EU-Gesetzgebung zurück. Für ein Gesamtbild des (positiven wie negativen) Beitrages der EU zur Nachhaltigkeit bedürfte es einen Blick auf  die EU-Umwelt und Klimapolitik47,  EU-Entwicklungszusammenarbeit48, EU-Industriepolitik49, EU-Handelspolitik50, EU-Energiepolitik51, EU-Agrarpolitik52, EU-Sozialpolitik53, EU-Struktur- und Regionalpolitik54, EU-Gesundheitspolitik55, EU-Verkehrspolitik56 oder die EU-Verbraucherpolitik57.

Die Kommission unter Jean-Claude Junker (2014-2019) hatte es noch offen gelassen, ob die EU eine umfassende Rahmenstrategie zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele erlassen würde, wie von Europäischen Rat und Parlament gefordert. Die gegenwärtige Kommission unter Ursula von der Leyen hat sich aber dagegen entschieden und hält es für effizienter, konkrete Ergebnisse über sektorielle Politiken zu erzielen.58 Damit ist die EU-Nachhaltigkeitsstrategie nicht in einem einzigen Dokument zentriert, sondern streut sich über eine Vielzahl von Maßnahmen und Maßnahmenpakete. Die EU kann bei der Erreichung der 17 Nachhaltigkeitsziele auf verschiedene EU-Instrumentarien zurückreifen:   

·         Neue politische Instrumente und Strategien: Die Kommission hat eine Reihe von relevanten Strategien angenommen, die wiederum für ihre Bereiche eine Reihe a weiterer EU-Maßnahmen ankündigen. Einen wichtigen Beitrag leistet hier der „Green Deal“ und seine Instrumente. 59 Doch auch andere Maßnahmenpakete sind von grundlegender Relevanz wie das Beispiel  der im März 2020 angenommene EU-Industriestrategie zeigt.60

·         Neue rechtsverbindliche EU-Gesetze: Prominentes Beispiel ist das Europäische Klimagesetz, auf das man sich im Frühsommer 2021 geeinigt hat.61 Die Treibhausgasemissionen müssen in der Union bis spätestens 2050 auf netto null reduziert sein. Bis 2030 sind die Nettotreibhausgasemissionen innerhalb der Union um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken.

·         Anpassung bestehender Koordinationsmechanismen: Ein prominentes Beispiel hierfür ist die Neuausrichtung des Europäischen Semesters. Das Europäische Semester ist ein bewährter Bericht- und Dialograhmen um wirtschafts- und beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten in und mit der EU zu koordinieren. Dieser Rahmen wird nun auch für Nachhaltigkeitsziele genutzt.  Die Mitgliedstaaten werden im Rahmen ihrer nationalen Reformprogramme Bilanz über die bei den Nachhaltigkeitszielen erzielten Fortschritte ziehen. Die neue EU-Wachstumsstrategie legt einen Schwerpunkt auf wettbewerbsorientierte Nachhaltigkeit.62

·         Finanzierung des Übergangs zur Nachhaltigkeit: Zentral ist die Errichtung des Fonds für einen gerechten Übergang63. Ziel des mit 10 Milliarden Euro ausgestatteten EU-Fonds (für die Jahre 2021, 2022, 2023) ist es, „Regionen und Menschen in die Lage zu versetzen, die sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu den energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030 und zu einer klimaneutralen Wirtschaft der Union bis 2050 unter Zugrundelegung des Übereinkommens von Paris zu bewältigen“64.

 

DIE LOKALE EBENE

Die bereits erwähnte Agenda 21 unterstrich, dass viele der angesprochenen Probleme und Lösungen ihre Wurzeln in Aktivitäten auf örtlicher Ebene haben und dass deshalb die Beteiligung und Mitwirkung der Kommunen ein entscheidender Faktor bei der Verwirklichung der Agenda-Ziele sei.65 Auch die nachfolgende Agenda 2030 ist von offensichtlicher Relevanz für die Ebene der Regionen und Gemeinden. Das Ziel 11 (Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig
gestalten) bezieht sich gar ausschließlich auf die lokale Ebene. Bereits zu Eingang heißt es in der Agenda 2030, dass eine „nachhaltige Stadtentwicklung und ein nachhaltiges Stadtmanagement von entscheidender Bedeutung für die Lebensqualität unserer Bevölkerung sind“ und deshalb eine Kooperation mit den lokalen Behörden und Gemeinwesen zentral sei.66 Die Agenda unterstreicht, dass für eine friedliche, gerechte und inklusive Gesellschaft auch eine „gute Regierungsführung auf allen Ebenen“ nötig sei.67

Die Agenda 2030 ermutigt die Staaten, „mit den regionalen und lokalen Behörden [und] subregionalen Institutionen“ zusammenzuarbeiten68 und regelmäßige und alle Seiten einbeziehende Überprüfungen der Fortschritte auf nationaler und subnationaler Ebene durchzuführen.69 Sie ist eine „Agenda der Menschen, von Menschen und für die Menschen“, und als eine solche wird sie auch von den lokalen Behörden begleitet werden – so hofften jedenfalls die Mütter und Väter der Agenda 2030.70 Verschiedene Ziele nehmen spezifisch auf die lokale Regierungsebene Bezug wie etwa bei der Mitwirkung lokaler Gemeinwesen an der Verbesserung der Wasserbewirtschaftung und der Sanitärversorgung71; der Bekämpfung der Wilderei72 oder den Einbezug von Ökosystem- und Biodiversitätswerten in die lokalen Planungen, Entwicklungsprozesse, Armutsbekämpfungsstrategien und Gesamtrechnungssysteme 73.

Auf globaler Ebene werden die bisherigen Resultate der Nachhaltigkeitspolitik als sehr bescheiden bewertet und es wurde festgehalten, dass sich in Zusammenhang mit der Corona-Krise sogar rückläufige Tendenzen ergaben.74 Auf lokaler Ebene allerdings gab es durchaus auch Erfolge zu verzeichnen. Allein in Deutschland haben über 150 Städte und Gemeinden eine Musterresolution zur Agenda 2030 unterzeichnet und dutzende haben beschlossen, auf Grundlage der SDGs kommunale Nachhaltigkeitsstrategien zu erarbeiten.75

Die lokale Ebene und ihre internationalen Gruppierungen wie das ICLEI (Local Governments for Sustainability) oder das  UCLG (United Cities and Local Governments) spielen beim HLPF eine zunehmende Rolle. Sie und andere bilden eine globale Arbeitsgruppe der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften (Global Taskforce of Local and Regional Governments). Diese erstattet regelmäßig Bericht über die weltweiten Bemühungen zur „Lokalisierung der SDGs“. Sie stellt unter anderem fest, dass es im Juni 2021 bereits über 100 freiwillige Berichte (VLRs, Voluntary Local Reviews) gab, von denen einige beim HLPF vorgestellt wurden.76 Diese VLRs haben zwar keinen offiziellen Status, sind aber dennoch wichtige Instrumente, um die Nachhaltigkeit regional zu kommunizieren und die lokale Dimension der Nachhaltigkeit international zu unterstreichen. Auch in der EU wurden bereits über 20 solcher VLRs eingereicht.77

Südtirol ist mit seiner breitflächig ausgestatteten Autonomie in der Lage zu vielen Nachhaltigkeitszielen autonom bzw. wesentlich beizutragen. Frei nach Spiderman folgt aus dieser beträchtlichen Gestaltungsmacht auch eine große Verantwortung. Die Landesregierung hat sich im Regierungsprogramm 2018-2023 den 17 Nachhaltigkeitszielen verpflichtet und im Juni 2021 wurde das Konzeptpapier zur Nachhaltigkeitsstrategie veröffentlicht.78 Darin listet die Landesregierung 75 Maßnahmen, auf die man sich politische bereits im Sommer 2021 bereits geeinigt hat. Viele davon basieren auf bereits in Umsetzungsphase befindlichen Vorhaben. Im Jahre 2025 will man Wasserstofftankstellen in Bozen und den anderen städtischen Zentren errichtet haben; 70 Wasserstoffbusse sollen bis dahin angeschafft sein; die Tätigkeit der Landesverwaltung soll bis dahin über Klimakompensationen klimaneutral sein; und, um ein Beispiel aus der Landwirtschaft zu geben, mineralische Stickstoffdüngung soll in der Weinwirtschaft zu 100% durch organische Düngung ersetzt sein. Für 2030 legt das Konzeptpapier fest, dass die Obstwirtschaft klimapositiv sein wird; dass 20% der täglichen Wege in Südtirol mit dem Fahrrad zurückgelegt werden; dass mehr als die Hälfte der Bevölkerung in Südtirol ihren Wärmeenergiebedarf durch erneuerbare Quellen abdeckt. Laut Strategiepapier werden bis 2030 die jährlichen energiebedingten Stickstoffdioxidemissionen auf drei Tonnen pro Kopf reduziert und weitere zwei Tonnen durch Klimaschutzprojekte ausgeglichen werden.

Die Daten für Südtirol werden von der ASTAT auf einer eigenen Berichtsplattform online veröffentlicht. Gemäß landesweiter Vergleichsdaten liegt Südtirol im absoluten Spitzenfeld der italienischen Regionen, wenn es darum geht, die Nachhaltigkeitsziele einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die soziale und die ökologische Dimension der Nachhaltigkeit. Was die Wirtschaft betrifft, so ist Südtirol immer noch überdurchschnittlich aber nicht Spitzenreiter in Italien (es gibt weniger Punkte etwa bei Infrastruktur, Transportnetzen oder der digitalen Transformation).79 Und natürlich gibt es ganz generell durchaus „Luft nach oben“, wenn man die regionale Gesellschaft umfassender auf Nachhaltigkeit einschwören und die gesetzten Ziele zügiger umsetzen will.

Die erforderlichen Maßnahmen werden auf der Grundlage verschiedener Planungsdokumente erarbeitet, wobei viele dieser mehrjährig relevanten Zieldokumente (bzw. deren Überarbeitung) selbst erst in der Nachhaltigkeitsstrategie Südtirols angekündigt werden (Tourismusentwicklungskonzept, Landessozialplan, Familienförderplan, Fahrradmobilitätsplan, Strategiedokument „Landwirtschaft 2030“, nachhaltiges Mobilitätskonzept für das Krankenhaus Bozen, Gleichstellungsaktionsplan, Landesstrategieplan, Landschaftspläne etc). Zentral ist etwa der neue Klimaplan („KlimaPlan Energie – Südtirol 2050“). Ein Entwurf wurde den Bürgern zur Online-Konsultation zwischen Oktober und Dezember 2021 vorgelegt. Die rund 3000 erhaltenen Kommentare wurden gesichtet und die überarbeitete Version   anlässlich der ersten Südtiroler „Nachhaltigkeitstage“ im September 2022 vorgestellt.80 Derlei Dokumente stellen wichtige Referenzpunkte für die Ziele und deren konkrete Umsetzung auf. Bereits der Klimaplan zeigt, dass die Meinung bezüglich der Qualität solcher Dokumente auseinandergeht. So wurde etwa kritisch angemerkt, dass es bereits misslungen sei, die Ziele des alten Klimaplanes einzuhalten und der neue Plan nicht erkläre, was die vorgeschlagenen Projekte kosten und keine Begleitmaßnahmen, Zeitpläne, Verantwortlichen und insgesamt notwendige Planungsinstrumente festlege.81 Freilich sind derartige Instrument immer offen für Kritik und meist juristisch nicht verbindlich. Breite Konsultation und die Mitarbeit von Experten sollten es aber ermöglichen, solchen Planungsdokumenten die erforderliche Autorität zu verschaffen. Für Juni 2023 wurde angekündigt, den allgemeinen Teil des Klimaplans durch einen spezifischen Teil zu ergänzen. Dieser werde – so die Ankündigung im Klimaplan – eine klare Baseline für die Überwachung der Umsetzung des Klimaplans liefern; die Aktionsfelder substantiell erweitern; die verantwortlichen Stakeholder konkret benennen; und die notwendige Aufbau- und Ablauforganisation samt Kriterien für die operative Umsetzung vorstellen.

NACHHALTIGKEIT: RESÜMEE UND AUSBLICK

Ist Nachhaltigkeit als politische Gummiformel und juristischer Zwerg eine Fata Morgana? Oder doch die Mutter einer neuen Gesellschaftswirklichkeit? Jedenfalls ist Nachhaltigkeit ein geradezu allumfassender Handlungsauftrag an alle Regierungsebenen. Es geht um weit mehr als Klima- und Umweltschutz und schließt sämtliche Gesellschaftsbereiche ein. Die 17 Nachhaltigkeitsziele, auf die sich die Staaten auf Ebene der Vereinten Nationen geeinigt haben, sind über 169 Unterziele und 231 Indikatoren aufgeschlüsselt worden.82 Dennoch bleiben die Wege, wie diese Ziele zu erreichen sind, über weite Teile so offen wie unverbindlich.

Der breite Zugang des Begriffs der Nachhaltigkeit sowie die unverbindliche Natur der Nachhaltigkeitsziele ist Stärke und Schwäche zugleich. Nachhaltigkeit ist ein starkschwaches Konzept. Stark genug um Gefolgschaft zu generieren aber zu schwach um aus sich selbst politische Lösungen vorzugeben. Letztendlich ist Nachhaltigkeit kein abgeschlossener Begriff, sondern ein „andauernder Prozess“.83 Es liegt an den Akteuren, insbesondere an den Gemeinden, Regionen und Staaten, diesen Prozess an seine 17 Ziele zu führen.

Bisher erscheinen die Ergebnisse dieses Prozesses trotz der sieben „Lebens“jahre der Nachhaltigkeitsziele mager. Jedenfalls viel zu bescheiden, um die Nachhaltigkeitsziele bei Aufrechterhalten der gegenwärtigen Geschwindigkeit voll zu erreichen.  Die Nachhaltigkeitsdebatten hatten bislang vornehmlich das Gesicht eines depolitisierten, evidenzbasierten Messprozesses, der politisch herausfordernde Verteilungsfragen in die Zukunft verschiebt. Das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts zur deutschen Klimapolitik zeigt allerdings auf, dass es juristische Grenzen gibt: die Verschiebung der nachhaltigkeitsgetriebenen Einschnitte auf den Sankt-Nimmerleinstag stellt eine Belastung zukünftiger Generationen zugunsten der gegenwärtigen Wählerschaft dar.84 Diese Taktik ist politisch bequem, aber, wie sich zeigt, bereits aus juristischen Gründen kein gangbarer Weg (mehr).  

Wenn die Nachhaltigkeitspolitik nun in ihre heiße Phase tritt, wird es offensichtlich werden, dass die Frage nach der Nachhaltigkeit eine soziale Frage ist. Verteilungskonflikte sind unvermeidbar. Es bleibt abzuwarten, ob die „Transformation unserer Welt“, wie sie die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen einfordern, nicht ähnliche Abwehrreflexe freisetzen wird, wie es bei der Coronapolitik der Fall war. Wenn bereits angesichts einer sichtbaren Seuche in der eigenen Heimatgesellschaft eine politische Nachfrage nach Oppositionspolitikern entsteht, welche die offizielle Krisenbekämpfungspolitik als „totalitär“, „diktatorisch“, „entmündigend“, „elitengesteuert“ oder gar „menschenrechtswidrig“ diffamiert - was müssen wird dann erst erwarten, wenn es um das weit abstraktere (und „internationalistischere“) Ziel der Rettung des Planeten geht und wenn dafür massiv in Lebensgewohnheiten und Vermögenwerte eingegriffen wird? Es besteht zu befürchten, dass eine echte Nachhaltigkeitspolitik den Ruf nach Nicht-Nachhaltigkeitspolitik freisetzen wird85. In einer (mehrheitsabhängigen) Demokratie ist es eine große Herausforderung, Nachhaltigkeitsmaßnahmen zu setzen, die selbst politisch nachhaltig sind (sprich: so mehrheitsgefällig sind, dass sie über die nächsten Wahlen hinweg Bestand haben).  Demnach ist die Zukunft 2030 ungewiss.

Was hat all dies mit uns Bürgern und Bürgerinnen zu tun? Oft werden nachhaltigkeitspolitische Maßnahmen kritisiert. Wohl oft zu recht, den bei derart komplexen Eingriffen entstehen zwangsweise auch einzelne Asymmetrien und Widersprüchlichkeiten. Dennoch kommt einem der Ausspruch John F. Kennedys  bei seiner Augurationsrede am 20. Januar 1961 in den Sinn: „Frage nicht, was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst“. Denn auch wir sollten nicht nur danach fragen, was unser Land für die Nachhaltigkeit tun kann, sondern insbesondere auch danach, was wir zur Zukunft unseres Planeten beitragen können. Es wäre naiv zu glauben, dass die öffentliche Hand die Klimakrise „schon richten“ und das Erreichen der Nachhaltigkeitsziele wie ein Amazonpaket an die Türschwelle liefern wird. Ganz im Gegenteil: es liegt nun und jetzt an der Wählerschaft, der politischen Klasse zu signalisieren, dass mit einer konsequenten Klimapolitik auch Wahlen zu gewinnen sind. Dies gilt nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch für Südtirol.

1992 wurde der Streit in Sachen Autonomiepolitik vor den Vereinten Nationen beigelegt. 30 Jahre später könnte Südtirol vor den Vereinten Nationen erklären, im Streit gegen die Nicht-Nachhaltigkeit als Modelregion global voranzugehen. Die Landesregierung könnte den Vereinten Nationen freiwillig Bericht erstatten (so genannte Voluntary Local Reviews) und sich gezielt als Nachhaltigkeitsmodellregion in allen Aspekten regionaler Identität neu ausrichten.

Auch die Landeshauptstadt könnte sich deutlicher als urbanes Zentrum profilieren, das den Prozess der Nachhaltigkeitsrevolution aktiv gestalten, statt bloß nachvollziehen will. Um nur ein Beispiel zu nennen: über 130 italienische Provinzen und Städte haben die Verpflichtung von Aalborg unterschrieben, doch keine Südtiroler Gemeinde oder Stadt ist darunter.86 Ein Vorteil Südtirols und seiner Städte liegt darin, dass sie sich mit Eurac Research eines bewährten Forschungszentrums bedienen können.87

Letztlich liegt die Nachhaltigkeit natürlich an uns allen und an unserem täglichen Handeln und Unterlassen. Ein Weniger, Intelligenter, Näher und Natürlicher (WINN) in all unseren Entscheidungen – sei es Konsum, Wohnraum, Bürotätigkeit, Freizeit, Mobilität – hat das Potential zu Großem.88 Und so ist es wohl auch mit der Nachhaltigkeit generell: Folgen alle der Nachhaltigkeit als neuem globalen wie lokalen Leitbild, so wird aus der Fata Morgana die Mutter einer neuen Gesellschaftswirklichkeit.

 

 

Korrespondenzadresse

Gabriel N. Toggenburg: gtoggenburg@gmail.com

Kurzinformation zum Autor:

Gabriel N. Toggenburg ist Jurist und Honorarprofessor für das Recht der Europäischen Union und Europäischen Menschenrechtsschutz an der Universität Graz. Privat schreibt der ehemalige Mitarbeiter von Eurac Research die „All EU-r rights“ sowie die Europasplitter Serie und beschäftigt sich mit einem touristischen Nachhaltigkeitsprojekt.


1 Eine schöne Ausnahme macht Edmund A. Spindler, der richtigerweise daran erinnert, dass der Gedanke der Nachhaltigkeit uralt und wohl nicht genuin europäischer Natur ist. Er verweist auf einen See in Südamerika dessen indianischer Name „Manchau gagog changau gagog chaugo gagog  amaug“ bedeuten soll: „Wir fischen auf unserer Seite, ihr fischt auf eurer Seite und niemand fischt in der Mitte.“ Eine schöne Beschreibung wofür im Deutschen das Wort „Nachhalt“ stand: der Rückhalt, den man sich für die Zukunft aufbewahrt. Siehe Edmund A. Spindler,  Geschichte der Nachhaltigkeit. Vom Werden und Wirken eines beliebten Begriffes.

2 Die „Brundtland-Kommission“, also die Weltkommission für Umwelt und Entwicklung, veröffentlichte 1987 den Report "Unsere gemeinsame Zukunft". Vorsitzende war die frühere Umweltministerin und damalige Ministerpräsidentin von Norwegen, Gro Harlem Brundtland. Die Kommission bestand aus 18 Bevollmächtigten aus 18 Ländern. Italien war durch Susanna Agnelli vertreten (damals Senatorin in  Rom, wurde Agnelli 1995 die erste Frau, die das Außenamt Italiens bekleidete).

3 Die Agenda 21 wurde auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung  in Rio de Janeiro im Juni 1992 angenommen. Sie ist thematisch in 4 Bereiche geteilt: 1. Soziale und wirtschaftliche Dimension, 2. Erhaltung und Bewirtschaftung der Ressourcen für die Entwicklung, 3. Stärkung der Rolle wichtiger Gruppen, 4. Möglichkeiten der Umsetzung.

4 Oft wird Nachhaltigkeit als ein gleichseitiges Dreieck dargestellt, um zu verdeutlichen, dass all seine drei Seiten die gleiche Bedeutung haben. Auch im „Dreisäulenmodel“ der Nachhaltigkeit sind Wirtschaft, Ökologie und Soziales gleichrangig. Man spricht von der „Dreidimensionalität der Nachhaltigkeit“. Siehe Deutscher Bundestag (1997): Konzept Nachhaltigkeit. Fundamente für die Gesellschaft von morgen. Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt – Ziele und Rahmenbedingungen einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung“ des 13. Deutschen Bundestages. Bonn: Deutscher Bundestag, 1997.

5 Steurer, R.: Paradigmen der Nachhaltigkeit. In: Zeitschrift für Umweltpolitik und Umweltrecht 24.2001/4, S.537-566.

6 Stefanie Kralisch, Ein Rückblick auf die „Tortillakrise“. In: VWU Mitteilungen, Heft 111, Winter 2011, S. 15–17.

7 EU-Grundrechteagentur (FRA, 2019), Implementing the Sustainable Development Goals in the EU: a matter of human and fundamental rights.

8 Art. 1 (3) des Statuts der Vereinten Nationen welches am 26. Juni 1945 in San Francisco am Ende der Konferenz der Vereinten Nationen für internationale Organisation unterzeichnet wurde und am 24. Oktober 1945 in Kraft trat.

9 Dazu gehören die Osloer Konvention zur Verhütung der Meeresverschmutzung (OSCOM) 1972, unterzeichnet durch 12 Atlantik-Anliegerstaaten; die UN-Konferenz über menschliche Siedlungen (Human Settlements) 1976 und die Folgekonferenz HABITAT II in Istanbul 1996; die erste Konferenz der World Meteorological Organisation (WMO) zur Veränderung des Klimas (1976, WCC1) sowie die Folgekonferenzen in Genf 1990 (WCC2) und 2009 (WCC3); die 1980 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossene Weltcharta für die Natur; das Wiener Abkommen zum Schutz der Ozonschicht 1985 und in dessen Folge die Internationale Konferenz zum Schutz der Ozonschicht in Montreal 1987; der 1991 UN-Weltgipfel 1991 in Rio de Janiero (Erklärung von Rio, UN Artenschutz Konvention, Agenda 21, Gründung der UN-Kommission für nachhaltige Entwicklung, UN-Walddeklaration, Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung); die Weltwaldkonferenz in Jakarta 1993; die UN-Artenschutzkonferenz in Nassau/Bahamas 1994; die Aalborg Charter (Charta der Europäischen Städte und Gemeinden auf dem Weg zur Zukunftsbeständigkeit) 1994; die Weltkonferenz zur nachhaltigen Entwicklung der kleinen Inselstaaten in Barbados 1994; die erste Weltwüstenkonferenz in Rom 1997 und viele weitere mehr.

10 Der Rahmenvertrag bindet mittlerweile 190 Staaten. Artikel 2 des Pariser Abkommens verpflichtet die Staaten zu folgenden 3 Zielen:

·         den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau zu halten (und Anstrengungen realisieren, um bei 1,5 °C zu bleiben);

·         die Fähigkeit zur Anpassung an die nachteiligen Auswirkungen der Klimaänderungen erhöhen und eine emissionsarme Entwicklung so zu fördern, dass die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht wird;

·         die Finanzmittelflüsse in Einklang bringen mit dem Ziel einer emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung.

Zur Verwirklichung dieser Ziele haben die Staaten „ehrgeizige Anstrengungen“ zu unternehmen. Die so genannten NDCs (nationally determined contributions)  werden im Rahmen eines 5 Jahreszyklus überwacht und sollen zunehmend ambitioniert ausfallen. Wenn das Abkommen auch primär der Klimaänderung dient, so ist es doch auch im Zusammenhang mit einer weiteren Sichtweise von Nachhaltigkeit, einschließlich „den Bemühungen zur Beseitigung der Armut“ zu sehen. Siehe Artikel 4 (1) letzter Satz des Abkommens.

11 Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, Resolution der Generalversammlung, verabschiedet am 25. September 2015 .

12 Im September 2000 hatten sich die Staats- und Regierungschefs auf acht Millenniumsentwicklungsziele (MDGs) verpflichtet. Es ging um die Bekämpfung extremer Armut, die Eindämmung von HIV/AIDS, den Zugang zu primärer Bildung und anderen entwicklungspolitisch wichtigen Agenden.

13 Zurück geht dieses Mammutprojekt auf den Weltgipfel Rio+20 des Jahres 2012. Damals wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt um eine Reihe von nachhaltigen Entwicklungszielen (Sustainable Development Goals, SDGs) auszuarbeiten. In der offenen Arbeitsgruppe (open Working Group, OWG) waren 70 Staaten vertreten wobei die OWG nur 30 Mitglieder hatte, sodass sich die meisten Staaten ihren Sitz mit anderen Ländern teilten – Italien etwa mit Spanien und der Türkei (Österreich war nicht vertreten). Das Mandat der OWG wurde in den Absätzen 245-251 der Rio+20 Erklärung „The future that we want“ definiert.

14 Ziel 1: Armut in allen ihren Formen und überall beenden.

15 Ziel 2: Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern.

16 Ziel 3: Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern.

17 Ziel 6: Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten.

18 Ziel 7: Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern

19 Ziel 4: Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern.

20 Ziel 5: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen.

21 Ziel 8: Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern.

22 Ziel 10: Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern.

23 Ziel 12: Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen.

24 Ziel 13: Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen.

25 Ziel 14: Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen.

26 Ziel 15: Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation beenden und umkehren und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen.

27 Ziel 9: Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen.

28 Ziel 11: Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten.

29 Ziel 16: Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen.

30 Ziel 17: Umsetzungsmittel stärken und die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben erfüllen.

31 Das HLPF ersetzte die vorhergehende Kommission für Nachhaltigkeit, die auch jährlich tagte. Die Details sind in einer Entschließung der Generalversammlung der Vereinten Nationen grundgelegt, siehe Format and organizational aspects of the high-level political forum on sustainable development, angenommen am 7. Juli 2013.

32 Präambel des Vertrages über die Europäische Union (VEU).

33 Art. 3(3) VEU.

34 Art. 3 (5) VEU.

35 Art. 21 (2) lit. d) VEU. Auch soll die Zusammenarbeit zur „Entwicklung von internationalen Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Qualität der Umwelt und der nachhaltigen Bewirtschaftung der weltweiten natürlichen Ressourcen [beitragen], um eine nachhaltige Entwicklung sicherzustellen“. Siehe Art. 21 (2) lit. f) VEU.

36 Art. 11 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU (VAEU). Siehe auch Art. 37 der Grundrechtecharter.

37 Art. 8 VAEU.

38 Art. 9 AEUV.

39 Art. 10 AEUV.

40 EU Kommission, Auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft, KOM(2016) 739 endg, 22.11.2016.

41 EU Kommission, Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030 KOM(2019) 22 endg., 30.1.2019.

42 EU Kommission, Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030, S. 8.

43 EU Kommission, Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030, S. 15.

44 EU Kommission, Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030, S. 28.

45 EU Kommission, Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030, S. 22.

46 Siehe für eine entsprechende Tabelle: Ries Kamphof, EU and Member State Implementation of the UN Agenda 2030 and Sustainable Development Goals, Working Paper Series, W-2018/1.

47 Für eine Einleitung siehe Gaby Umbach, in Werner Weidenfeld, Wolfgang Wessels und Funda Tekin (Herg.), Europa von A bis Z, Springer, 2020, 573-578.

48 Für eine Einleitung siehe Nies Kejzer und Julian Bergmann, in Werner Weidenfeld et al. (Hrsg), op.cit., S. 167-172.

49 Für eine Einleitung siehe Karl Aigninger, in Werner Weidenfeld et al. (Hrsg), op.cit., S. 385-390.

50 Für eine Einleitung siehe Matthias Götz, in Werner Weidenfeld et al. (Hrsg), op.cit., S. 359-364.

51 Für eine Einleitung siehe Mirja Schröder, in Werner Weidenfeld et al. (Hrsg), op.cit., S. 149-154.

52 Für eine Einleitung siehe Christian Lippert, in Werner Weidenfeld et al. (Hrsg), op.cit., S. 49-54.

53 Für eine Einleitung siehe Björn Hacker, in Werner Weidenfeld et al. (Hrsg), op.cit., S. 537-542.

54 Für eine Einleitung siehe Ines Hartwig, in Werner Weidenfeld et al. (Hrsg), op.cit., S. 447-554.

55 Für eine Einleitung siehe Sarah-Lena Böning, in Werner Weidenfeld et al. (Hrsg), op.cit., S. 347-350.

56 Für eine Einleitung siehe Sebastian Schäffer, in Werner Weidenfeld et al. (Hrsg), op.cit., S. 591-594.

57 Für eine Einleitung siehe Remi Maier-Rigaud, in Werner Weidenfeld et al. (Hrsg), op.cit., S. 587-590.

58 Siehe EU Kommission, SWD(2020) 400 endg, 18.11.2020.

59 Die Kommission definiert den Green Deal als eine „neue Wachstumsstrategie, mit der die EU zu einer fairen und wohlhabenden Gesellschaft mit einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft werden soll, in der im Jahr 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freigesetzt werden und das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung abgekoppelt ist“. Siehe Kommission, Der europäische Grüne Deal, KOM (2019) 640 endg. , 1.12.2019.

60 Kommission, Eine neue Industriestrategie für Europa, KOM(2020) 102 endg., 10.3.2020. Die Strategie kündigt an: eine Strategie für eine intelligente Sektorenintegration; eine Plattform für einen gerechten Übergang zur technischen Unterstützung und Beratung CO2-intensiver Regionen und Industriezweige; eine EU-Strategie für sauberen Stahl; eine Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien; eine EU-Strategie für erneuerbare Offshore-Energie; eine Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität; eine „Renovierungswellen“-Initiative; eine Strategie für die bauliche Umwelt; einen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft; einen neuen Regulierungsrahmen für nachhaltige Batterien; eine EU-Strategie für Textilien; eine Initiative für auf die Kreislaufwirtschaft ausgerichtete Elektronik; eine neue Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen; einen Aktionsplan zu kritischen Rohstoffen, mit dem außerdem internationale Partnerschaften für den Rohstoffzugang ausgeweitet werden sollen; oder eine neue europäische Allianz für sauberen Wasserstoff.

61 Verordnung (EU) 2021/1119 vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens zur Verwirklichung von Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“).

62 Kommission, Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum 2020, KOM(2019) 650 endg., 17.12.2019.

63 Verordnung (EU) 2021/1056 vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang.

64 Art. 2 der Verordnung (EU) 2021/1056.

65 Agenda21, Abs. 28.1.

66 Agenda 2030, Abs. 34.

67 Agenda 2030, Abs. 35.

68 Agenda 2030, Abs. 45.

69 Agenda 2030, Abs. 79.

70 Agenda 2030, Abs. 52.

71 Agenda 2030, Abs. 6.b.

72 Agenda 2030, Abs. 15.c.

73 Agenda 2030, Abs. 15.9.

74 Der Jahresbericht für 2021 des VN-Generalsekretärs zur Umsetzung der SDG (Progress towards the Sustainable Development Goals) fasst sich selbst so zusammen: „Insgesamt malt dieser Bericht sechs Jahre nach Annahme der Agenda 2030 ein besorgniserregendes Bild der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele“.

75 Jens Martens, Eine gescheiterte Agenda, in Magazin Südlink 193 - September 202, S. 9 und 10.

76 Joint Statement to the 2021 High-Level Political Forum on Sustainable Development of the organized constituency of local and regional governments, 2021.

77 Dazu gehören Gladsaxe (Dänemark); Helsingborg, Stockholm und Malmo (Sweden); Helsinki, Turku, Espoo, Tampere, Vantaa (Finnland); Barcelona, Valencia und Baskenland (Spanien); Bonn, Mannheim, Stuttgart, Düsseldorf, Kiel, Hannover und das Bundesland Nordrhein-Westfalen (Deutschland); Ghent und die Regierung der Wallonie (Belgien); die Lombardei (Italien), Skiathos (Griechenland). Siehe die Liste unter: https://sdgs.un.org/topics/voluntary-local-reviews.

78 Landesregierung, Gemeinsam für die Nachhaltigkeit, 2021.

79 So das Ergebnis des Berichts der ASvis (Alleanza italiana per lo sviluppo sostenibile - Italienische Vereinigung für nachhaltige Entwicklung), I territori e gli Obiettivi di sviluppo sostenibile Rapporto ASviS 2020, erschienen im Dezember 2020, als auch jener der CERVED-Gruppe vom Februar 2021. Siehe „Südtirol führend in Italien“, Pressemeldung vom 24. Juni 2021.

80 Siehe für Informationen die offizielle Website unter https://www.klimaland.bz/klimaplan-energie-suedtirol-2050/ . Siehe den Klimaplan hier.

81 Klima Club Südtirol (2021), Analyse des “Entwurfes KlimaPlan Energie – Südtirol 2050 Update
2021”
.

82 Siehe den globalen Rahmen der Indikatoren, angenommen von der Generalversammlung in A/RES/71/313 (Annex) und überarbeitet sowie verfeinert in E/CN.3/2018/2 (Annex II), E/CN.3/2019/2 (Annex II), E/CN.3/2020/2 und E/CN.3/2021/2.

83 Siehe Edmund A. Spindler,  op.cit., S. 17.

84 Siehe BVerfg, Beschluss vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18, siehe auch Pressemeldung Pressemitteilung Nr. 31/2021 vom 29. April 2021.

85 Vgl. Ingolfur Blühdorn, Nachhaltige Nicht-Nachhaltigkeit. Warum die ökologische Transformation nicht stattfindet, Transcript, Bielefeld 2020.

86 Die „Aalborg Charta“ wurde 1994 von 3.000 Gemeinden inklusive Bozen unterzeichnet. Sie ist inspiriert vom lokalen Agenda 21-Plan des Erdgipfels von Rio und hat die European Sustainable Cities and Towns Campaign ins Leben gerufen.

87 Eurac Research hat sich mit Nachhaltigkeit im Kontext der regionalen Zukunftsplanung, der Landwirtschaft, des Tourismus, der erneuerbaren Energien, der Gebäudebeheizung und vielem anderen mehr ausführlich beschäftigt.

88 Dies ist die WINN-Formel von Ulrich Holzbauer. Siehe Ulrich Holzbauer, Nachhaltige Entwicklung, Springer, Wiesbaden 2020, S. 198, 229-258.