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Hat die Südtiroler Raumordnung den Klimawandel vergessen?

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Peter LanerChristian HoffmannThomas Philipp Streifeneder
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Hat die Südtiroler Raumordnung den Klimawandel vergessen?
Green city on earth - © Adobe Stock/thesomeday123

Das neue Raumordnungsgesetz Südtirols wurde am 8. Juni 2018 im Landtag verabschiedet. Dieses nennt Ziele zur Siedlungsentwicklung, Siedlungsqualität, Deckung des Mobilitätsbedarfes, Bodenverbrauch und Energieversorgung. Wie die Raumordnung mit diesen Bereichen umgeht, verstärkt oder mildert den Treibhauseffekt und damit den Klimawandel. Gleichzeitig können über die Raumordnung Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel festgelegt werden, wie z.B. zum Schutz vor Naturgefahren. Im neuen Gesetz werden jedoch keine Ziele genannt, die sich direkt auf den Klimawandel beziehen. Möglicherweise deshalb, weil die Klimaziele schon über die Fachpläne (Klimaplan Energie 2050) des Planes zur landesweiten Entwicklung und Raumordnung (LEROP) geregelt sind. Dadurch läuft man aber Gefahr, den Klimawandel in der Raumplanung und den Durchführungsverordnungen nicht ausreichend einzubeziehen. Andere Regionen, wie Bayern, Niederösterreich, Tirol und Emilia-Romagna hingegen, gehen mit gutem Beispiel voran.


Das neue Landesgesetz Raum und Landschaft, LEROP und Klimaplan Energie Südtirol 2050

Wie andere Regionen den Klimawandel berücksichtigen

Im „Bayerischen Landesplanungsgesetzes“ (BayLplG) von 2012 wird unter den allgemeinen Vorschriften die „Ökologische Funktion des Raumes“ als ein „Grundsatz der Raumordnung“ beschrieben. Es wird hierzu festgehalten, dass die Funktionsfähigkeit der Böden, des Klimas, des Wasserhaushaltes, usw. geschützt werden sollen und Wälder zum Klimaschutz beitragen. Das Gesetz sagt ausdrücklich, dass durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, den Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung getragen werden soll. Die fachübergreifende Koordinierung verschiedener Sektoren, die für Klimamaßnahmen wichtig ist, wird als eine der wichtigsten Aufgaben der Landesplanung beschrieben.

Auch in Österreich rückt die Thematik stärker in das Bewusstsein. Im Raumordnungsgesetz von Niederösterreich wird der Klimaschutz als eines der Leitziele angeführt und die Ausrichtung der Maßnahmen der Raumordnung auf die „Reduktion von Treibhausgasemissionen (Klimaschutz)“ erwähnt. Das Land Tirol hat im Jahr 2016 den Klimawandel in sein Raumordnungsgesetz mit aufgenommen. Als einer der ersten Grundsätze wird unter den Zielen der überörtlichen Raumordnung festgehalten, dass der Lebensraum, insbesondere Siedlungsgebiete und Verkehrswege vor Naturgefahren unter besonderer Beachtung der Auswirkungen des Klimawandels gesichert werden sollen.

In Italien nimmt das Raumordnungsgesetz der Region Emilia-Romagna von 2017 eine Vorreiterrolle ein. Der Klimaschutz und die Klimaanpassung von Siedlungen sind darin im ersten Artikel unter den allgemeinen Zielen erwähnt. Der „Bodenverbrauch“ soll eingeschränkt werden, da die Umweltleistungen des Bodens zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen. Besonders im Waldboden aber auch in landwirtschaftlichen Flächen werden sehr hohe Anteile von Kohlenstoff gespeichert (Zebisch et al. 2018). Bei der Planung von Landschafts- und Naturräumen in der Emilia-Romagna müssen zukünftig Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen mit einbezogen und Strategien zur städtischen Umweltqualität ausgearbeitet werden.

Wie diese Beispiele zeigen, hat das Südtiroler Raumordnungsgesetz es versäumt, Klimaziele unter Kapitel I „Gegenstand und Zielsetzung“ aufzunehmen, die wesentlich durch Maßnahmen über die Raumordnung beeinflussbar sind. Andere Regionen sind sich der Relevanz des Klimawandels hingegen bewusst und tragen dem Thema in der Raumordnung bereits Rechnung.

Der Klimawandel wird nur indirekt angesprochen

Das vorliegende Gesetz für Raum und Landschaft, wie es im Südtiroler Landtag im Juni 2018 verabschiedet wurde, verfolgt zweifellos Ziele, die sich positiv auf den Klimaschutz auswirken. Das geschieht jedoch nicht explizit, sondern vielmehr indirekt. Der Grundsatz der Einschränkung des Bodenverbrauches und dessen Umsetzungsmaßnahmen, sowie die Inhalte und Zielsetzungen der neuen Programme zur Entwicklung der Gemeinden, wie jene zu einer umweltfreundlichen Mobilität, befinden sich im Einklang mit der Klima- und Energiepolitik der Europäischen Union. Dies betrifft auch die allgemeinen Ziele bezüglich der Einschränkung des Boden- und Energieverbrauchs und „die Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen“. Der direkte Verweis auf den Klimawandel ist hingegen ausständig.

Unsere Empfehlungen wie sich Klimaziele in der Südtiroler Raumordnung umsetzen ließen

Es gibt noch einige Möglichkeiten, um dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel auf Landesebene nachzugehen. Einerseits kann der neu auszuarbeitende Plan zur Entwicklung des gesamten Landesgebietes („Landesstrategieplan“) maßgeblich dazu beitragen, Klimaziele zu verfolgen. Andererseits können dazu auch die neu auszuarbeitenden Durchführungsbestimmungen genutzt werden, in denen sich unter anderem folgende Aspekte berücksichtigen ließen:

  • In den Leitlinien für die Erstellung der Pläne zum Schutz vor Naturgefahren (Gefahrenzonenpläne) könnte man die Berücksichtigung eines erhöhten, durch den Klimawandel bedingten Gefahrenpotenzials („the case of overload“) mit einbeziehen.
  • Die Musterbauordnung dient als Grundlage für die Ausarbeitung der Bauordnungen der Gemeinden Südtirols. Für die Planung von Gebäuden und der Gestaltung Südtirols Siedlungen können darin Bestimmungen bezüglich des Ausmaßes der Bodenversiegelung aufgenommen werden. Diese dienen zur Freihaltung des natürlichen Bodens und damit zum Schutz vor Naturgefahren, beispielsweise zur Zurückhaltung des Wassers bei Starkregen. In der Musterbauordnung können außerdem die Nutzung von Sonnenwärme durch die geeignete Ausrichtung der Gebäude, sowie einzuhaltende Bedingungen in Bezug auf die Gestaltung von Grünflächen und das Mikroklima Platz finden.
  • Für die Mindeststandards zur Ausstattung öffentlicher Räume sollten die Mindestzahlen für gewöhnliche PKW-Parkplätze reduziert werden dürfen, wenn Konzepte für eine nachhaltige Mobilität, vor allem zum öffentlichen Verkehr, vorliegen.

Autoren: Peter Laner, Christian Hoffmann, Thomas Streifeneder

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Citation

https://doi.org/10.57708/b22008020
Laner, P., Hoffmann, C., & Streifeneder, T. P. Hat die Südtiroler Raumordnung den Klimawandel vergessen? https://doi.org/10.57708/B22008020

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