Die verschwimmenden Grenzen zwischen politischer Realität und populistischer Inszenierung

Am 13. März 2025 wurde im Südtiroler Landtag der Begehrensantrag der Südtiroler Freiheit (STF) diskutiert, der im Titel einen “sofortigen Aufnahmestopp für Asylbewerber” in der Europäischen Union forderte. Der Antrag, der mit der angeblichen Prävention von islamistisch-terroristischen Taten begründet wurde, stieß im Landtag auf heftige Kritik. Während der Antrag im Landtag abgelehnt wurde, fand er auf den digitalen Kanälen der STF große Zustimmung, was die wachsende Spaltung zwischen politischer Realität und populistischer Inszenierung in sozialen Netzwerken zeigt. Die Debatte im Landtag zeigte, wie soziale Medien zunehmend als Plattform für Rechtspopulismus genutzt werden.
„Sofortiger Aufnahmestopp für Asylbewerber in der Europäischen Union zur Verhinderung islamistischer Zuwanderung“. So lautet der Titel des Begehrensantrags der Südtiroler Freiheit (STF), der am 13.03.2025 im Südtiroler Landtag diskutiert werden sollte. Auf die Vorstellung des Antrages folgten mehrere Redebeiträge von Abgeordneten anderer Parteien aus der Opposition und der Landesregierung, in denen insbesondere Sven Knoll, der Antragsteller, vehement kritisiert wurde. Bezüglich des Antrags fielen Begriffe wie „ein Katalog des Schreckens“ (Harald Stauder, Südtiroler Volkspartei - SVP), „Attacke auf Menschenrechte“ (Madeleine Rohrer, Grüne) oder „eine Blendung“ (Andreas Leiter Reber, Freie Fraktion).
Diese emotional und kontrovers geführte Debatte macht deutlich, wie sehr das Thema Asyl politisiert ist – und wie wichtig es daher ist, sich die grundlegenden Prinzipien des Asylrechts in Erinnerung zu rufen.
Das Menschenrecht auf Asyl – Eine völkerrechtliche Grundlage
Das Recht auf Asyl ist ein fundamentales Menschenrecht, das in verschiedenen internationalen Abkommen – darunter der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte – verankert ist. Sie gewährleisten, dass Personen, die aufgrund von Verfolgung in ihrem Herkunftsland gefährdet sind, das Recht haben, in einem anderen Staat Schutz zu suchen und Asyl zu beantragen.
Diese Konvention bildet bis heute den zentralen völkerrechtlichen Rahmen, wenn es darum geht, wer als Flüchtling anerkannt wird, welchen rechtlichen Schutz, welche Hilfe und welche sozialen Rechte dieser Person im Aufnahmeland zustehen. Sie regelt außerdem, wer vom Flüchtlingsstatus ausgeschlossen wird - beispielsweise Personen, die bestimmte Verbrechen begangen haben. 1967 wurde die Konvention überarbeitet, da die Version von 1951 hauptsächlich auf europäische Flüchtlinge nach dem 2. Weltkrieg zugeschnitten war.
Flüchtling: Person, die aufgrund von Verfolgung (aufgrund von race, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischen Überzeugung) im Heimatstaat ge-fährdet ist und deshalb in ein anderes Land flieht, um internationalen Schutz zu suchen (Genfer Flüchtlingskonvention 1951, Artikel 1A/2)
Definition
Asylbewerbende: Personen, die Asyl beantragt haben und auf den rechtlichen Flüchtlingsstatus warten.
Definition
Und wie steht es mit den Zahlen?

Laut den neuesten Daten des Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR), gab es Mitte 2024 rund 122,6 Millionen vertriebene oder von Zwangsmigration betroffene Menschen, die aufgrund von Verfolgung, Konflikten, Gewalt und Menschenrechtsverletzungen ihre Heimat verlassen mussten. Bei fast 70 Millionen handelt es sich dabei um Binnenvertriebene, also Zivilist_innen, die innerhalb ihrer Landesgrenzen Schutz suchen und zumeist dort auch bleiben.
Zudem wurden 38 Millionen Flüchtlinge, 8 Millionen Asylsuchende, und fast weitere 6 Millionen Menschen erfasst, die internationalen Schutz benötigen. Diese sind beispielsweise in ihrem Land ernsthaften Gefahren ausgesetzt, erfüllen jedoch nicht immer die Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention.
Mehr als die Hälfte der Menschen auf der Flucht stammen weltweit aus vier Ländern: Syrien, Venezuela, der Ukraine und Afghanistan. Es ist wichtig zu betonen, dass Personen auf der Flucht aber keine homogene Gruppe sind. Sie unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht – unter anderem in ihrer Religionszugehörigkeit, ihrem Geschlecht, Alter, Bildungsstand, sozioökonomischen Hin-tergrund sowie in ihren individuellen Lebensgeschichten und Fluchterfahrungen. Diese Vielfalt macht deutlich, dass pauschale Annahmen über Flüchtlinge und Asylsuchende der Realität nicht gerecht werden. Gewaltsam vertriebene Menschen werden in den meisten Fällen (ca. 70%) von Nachbarstaaten aufgenommen. Der Staat, der am meisten Flüchtlinge und Personen mit internationalen Schutzbedarf aufgenommen hat, ist die Islamische Republik Iran.
Diese Zahlen zeigen nicht nur das enorme Ausmaß und die Vielschichtigkeit von Fluchtbewegungen weltweit, sondern auch, wie komplex die damit verbundenen Herausforderungen sind – sowohl für die aufnehmenden Länder als auch für die Geflüchteten selbst. Umso alarmierender ist es, wenn auf dieser Grundlage politische Forderungen formuliert werden, die pauschalisieren, stigmatisieren und grundlegende Menschenrechte in Frage stellen.
Der menschenrechtsverletzende Begehrensantrag
Begehrensantrag: Ein Begehrensantrag ist ein begründeter „auf ein Eingreifen des Parlaments abzielenden Antrag“ der nicht in einen artikulierten Text gegliedert ist. Die Bear-beitung dieser Anträge erfolgt nach dem gleichen Verfahren wie bei Beschlussanträgen.
Definition
Am 13.03, forderte die Südtiroler Freiheit durch einen Begehrensantrag einen sofortigen Auf-nahmestopp für Asylbewerbende in der EU und schockierte damit (fast) den gesamten Landtag. Dieser wurde zwei Tage vor dem internationalen Tag gegen Islamophobie, der infolge des Terroranschlages von 2019 auf zwei Moscheen in Christchurch eingeführt wurde, im Landtag behandelt.
Die Begründung für den Antrag sei die „Sicherheit der Bürger“ und die Verhinderung von weiterer „Zuwanderung potenzieller islamistischer Extremisten“. (Sven Knoll - STF) Die STF verweist in ihrem Antrag auf 15 Attentate (davon 6 geplant und nicht ausgeübt) die zwi-schen 2023 und 2025 in Österreich, Deutschland und der Schweiz. Dadurch versuchte die Partei, die Abschaffung eines Menschenrechts in Italien und der EU zu legitimieren. Diese Auflis-tung enthält Täter aus 7 verschiedenen Staaten, einige davon minderjährig, andere mit psychologischen Erkrankungen. Die Taten sind außerdem ncht alle auf islamistische Beweggründe zu-rückzuführen.
Zum Teil zielen die enthaltenen Forderungen ins Leere, da sie Migration und Asylrecht vermischen oder bereits erfüllt sind. So ist das Asylverfahren beispielsweise bereits geographisch und zeitlich beschränkt und jeder Asylantrag wird einzeln überprüft. Arno Kompatscher (SVP) zählte diese Forderungen auf und betonte mehrfach “das ist bereits so.” Außerdem meinte er, dass auf EU-Ebene bereits Verbesserungen bezüglich Migrationspolitik und Asylrecht besprochen werden.
Die EU-Kommission hat 2025 zum ersten Mal eine Liste von Ländern vorgestellt, die künftig als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden sollen. Dazu gehören Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, der Kosovo, Marokko und Tunesien. Für Asylsuchende aus diesen Staaten würden die Chancen auf ein erfolgreiches Asylverfahren in der EU damit grundsätzlich sinken.
Die nationalen Behörden könnten Asylanträge aus diesen Ländern künftig schneller bearbeiten. Allerdings müssen das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten der neuen Liste noch zustimmen. Nach einer Annahme würde sie die bestehenden nationalen Listen sicherer Herkunftsstaaten ergänzen. Staaten, die beispielsweise für Italien, Deutschland oder Österreich als nicht sicher gelten sind beispielsweise Afghanistan, Iran, Syrien, Somalia oder Eritrea. Diese Staaten werden aufgrund von existenziellen Bedrohungen der Menschen wie z.B. Menschenhandel, Verfolgungen, ethnische Diskriminierung, Kriege als nicht sicher eingestuft.
Gemäß Artikel 3 der Genfer Konvention dürfen deren Bestimmungen von den einzelnen Staaten nicht aufgrund von Religion, "race", oder Herkunftsland unterschiedlich auf Flüchtlinge angewandt werden. Des Weiteren verpflichtet Artikel 4 die vertragsschließenden Staaten dazu, den in ihrem Gebiet befindlichen Flüchtlingen in Bezug auf die Freiheit der Religionsausübung und die Freiheit des Religionsunterrichts ihrer Kinder eine mindestens ebenso günstige Behandlung wie ihren eigenen Staatsangehörigen zu gewähren.
Warum dieser Begehrensantrag?
Wenn man davon ausgeht, dass eine im Landtag vertretene Partei über die Zuständigkeiten des Südtiroler Landtags informiert ist und weiß, dass ein „Aufnahmestopp für Asylbewerber“ im Widerspruch zu internationalen Abkommen, zur italienischen Verfassung und zu EU-Richtlinien zum Asylrecht steht – an die sich sowohl Italien als auch Südtirol halten müssen –, stellt sich die Frage, warum ein solcher Antrag überhaupt eingebracht wird.
Die Begründung der Südtiroler Freiheit, ist auf ihrer Webseite nachzulesen – unterlegt mit einem [KI-generierten Bild, das ausschließlich stereotype arabische Männer ](https://suedtiroler-freiheit.com/2025/03/15/asylrecht-ist-kein-freifahrtschein/%22 /t %22_blank)zeigt. Die Asylaufnahme sei "angesichts zunehmender islamistischer Anschläge” sofort zu stoppen.
Der Antrag löste im Landtag große Empörung aus. Kritisierende sahen darin einen Tiefpunkt der Südtiroler Landespolitik und warfen dem Antragsteller vor, tragische Ereignisse für politische Zwecke zu instrumentalisieren. Zudem wurde bemängelt, dass Sven Knoll nicht das Wohl der Opfer in den Mittelpunkt stelle, psychische Erkrankungen der Täter außer Acht lasse und pau-schale Verdächtigungen gegenüber in Südtirol arbeitenden Menschen mit Migrationshintergrund schüre. Seine Rhetorik, so die Befürchtung, könnte den gesellschaftlichen Frieden gefährden. Sven Knoll würde versuchen, die rechten Parteien nochmal rechts zu überholen. Des weiteren habe sich die STF in den letzten Jahren stark verändert, bemerkte Madeleine Rohrer von den Grünen,während sie vor ca. zehn Jahren im Fall einer syrischen Familie noch an die Menschlichkeit appelliert habe, sei davon heute nichts mehr zu spüren.
Der Begehrensantrag wurde mehrheitlich abgelehnt sowie im Landtag und späteren Interviews von Abgeordneten verschiedener Parteien scharf kritisiert. Er sei nicht mit den Werten, auf denen Europa aufgebaut ist zu vereinen, er sei ein abscheuliches Statement für die Abschaffung eines Menschenrechts und sei nur dazu da, eine Show abzuziehen.
Es fielen mehrere Vorwürfe, dass das eigentliche Ziel der STF nicht der Erfolg des Antrages war, sondern die verzerrte, einseitige Kommunikation über den sozialen Netzwerken. Sven Knoll nütze den Landtag gezielt für seine eigene Propaganda aus, um andere Abgeordnete dann zu beschuldigen, seine Versuche nicht zu unterstützen, meinte Paul Köllensperger (Team K) in einem Interview.
Ob an diesen Vorwürfen etwas dran ist – und welche Rolle rechtspopulistische Inhalte in den sozialen Medien spielen – erfährst du in Teil 2 dieses Blogbeitrags, der im Juli erscheinen wird.

Camilla Cristofoletti
Camilla Cristofoletti is a junior researcher at the Institute for Applied Linguistics and the Center for Migration and Societal Chance at Eurac Research. Her research interests lay at the intersection of Gender, Migration and Language. She obtained her Master's degree in Gender, Culture, and Societal Change at the University of Innsbruck with a thesis on female immigrant language acquisition within the trilingual South Tyrolean context.
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