Die Eckdaten der Umfrage sind fester Bestandteil der vollständigen oder teilweisen Veröffentlichung oder Verbreitung der Umfrageergebnisse in den Massenmedien. Die Eckdaten müssen die nachstehenden Angaben umfassen.
Titel der Umfrage: Gesellschaftliche Kohäsion nach der Pandemie
1. Subjekt, das die Umfrage durchgeführt hat: SWG S.p.A., Trieste
2. Name des Auftraggebers: Eurac Research, Bozen
3. Gebiet, in dem die Umfrage durchgeführt wurde (nur angeben, ob die Untersuchung auf gesamtstaatlicher, regionaler, Provinz- oder Gemeindeebene durchgeführt wurde): Autonome Provinz Bozen - Südtirol (auf Provinzebene)
4. Größe der Stichprobe der Antwortenden, Anzahl oder Prozentsatz der Nichtantwortenden und der durchgeführten Ersetzungen: Stichprobe 1.500 Antwortende, Nichtantwortende: 3.492
5. Zeitpunkt oder Zeitraum, zu bzw. in dem die Umfrage durchgeführt wurde: März 2026
6. Adresse oder Internetseite, unter der das gesamte nach den in Art. 5 der obengenannten Verordnung vorgesehenen Vorgaben erstellte Umfragedokument eingesehen werden kann: AGCOM Dokument
Gemäß Art. 4 der Verordnung zur Regelung der Veröffentlichung und Verbreitung von Umfragen in den Massenmedien erlassen von der Aufsichtsbehörde für Kommunikationswesen mit Beschluss Nr. 256/10/CSP, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 301 vom 27/12/2010, con modifica entrata in vigore in data 1/12/2024 (nuove modalità di trasmissione del documento sondaggi ai sensi dell’art. 3, comma 3 del Regolamento).

