Die Organisation des Justizwesens in Italien fällt in die Zuständigkeit der Zentralgewalt: Die Bestimmungen über das Justizsystem und die einzelnen Gerichte werden durch ein staatliches Gesetz festgelegt (Art. 108 Verf.). Die Justiz ist im Übrigen eine autonome Ordnung, die von jeder anderen Gewalt unabhängig ist (Art. 104 Verf.). Auch die Justizverwaltung hat mit der Autonomie zu tun, denn auch in diesem Bereich gibt es zahlreiche Vorschriften, die Südtirol zu einem besonderen Gebiet machen, von den Bestimmungen über die Einstellung von Richtern und Staatsanwälten bis hin zu jenen, die der Region die Zuständigkeit für das Personal übertragen haben. Zwei renommierte Mitglieder der Südtiroler Justiz diskutieren über das Verhältnis zwischen Justiz(verwaltung) und Autonomie.
Das Webinar ist in deutscher und italienischer Sprache.
Es sprechen:
- Cuno Tarfusser, Stellvertretender Generalstaatsanwalt in Mailand
- Elsa Vesco, scheidende Präsidentin des Landesgerichts Bozen
Moderation: Francesco Palermo, Institut für Vergleichende Föderalismusforschung, Eurac Research
Das Webinar wurde aufgezeichnet und ist unter dem folgenden Link einsehbar: https://www.youtube.com/playlist?list=PLnEu_QwoA5vpSJlH70k-dsCXxpY92fqfE

